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Ältere Beschäftigte halten

Arbeitsgestaltung, betriebliches Eingliederungsmanagement und Wissenstransfer im Gesundheitswesen

Erfahrene Pflegefachpersonen, MFA sowie Ärztinnen und Ärzte bleiben länger, wenn die Arbeit zu ihrer Gesundheit und ihrer Lebenssituation passt. Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung, die ernst genommen wird, arbeitsmedizinische Vorsorge, ein echtes Eingliederungsmanagement und ein geplanter Übergang vor dem Ruhestand.

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Warum sich der Blick auf die Älteren lohnt

22 Prozent der Pflegekräfte hatten 2025 das 55. Lebensjahr überschritten, die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht; die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit rund 389.000 altersbedingten Abgängen in den kommenden zehn Jahren.

Rund 15.000 Pflegekräfte, ein Prozent, arbeiteten 2025 sozialversicherungspflichtig, obwohl sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten. Jedes Jahr, das eine erfahrene Kollegin länger bleibt, verschafft Ihnen Zeit für die Nachfolge.

Der DGB-Index Gute Arbeit zeigt, wo die Hebel liegen. 40 Prozent aller Beschäftigten können sich nicht vorstellen, unter den aktuellen Bedingungen bis zur Rente durchzuhalten, in der Kranken- und Altenpflege mehr als die Hälfte. Die Einschätzung hängt laut Report vor allem von den körperlichen Anforderungen, den Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen, der Arbeitsintensität und der Länge der Arbeitszeiten ab. Beschäftigte, die die betriebliche Gesundheitsförderung als ausreichend erleben, schätzen ihre Chancen deutlich besser ein.

Arbeit altersgerecht gestalten

Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Sie erfasst körperliche Belastungen wie Heben und Umlagern ebenso wie psychische Belastungen bei der Arbeit (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Altersgerecht heißt dabei nicht, Ältere zu schonen, sondern Belastungen für alle so zu senken, dass niemand vorzeitig verschleißt: Hebe- und Aufstehhilfen, die tatsächlich am Bett stehen, Dienstfolgen, die Erholung zulassen, Mischarbeit statt dauerhafter Spitzenbelastung und Einfluss auf die eigene Arbeitsorganisation.

Für die letzten Berufsjahre lassen sich Aufgaben anders zuschneiden: Praxisanleitung, Hygiene- oder Wundexpertise, Qualitätsmanagement, Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen oder Dienste mit geringerem Nachtanteil. Solche Wechsel tragen nur, wenn sie freiwillig sind und die Vergütung vorher geklärt ist. Beteiligen Sie die Beschäftigten selbst: Wer seit vielen Jahren auf einer Station arbeitet, weiß genau, welche Wege und Handgriffe belasten. Eine gemeinsame Begehung mit dem Team, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt bringt oft Verbesserungen, die wenig kosten. Wie Nachtarbeit die Gesundheit belastet, beschreibt der Beitrag Nachtdienst und Schichtarbeit.

Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet Sie, Beschäftigten bei bestimmten Tätigkeiten Angebotsvorsorge anzubieten, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (§ 5 ArbMedVV). Lehnt eine Person das Angebot ab, bleibt die Pflicht bestehen, es weiter regelmäßig anzubieten. Darüber hinaus müssen Sie auf Wunsch der Beschäftigten regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen (§ 5a ArbMedVV), es sei denn, nach der Gefährdungsbeurteilung ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Machen Sie im Team bekannt, dass es die Wunschvorsorge gibt, etwa bei Rückenbeschwerden oder Problemen mit Nachtdiensten. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt berät zur Arbeitsgestaltung und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Vorsorge ist ein Beratungsangebot für die Beschäftigten, kein Instrument zur Auswahl.

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX

War jemand innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig, am Stück oder in mehreren Zeiträumen, klären Sie mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte Menschen, und nur mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person. Sie kann eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen; soweit erforderlich, wird die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt beteiligt.

Der Gesundheitsreport 2026 der Techniker Krankenkasse zeigt, warum das Eingliederungsmanagement bei Älteren besonders zählt: Die einzelne Krankschreibung dauert mit dem Alter länger, nach dem 60. Lebensjahr im Mittel mehr als 20 Tage, obwohl Ältere seltener krankgeschrieben werden als die Jüngsten. Ein Gespräch, das früh und ohne Druck geführt wird, klärt, welche Anpassungen eine Rückkehr ermöglichen: andere Dienstfolgen, weniger Heben, stufenweise Wiedereingliederung, technische Hilfen. Ein Einladungsschreiben allein reicht dafür nicht. Den Weg aus Sicht der Beschäftigten beschreibt der Beitrag Rückkehr in den Beruf nach einer Krebserkrankung.

Wissen weitergeben, bevor es geht

Wenn eine erfahrene Stationsleitung, eine langjährige MFA am Empfang oder ein Oberarzt mit Spezialwissen in den Ruhestand geht, verschwindet mehr als eine Planstelle. Beginnen Sie den Wissenstransfer, sobald der Ausstieg absehbar ist, und planen Sie ihn als Projekt mit klaren Schritten. Lassen Sie Wissen dabei in beide Richtungen fließen: Neue Kolleginnen und Kollegen bringen aktuelles Wissen aus Ausbildung oder Studium mit, etwa zu Expertenstandards, und ein gutes Tandem nutzt beides.

Wissen weitergeben, bevor es geht
SchrittInhaltZeitpunkt
ÜbergangsgesprächWunschtermin, Stundenreduzierung, Aufgaben bis zum Ausstiegetwa zwei Jahre vorher
WissenslandkarteAbläufe, Ansprechpersonen, Sonderfälle, Geräte, Kontakte zu Zuweisenden18 bis 12 Monate vorher
TandemNachfolgerin oder Nachfolger arbeitet mit und übernimmt schrittweise12 bis 3 Monate vorher
DokumentationStandards, Checklisten und kurze Anleitungen ohne Patientendaten im Intranetlaufend
Kontakt haltenAngebot für Springerpool, Einarbeitungsaufgaben oder geringfügige Beschäftigungbeim Ausstieg

Planungsvorschlag der Redaktion, Zeitpunkte als Richtwerte.

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten möchte, kann das in Absprache mit Ihnen tun; halten Sie Umfang, Aufgaben und Dauer schriftlich fest. Ein solches Angebot richtet sich an Einzelne, die es wollen, nicht an eine Altersgruppe. Passende Dienstmodelle für die letzten Berufsjahre beschreibt der Ratgeber Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Lebensphasen.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich ein BEM anbieten?

Sobald jemand innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war, am Stück oder zusammengerechnet (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das gilt unabhängig von Alter und Schwerbehinderung; ohne Zustimmung der betroffenen Person findet es nicht statt.

Was ist Wunschvorsorge?

Arbeitsmedizinische Vorsorge, die Beschäftigte selbst verlangen können. Der Arbeitgeber muss sie regelmäßig ermöglichen, außer die Gefährdungsbeurteilung lässt keinen Gesundheitsschaden erwarten (§ 5a ArbMedVV).

Wie viele ältere Pflegekräfte gibt es?

2025 hatten 22 Prozent der Pflegekräfte das 55. Lebensjahr überschritten, ohne die Regelaltersgrenze erreicht zu haben. Rund 15.000 arbeiteten über die Regelaltersgrenze hinaus, so die Bundesagentur für Arbeit im Mai 2026.

Wann sollte der Wissenstransfer beginnen?

Sobald der Ausstieg absehbar ist. Ein Tandem über mehrere Monate, in dem die Nachfolge mitarbeitet und schrittweise übernimmt, sichert Abläufe und Kontakte besser als eine Übergabe in den letzten Wochen.