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Cookies und Speicherung auf deinem Gerät

Was MEDIZIN.JOBS auf deinem Gerät speichert, wofür und wie lange. Stand: 29.09.2026

MEDIZIN.JOBS speichert auf deinem Gerät nur, was für eine Funktion nötig ist, die du selbst gewählt hast, oder wofür du eingewilligt hast (§ 25 TDDDG). Die Datenverarbeitung im Ganzen beschreibt die Datenschutzerklärung, für MEDIZIN.JOBS besonders deren Abschnitt 24.

Einträge ohne Einwilligung

Gemerkte Anzeigen

Wenn du eine Anzeige merkst, legt dein Browser dafür einen Eintrag im lokalen Speicher an (Name „medizin-demo-job-“ mit der Nummer der Anzeige). Die Merkliste bleibt auf diesem Gerät, ist mit keinem Konto verbunden und wird nicht an uns übertragen. Sie bleibt, bis du die Markierung an der Anzeige entfernst oder die Websitedaten löschst. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

Deine Auswahl im Einwilligungsfenster

Beim ersten Besuch fragt ein Fenster, ob du der Reichweitenmessung zustimmst. Deine Auswahl speichert das Einwilligungswerkzeug Klaro!, das auf unseren Servern läuft, im Cookie „zmcookieconsent“ für 120 Tage, damit das Fenster nicht bei jedem Besuch erscheint; danach fragt es erneut. Vorher änderst du deine Auswahl jederzeit über „Cookie-Einstellungen öffnen“ am Ende dieser Seite. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer nachweisbaren Einwilligungsverwaltung, Art. 7 Abs. 1 DSGVO).

Anmeldung im Konto

Bewerber- und Kundenkonto sind in Vorbereitung (Abschnitt 24.8 der Datenschutzerklärung). Sobald sie freigeschaltet sind, hält nach der Anmeldung ein technisch notwendiges Sitzungscookie deine Anmeldung bis zum Ende der Sitzung; bis dahin wird kein Sitzungscookie gesetzt. Namen und Laufzeit ergänzen wir mit der Freischaltung. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

Einträge mit Einwilligung

Reichweitenmessung mit Matomo

Nur wenn du im Einwilligungsfenster zustimmst, lädt MEDIZIN.JOBS die Statistiksoftware Matomo von unseren eigenen Servern. Matomo kürzt deine IP-Adresse vor der Speicherung und gibt keine Daten an Dritte weiter. Nach deiner Einwilligung setzt Matomo die Cookies „_pk_id“ (Wiedererkennung des Browsers, 13 Monate), „_pk_ses“ (laufender Besuch, 30 Minuten) und „_pk_ref“ (Herkunft des Besuchs, 6 Monate). Die Rohdaten löschen wir nach sechs Monaten. Dieselben Angaben zeigt das Einwilligungsfenster unter „Statistik“. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Einzelheiten stehen in Abschnitt 14 der Datenschutzerklärung.

Inhalte anderer Anbieter

Originalanzeigen von Anzeigenpartnern

Auf einzelnen Anzeigenseiten kannst du die Originalanzeige beim Anzeigenpartner laden, von dem die Anzeige stammt. Das geschieht erst nach deinem Klick auf „Originalanzeige laden“. Dabei stellt dein Browser eine Verbindung zum Server des Partners her und übermittelt deine IP-Adresse; eine Referrer-Adresse übermitteln wir nicht. Ob der Partner Cookies setzt, richtet sich nach dessen Datenschutzhinweisen (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Wenn du das nicht möchtest, lade die Originalanzeige nicht.

Videos und Quellen

Video-Stellenanzeigen, Quellenangaben und Teilen-Knöpfe sind einfache Links. Beim Aufruf unserer Seiten wird keine Verbindung zu diesen Anbietern hergestellt; erst dein Klick öffnet die Seite des Anbieters.

Einstellungen ändern und löschen

Deine Auswahl zur Reichweitenmessung änderst du hier: Cookie-Einstellungen öffnen.

Alle Einträge löschst du in den Einstellungen deines Browsers unter den Websitedaten von medizin.jobs. Danach ist die Merkliste auf diesem Gerät leer und das Einwilligungsfenster erscheint beim nächsten Besuch erneut.

Datenschutzerklärung
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