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Arbeitgeber im Gesundheitswesen

Ob Universitätsklinik, kommunales Krankenhaus, MVZ, Reha-Klinik oder Pflegedienst: Der Einrichtungstyp und der Träger bestimmen, welcher Tarif gilt, wie Dienste organisiert sind und welche Weiterbildung möglich ist. Hier findest du die Unterschiede und die Beiträge dazu.

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Arbeitgeber nach Einrichtungstyp

Was die Arbeit an einem Ort ausmacht, von der Uniklinik bis zum Gesundheitsamt. Jeder Eintrag führt zu einem Beitrag mit Rechtsgrundlagen und Quellen.

Eine Pflegekraft des ambulanten Dienstes mit Pflegetasche steht an einer Haustür, eine ältere Frau öffnet ihr lächelnd, davor blühen Hortensien.
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Reha und Pflege

Rehabilitation, ambulante und stationäre Pflege, Tagespflege und Hospiz: nah am Alltag der Menschen, mit eigenen Regeln für Personal und Tarif.

Einrichtungstypen und Träger

Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus

Für die gesetzliche Krankenversicherung dürfen nur zugelassene Krankenhäuser behandeln: Hochschulkliniken, Häuser im Krankenhausplan eines Landes und Häuser mit Versorgungsvertrag (§ 108 SGB V). Für dich zählt vor allem der Träger, denn er bestimmt den Tarif. Kommunale Häuser, Universitätskliniken, kirchliche und private Träger arbeiten mit unterschiedlichen Regelwerken; einen Überblick gibt der Beitrag Tarifverträge im Gesundheitswesen.

Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus
TrägerTypische RegelungWorauf du achtest
KommunalTVöD mit Besonderem Teil Krankenhäuser, für Ärztinnen und Ärzte TV-Ärzte/VKAMitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband
UniversitätsklinikumTV-L, für Ärztinnen und Ärzte TV-Ärzte der TdLBefristungen bei wissenschaftlichen Stellen
KirchlichArbeitsvertragsrichtlinien, etwa AVR Caritas oder AVR der Diakoniekirchliches Arbeitsrecht, Mitarbeitervertretung statt Betriebsrat
PrivatHaus- oder Konzerntarifverträgeob deine Gesellschaft im Geltungsbereich liegt
PflegeeinrichtungTarif, kirchliche Regelung oder Entlohnung mindestens auf Tarifniveau (§ 72 SGB XI)welches Regelwerk im Vertrag genannt ist
Arztpraxis und MVZMFA-Tarif, verbindlich bei Tarifbindung oder Verweis im Vertragob der Arbeitsvertrag auf den Tarif verweist

Typische Zuordnung, einzelne Häuser weichen ab. Einzelheiten im Beitrag Tarifverträge im Gesundheitswesen.

MVZ und Praxis

Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärztinnen und Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind (§ 95 Abs. 1 SGB V). Gründen dürfen es unter anderem zugelassene Ärztinnen und Ärzte und zugelassene Krankenhäuser. Für MFA gilt der Tarif nur, wenn die Praxis tarifgebunden ist oder der Vertrag darauf verweist.

Reha und Pflege

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen behandeln stationär, um eine Krankheit abzuwenden oder ihre Folgen zu mindern (§ 107 Abs. 2 SGB V). Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag müssen ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung seit dem 1. September 2022 nach Tarif, nach kirchlichen Regeln oder mindestens auf Tarifniveau bezahlen (§ 72 SGB XI).

Arbeitgeber in deiner Stadt

Welche Einrichtungen gerade Stellen ausschreiben, zeigt dir die Jobsuche. Die Übersicht Städte im Gesundheitswesen führt dich zu den Stellen je Stadt und Bundesland. Achte vor Ort auf das Team, die Station oder Praxis, die Einarbeitung und den Dienstplan; eine Hospitation zeigt mehr als der Name eines Hauses.

Ein Name sagt
noch nicht alles.

Für deine Entscheidung zählen das konkrete Team, die Aufgabe und der Alltag am jeweiligen Standort.

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