MEDIZIN.JOBS
Jobs finden
Eine Assistenzärztin sortiert mit einem Oberarzt im Arztzimmer ihre Weiterbildungsnachweise in einen petrolfarbenen Ordner.
KI-generiert

Als Ärztin oder Arzt ins Ausland

Welche Bescheinigungen das Zielland verlangt, wie Weiterbildungszeiten nach der Rückkehr zählen und was die Auslandszeit für deine Stufe bedeutet.

Ein Jahr in Wien, eine Rotation in den Niederlanden oder ein Facharztabschnitt in der Schweiz: Für viele Ärztinnen und Ärzte gehört eine Station im Ausland zur Weiterbildung dazu. Damit die Zeit später zählt, musst du vor der Abreise an zwei Dinge denken: die Bescheinigungen, die das Zielland verlangt, und die Nachweise, die deine Ärztekammer nach der Rückkehr sehen will.

Inhalt

Was im Ausland automatisch anerkannt wird

Für eine ärztliche Tätigkeit im EU-Ausland brauchst du in der Regel eine EU-Konformitätsbescheinigung, die für die Grundausbildung das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kostenlos ausstellt, und ein Certificate of Good Standing der Approbationsbehörde; Weiterbildung im Ausland erkennt deine Landesärztekammer nach § 10 MWBO an, wenn sie nach Inhalten und Zeiten gleichwertig ist, und nur solche anerkannten Zeiten rechnet der TV-Ärzte/VKA als ärztliche Tätigkeit auf die Stufe an.

Die ärztliche Grundausbildung gehört zu den Berufen, für die die Richtlinie 2005/36/EG europaweite Mindeststandards festlegt. Deine deutsche Approbation wird deshalb in den anderen EU-Staaten ohne inhaltliche Prüfung anerkannt. Auch Facharzttitel werden automatisch anerkannt, wenn die Fachrichtung für beide Staaten im Anhang der Richtlinie aufgeführt ist. Fehlt sie dort, prüft das Zielland im Einzelfall.

Automatisch heißt aber nicht formlos. Jedes Land verlangt einen Antrag, Gebühren und einen Sprachnachweis. Die Niederlande etwa setzen für Ärztinnen und Ärzte ein Sprachniveau zwischen B2 und C1 voraus, in Österreich verlangt § 4 des Ärztegesetzes ausreichende Deutschkenntnisse, und in der Schweiz entscheidet nach der Anerkennung der Kanton über die Berufsausübung. Die Verfahren im Einzelnen stehen in den Beiträgen In Österreich arbeiten und In der Schweiz arbeiten.

Welche Bescheinigungen du aus Deutschland brauchst

Drei Dokumente verlangen ausländische Behörden besonders häufig. Plane für jedes einige Wochen Bearbeitungszeit ein:

  • EU-Konformitätsbescheinigung für die Grundausbildung: Hast du dein Medizinstudium nach dem 20. Dezember 1976 in Deutschland abgeschlossen, stellt sie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus, online über das Bundesportal. Sie kostet nichts, die Bearbeitung dauert nach Angaben des Portals in der Regel etwa zwei Wochen.
  • Konformitätsbescheinigung für den Facharzttitel: Sie kommt von deiner Landesärztekammer. Die Ärztekammer Berlin nennt dafür eine Gebühr von 80 Euro.
  • Certificate of Good Standing: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die uneingeschränkte Berufserlaubnis und dass keine berufsrechtlichen Verfahren laufen. Sie stellt die Approbationsbehörde aus, in Berlin ausschließlich das Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Bayern die Regierung von Oberbayern, wenn du zuletzt in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz gearbeitet hast, sonst die Regierung von Unterfranken. In Bayern brauchst du dafür ein Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landesärztekammer, die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

Viele Zielländer akzeptieren nur frische Nachweise; Österreich etwa verlangt für die Ärzteliste Strafregisterauskunft, Bescheinigung über die berufsrechtliche Unbescholtenheit und ärztliches Zeugnis, die höchstens drei Monate alt sind. Bestell das Good Standing deshalb erst, wenn der übrige Antrag steht.

Weiterbildungszeiten im Ausland anrechnen

Rechtsgrundlage ist § 10 der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, verbindlich ist die Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer. Danach kann eine abweichende Weiterbildung ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn sie gleichwertig ist, also die Grundsätze der Weiterbildungsordnung für Inhalte und Zeiten gewahrt sind. Die Entscheidung trifft deine Kammer im Einzelfall, eine automatische Anrechnung gibt es nicht. Wie du die Weiterbildung insgesamt planst, erklärt der Beitrag Facharztweiterbildung planen.

Am meisten hängt an den Zeugnissen. Die Ärztekammer Berlin rät, sich vom ausländischen Arbeitgeber eine Bescheinigung auf offiziellem Briefkopf geben zu lassen, mit exakten Zeiträumen und Beschäftigungsumfang, ausführlichen Angaben zur Weiterbildungsstätte und einer genauen Beschreibung der Tätigkeiten. Für die Anerkennung brauchst du eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung. Frag vor der Abreise bei deiner Kammer nach, welche Angaben sie für dein Gebiet sehen will, und führe dein Logbuch im Ausland weiter.

Was die Auslandszeit für deine Stufe bedeutet

Kommst du an ein kommunales Krankenhaus zurück, gilt meist der TV-Ärzte/VKA. Nach § 19 Absatz 2 werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet, in der Entgeltgruppe II in der Regel Zeiten fachärztlicher Tätigkeit. Für das Ausland enthält die Protokollerklärung eine wichtige Einschränkung: Dort abgeleistete Zeiten zählen nur, wenn eine deutsche Ärztekammer sie als der inländischen Tätigkeit gleichwertig anerkannt hat.

Die Anerkennung durch die Kammer entscheidet damit doppelt: über deine Weiterbildung und über dein Gehalt. Andere berufliche Zeiten kann der Arbeitgeber anrechnen, wenn sie für die neue Stelle förderlich sind; das ist Verhandlungssache. Wie die Entgeltgruppen aufgebaut sind, steht im Beitrag zum TV-Ärzte/VKA.

Approbation, Rückkehr und die Zeit dazwischen

Deine Approbation bleibt bestehen, wenn du im Ausland arbeitest. Die Bundesärzteordnung kennt Rücknahme, Widerruf und Ruhen nur aus Gründen wie Unwürdigkeit, Unzuverlässigkeit, fehlender gesundheitlicher Eignung oder fehlenden Deutschkenntnissen (§§ 5 und 6 BÄO), nicht wegen eines Auslandsaufenthalts. Wie Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk während der Auslandszeit geregelt ist, klärst du vor der Abreise mit beiden Stellen.

Mit einem Arbeitsvertrag im Zielland bist du dort in der Regel sozialversichert. Was das für Rente und Krankenversicherung bedeutet und wann eine A1-Bescheinigung nötig ist, zeigt der Beitrag Sozialversicherung und Steuern bei Arbeit im Ausland. Für einen kürzeren Abschnitt kommen auch Hospitation und Austausch infrage, wie der Beitrag Austausch und Hospitation im Ausland zeigt. Humanitäre Einsätze beschreibt der Beitrag Humanitäre Hilfe und Entwicklungsdienst.

Mit der Suche nach einer Stelle für die Rückkehr fängst du am besten schon im Ausland an. Stellen für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, Fachärztinnen und Fachärzte und Oberärztinnen und Oberärzte findest du in der Jobsuche, die Berufsbilder unter Ärztin und Arzt und Fachärztin und Facharzt.

Häufige Fragen

Wird meine deutsche Approbation im EU-Ausland anerkannt?

Ja, die ärztliche Grundausbildung wird nach der Richtlinie 2005/36/EG automatisch anerkannt. Einen Antrag, Gebühren und einen Sprachnachweis verlangt das Zielland trotzdem.

Wer stellt die EU-Konformitätsbescheinigung aus?

Für die Grundausbildung das BfArM, wenn du dein Studium nach dem 20. Dezember 1976 in Deutschland abgeschlossen hast. Für den Facharzttitel ist die Landesärztekammer zuständig.

Zählt meine Weiterbildung im Ausland für den Facharzt in Deutschland?

Sie kann ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn sie nach Inhalten und Zeiten gleichwertig ist (§ 10 MWBO). Darüber entscheidet deine Landesärztekammer im Einzelfall.

Werden Auslandsjahre bei der Stufe im TV-Ärzte/VKA berücksichtigt?

Als ärztliche Tätigkeit nur, wenn eine deutsche Ärztekammer sie als gleichwertig anerkannt hat. So steht es in der Protokollerklärung zu § 19 Absatz 2 TV-Ärzte/VKA. Andere förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber zusätzlich anrechnen.

Ruht meine Approbation, solange ich im Ausland arbeite?

Nein, die Bundesärzteordnung sieht das Ruhen nur aus bestimmten Gründen vor, etwa bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung oder fehlenden Deutschkenntnissen. Ein Auslandsaufenthalt gehört nicht dazu.

Passende Stellen
findest du in der Jobsuche.