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Für wen der Apothekentarif gilt
In öffentlichen Apotheken regeln der Bundesrahmentarifvertrag und der Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken die Bezahlung, außer in Nordrhein und Sachsen; seit 1. Januar 2026 erhalten PTA danach 2.646 bis 3.267 Euro, PKA 2.375 bis 2.768 Euro und Approbierte 4.166 bis 4.922 Euro im Monat bei 39 Wochenstunden.
Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) gilt für alle öffentlichen Apotheken, ausdrücklich nicht für Krankenhausapotheken. Er erfasst Approbierte, PTA, PKA, Pharmazie-Ingenieure, Apothekerassistenten, Apothekenassistenten und weitere pharmazeutische Berufe sowie Auszubildende zu PTA und PKA und Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum. Die Gehälter stehen in einem eigenen Gehaltstarifvertrag.
Verbindlich ist der Tarif nach § 3 Tarifvertragsgesetz nur, wenn du Mitglied bei ADEXA bist und deine Apothekenleitung Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA). Viele Arbeitsverträge verweisen aber auf den Tarif; dann gilt er über den Vertrag. Steht dort nichts, ist das Gehalt frei vereinbart und der Tarif nur ein Maßstab für die Verhandlung.
In den Kammerbezirken Nordrhein und Sachsen gelten eigene Tarifverträge. In Nordrhein verhandelt ADEXA mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein, in Sachsen mit dem Sächsischen Apothekerverband. Beide sehen 40 Wochenstunden vor und haben eigene Gehaltstabellen.
Gehälter nach Berufsjahren ab 1. Januar 2026
Der Gehaltstarifvertrag ADA gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Er wurde am 12. Juli 2024 vereinbart und bringt zum Jahresanfang 2026 drei Prozent mehr für alle Berufsgruppen. Die Beträge gelten für Vollzeit mit 39 Wochenstunden.
| Beruf | Berufsjahre und Monatsgehalt |
|---|---|
| PTA | 1. bis 2.: 2.646 €, 3. bis 5.: 2.717 €, 6. bis 8.: 2.922 €, 9. bis 14.: 3.146 €, ab 15.: 3.267 € |
| PKA | 1. bis 2.: 2.375 €, 3. bis 6.: 2.405 €, 7. bis 9.: 2.474 €, 10. bis 13.: 2.599 €, ab 14.: 2.768 € |
| Apothekerinnen und Apotheker | 1.: 4.166 €, 2. bis 5.: 4.236 €, 6. bis 10.: 4.528 €, ab 11.: 4.922 € |
| Pharmazie-Ingenieurinnen und -Ingenieure | 1. bis 8.: 3.315 €, 9. bis 14.: 3.426 €, ab 15.: 3.606 € |
| Ausbildung | PKA 1. Jahr 876 €, 2. Jahr 927 €, 3. Jahr 979 €; PTA-Praktikum 876 €; Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum 1.133 € |
Quelle: ADEXA und Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, Gehaltstarifvertrag gültig ab 1. Januar 2026, monatlich brutto, Vollzeit 39 Wochenstunden.
Zum Vergleich die PTA-Gehälter in den anderen Tarifgebieten, jeweils bei 40 Stunden: In Sachsen gelten seit 1. Juli 2025 zwischen 2.601 Euro und 3.142 Euro ab dem sechsten Berufsjahr. In Nordrhein liegt das Grundgehalt seit 1. Januar 2025 zwischen 2.486 Euro und 3.097 Euro ab dem zehnten Berufsjahr; dort wird die Sonderzahlung anteilig mit jedem Monatsgehalt ausgezahlt, zusammen sind es 2.590 bis 3.226 Euro. In beiden Gebieten stiegen die Einstiegsgehälter der PKA zum 1. Januar 2026, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro angehoben wurde.
In Krankenhausapotheken gilt der Tarif des Krankenhauses. Im TVöD stehen PTA mit staatlicher Erlaubnis in Entgeltgruppe 7, mit schwierigen Aufgaben wie der sterilen Herstellung von Zytostatika in 8 oder 9a und mit der Fortbildung zur Spezialistin für Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken in 9b. Apothekerinnen und Apotheker sind dort in Entgeltgruppe 14 eingruppiert, als Leitung mit mindestens vier unterstellten Approbierten in 15.
Welche Zeiten als Berufsjahre zählen
Weil das Gehalt von den Berufsjahren abhängt, kommt es auf die Zählregeln in § 14 BRTV an. Bei PTA und Approbierten beginnt die Zählung mit dem Monat nach Erteilung der Berufserlaubnis, bei PKA nach bestandener Abschlussprüfung. Angerechnet werden Zeiten in Apotheken und bestimmten anderen pharmazeutischen Einrichtungen, auch Apothekenzeiten in der EU, wenn die Qualifikation in Deutschland erworben wurde.
- Teilzeit ab 20 Wochenstunden zählt voll, darunter anteilig.
- Elternzeit zählt mit bis zu zwölf Monaten je Kind, insgesamt höchstens zwei Jahre.
- Zeiten, die eine PTA vorher als PKA gearbeitet hat, zählen bis zu drei Jahre für die PTA-Berufsjahre.
- Unbezahlter Urlaub zählt nicht, ebenso wenig ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder eine Erkrankung von mehr als acht Monaten.
Nach längerer Berufspause erlaubt der Tarif für eine Übergangszeit ein geringeres Gehalt: nach mehr als vier bis unter sieben Jahren Unterbrechung höchstens sechs Monate bis zu 10 Prozent unter Tarif, nach längeren Pausen gestaffelt mehr. Frag bei einem Wiedereinstieg, ob und wie lange davon Gebrauch gemacht wird.
Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlung
Seit 1. August 2024 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 39 Stunden pro Woche, Teambesprechungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 BRTV). Der Urlaub liegt bei 35 Werktagen, gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche; nach vier Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit kommt ein Werktag hinzu (§ 11 BRTV). Arbeitest du fünf Tage pro Woche, wird der Anspruch entsprechend in Arbeitstage umgerechnet.
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb gibt es jährlich eine Sonderzahlung von 100 Prozent des tariflichen Monatsgehalts, spätestens mit dem Novembergehalt (§ 18 BRTV). Zwei Einschränkungen solltest du kennen: Betriebliche Leistungen wie Weihnachtsgeld oder Prämien dürfen angerechnet werden, und bei einem Rückgang des voraussichtlichen Betriebsergebnisses um mindestens zehn Prozent darf die Apotheke die Sonderzahlung auf bis zu 50 Prozent kürzen.
Für Notdienste sieht der Gehaltstarifvertrag feste Beträge vor. Approbierte im ersten Berufsjahr erhalten zum Beispiel 86 Euro für einen Notdienst von 18:30 bis 22 Uhr, 136 Euro für die Nacht von 22 bis 8 Uhr und 259 Euro für einen Sonn- oder Feiertag von 8 bis 18:30 Uhr.
Was du im Vertrag prüfen solltest
Ohne ausdrücklichen Verweis auf den Tarif gelten Sonderzahlung, 35 Werktage Urlaub und 39 Stunden nicht automatisch. Nach § 2 Nachweisgesetz muss dein Arbeitgeber Gehalt, Sonderzahlungen und Zuschläge getrennt schriftlich angeben, dazu einen Hinweis auf anwendbare Tarifverträge. Fehlt das, frag nach.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, was PTA und PKA in Vollzeit tatsächlich im Mittel verdienen, einschließlich tarifloser Apotheken. Die Werte stehen auf den Seiten PTA-Jobs und PKA-Jobs. Wie du sie im Gespräch nutzt, steht in Gehalt verhandeln ohne Tarifbindung. Bei konkreten Streitfragen berät ADEXA ihre Mitglieder, sonst eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Was verdient eine PTA nach Tarif 2026?
Im Tarifgebiet ADA erhalten PTA seit 1. Januar 2026 zwischen 2.646 Euro im ersten und zweiten Berufsjahr und 3.267 Euro ab dem 15. Berufsjahr, bei 39 Wochenstunden. In Nordrhein und Sachsen gelten eigene Tabellen mit 40 Stunden.
Gilt der Apothekentarif automatisch?
Nein, verbindlich ist er nur bei Mitgliedschaft in ADEXA und im Arbeitgeberverband oder durch Verweis im Arbeitsvertrag. Ohne das ist das Gehalt frei verhandelbar, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten.
Gilt der ADEXA-Tarif auch in der Krankenhausapotheke?
Nein, der Bundesrahmentarifvertrag nimmt Krankenhausapotheken ausdrücklich aus. Dort gilt der Tarif des Krankenhauses, im TVöD etwa Entgeltgruppe 7 bis 9b für PTA.
Wie hoch ist die Sonderzahlung in der Apotheke?
Nach dem BRTV beträgt sie 100 Prozent des tariflichen Monatsgehalts, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Bei deutlich schlechterem Betriebsergebnis kann sie auf bis zu 50 Prozent gekürzt werden.
Was bekommen PKA-Auszubildende?
Im Tarifgebiet ADA erhalten PKA-Auszubildende seit 1. Januar 2026 im ersten Ausbildungsjahr 876 Euro, im zweiten 927 Euro und im dritten 979 Euro.
