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Was ein stationäres Hospiz rechtlich ist
Ein stationäres Hospiz ist eine eigenständige Einrichtung mit in der Regel 8 bis 16 Plätzen, in der rund um die Uhr eine Pflegefachkraft anwesend sein muss; die bundesweite Rahmenvereinbarung kalkuliert für 8 Plätze 12,35 Vollzeitstellen in der Pflege, und die Krankenkasse trägt nach § 39a SGB V 95 Prozent des vereinbarten Tagesbedarfssatzes, während die Gäste keine Eigenanteile zahlen.
Grundlage ist § 39a Abs. 1 SGB V. Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem Hospiz, wenn eine ambulante Versorgung zu Hause oder in der Familie nicht erbracht werden kann. Die Einzelheiten stehen in der Rahmenvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Trägerverbänden, die in der Fassung vom 18. November 2024 seit 1. Januar 2025 gilt.
Danach ist das Hospiz eine kleine Einrichtung mit familiärem Charakter, baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig, mit eigenem Personal und Konzept. Es darf nicht Teil eines Pflegeheims oder Krankenhauses sein. Das Raumprogramm der Rahmenvereinbarung sieht Einzelzimmer mit eigenem Bad vor, und Zugehörige sollen auch im selben Zimmer übernachten können. In Hospizen spricht man deshalb meist von Gästen, nicht von Patientinnen und Patienten.
Wer aufgenommen wird
Aufgenommen werden Menschen mit einer fortschreitenden Erkrankung, bei der Heilung ausgeschlossen ist, eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig und gewünscht ist und die Lebenserwartung nur Tage, Wochen oder wenige Monate beträgt. Genannt werden in der Rahmenvereinbarung insbesondere onkologische, neurologische sowie chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- und Lungenerkrankungen. Die Notwendigkeit bestätigt eine Vertragsärztin, ein Vertragsarzt, eine Krankenhausärztin oder ein Krankenhausarzt schriftlich.
Die Leistung ist zunächst auf vier Wochen befristet. Stabilisiert sich der Zustand so weit, dass eine Entlassung nach Hause möglich ist, wird das geprüft, und eine spätere Wiederaufnahme ist möglich. Nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands liegt die durchschnittliche Verweildauer bei 22 Tagen. Für dich heißt das: Du lernst viele Menschen und Familien in kurzer Zeit kennen, und Abschiede gehören zum Wochenrhythmus.
Das Team: Stellen und Qualifikationen
Die Pflege muss nach § 7 der Rahmenvereinbarung bei ständiger Präsenz einer Pflegefachkraft rund um die Uhr erbracht werden, also einer Pflegefachfrau, eines Pflegefachmanns, einer Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerin, eines Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegers oder einer Altenpflegerin beziehungsweise eines Altenpflegers. Daneben arbeiten Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer und weitere Pflegekräfte entsprechend ihrer Qualifikation. Mindestens die Hälfte der Mitarbeitenden braucht eine Palliative-Care-Weiterbildung. Wo das noch nicht erfüllt ist, muss das Hospiz den Nachweis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung oder nach seiner Eröffnung erbringen.
Für die Personalausstattung nennt § 8 bundesweite Orientierungsgrößen, kalkuliert für ein Hospiz mit 8 Plätzen, das alles mit eigenem Personal leistet:
| Funktion | Stellenanteil (Vollzeitäquivalente) |
|---|---|
| Pflegefachkräfte und weitere Pflegekräfte | 12,35 |
| Psychosoziale Fachkräfte und therapeutische Angebote | 0,75 |
| Hospizleitung | 0,5 |
| Verantwortliche Pflegefachkraft | 0,75 |
| Verwaltung | 0,75 |
| Qualitätsmanagement und Koordination Ehrenamt | 0,4 |
| Hauswirtschaft: Küche, Reinigung, Haustechnik | 2,7 |
Quelle: Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V, § 8 Abs. 3, Fassung vom 18.11.2024; Kalkulation mit 39 Wochenstunden, 1.554 Nettojahresarbeitsstunden und 2,0 Vollzeitäquivalenten für den Nachtdienst in der Pflege.
Die Werte sind Orientierung, keine starre Formel: Bei mehr als 8 Plätzen werden sie angemessen angepasst, und die genaue Ausstattung vereinbart jedes Hospiz mit den Krankenkassen seines Landes. Psychosoziale Fachkräfte haben in der Regel einen Hochschulabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder Psychologie und eine Palliative-Care-Weiterbildung von mindestens 120 Unterrichtseinheiten. Ehrenamtliche gehören nach der Rahmenvereinbarung zum Kern der Hospizarbeit und werden entsprechend ihrer Befähigung eingesetzt und begleitet. Welche Voraussetzungen die verantwortliche Pflegefachkraft erfüllen muss, steht im Beitrag zur Palliative-Care-Weiterbildung.
Der Pflegealltag
Die Rahmenvereinbarung beschreibt ausdrücklich, was die palliativ-pflegerische Versorgung umfasst: Beobachtung von Vitalfunktionen, Bewusstseinslage, Haut und emotionalem Befinden, eine täglich angepasste Schmerzbehandlung und die Linderung weiterer Symptome wie Übelkeit, Angst, Atemnot oder Delir, anspruchsvolle Wundversorgung, Krisenintervention, die Gabe ärztlich angeordneter Medikamente und die Organisation der ärztlichen Versorgung. Ziel ist nach § 3 Abs. 2, die letzte Lebensphase so erträglich wie möglich zu gestalten, nicht in erster Linie, das Leben zu verlängern.
Ärztinnen und Ärzte sind im Hospiz in der Regel nicht angestellt. Die ärztliche Behandlung übernehmen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, und wenn das nicht ausreicht, haben Gäste nach § 37b Abs. 1 SGB V Anspruch auf die ärztliche Teilleistung der SAPV. Das bedeutet für die Pflege viel Abstimmung am Telefon und bei Visiten, eine eigenständige Einschätzung der Lage und eine sorgfältige Dokumentation, die nach der Rahmenvereinbarung Veränderungen spätestens bis zur nächsten Übergabe festhalten muss.
Dazu kommen die Zugehörigen. Sie werden nach Möglichkeit in Pflege und Begleitung einbezogen und angeleitet, und die Trauerbegleitung nach dem Tod gehört zum Konzept des Hospizes, auch wenn sie nicht im Tagesbedarfssatz kalkuliert ist. Das Personal hat sich nach § 7 Abs. 7 jährlich fortzubilden.
Finanzierung und was sie für die Bezahlung bedeutet
Jedes Hospiz verhandelt mit den Krankenkassen einen tagesbezogenen Bedarfssatz. Davon sind 95 Prozent zuschussfähig; die Krankenkasse trägt sie unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Den Zuschuss setzt § 39a Abs. 1 SGB V kalendertäglich auf mindestens 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße fest, 2026 also mindestens 355,95 Euro bei einer Bezugsgröße von 3.955 Euro. Die übrigen 5 Prozent bringt das Hospiz über Spenden auf. Gäste dürfen weder Eigenanteile zahlen noch den nicht zuschussfähigen Anteil in Rechnung gestellt bekommen.
Für Beschäftigte ist eine Regel besonders wichtig: Bei tarifgebundenen oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Hospizen kann die Bezahlung bis zur Höhe dieser Vorgaben nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Kalkuliert wird mit einer Belegung von mindestens 80 Prozent. Frag im Gespräch deshalb nach dem angewandten Tarif, nach der Nachtdienstbesetzung und danach, wie viele Kolleginnen und Kollegen die Palliative-Care-Weiterbildung schon haben und ob der Träger sie dir finanziert. Einen Überblick über die Tarifwerke gibt der Beitrag Tarifverträge im Gesundheitswesen.
Wenn du selbst Hilfe brauchst
Belastet dich die Arbeit so sehr, dass du an Suizid denkst, oder sorgst du dich um einen anderen Menschen, dann ruf die TelefonSeelsorge an. Sie ist Tag und Nacht besetzt, kostenlos und anonym. Die Rufnummern lauten 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222; im Internet findest du das Angebot unter telefonseelsorge.de.
Häufige Fragen
Wie viele Plätze hat ein stationäres Hospiz?
In der Regel mindestens 8 und höchstens 16 Plätze. Das legt die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V fest.
Muss im Hospiz immer eine Pflegefachkraft da sein?
Ja, die Pflege ist nach § 7 der Rahmenvereinbarung bei ständiger Präsenz einer Pflegefachkraft rund um die Uhr zu erbringen. Pflegehilfskräfte arbeiten ergänzend entsprechend ihrer Qualifikation.
Kann ich als Pflegeassistenz im Hospiz arbeiten?
Ja, die Rahmenvereinbarung sieht neben Pflegefachkräften auch Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer und weitere Pflegekräfte vor. Eingesetzt wird jede Kraft entsprechend ihrer Ausbildung.
Gibt es im Hospiz angestellte Ärztinnen und Ärzte?
In der Regel nicht; die ärztliche Versorgung übernehmen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Reicht das nicht, können Gäste die ärztliche Teilleistung der SAPV bekommen.
Werden im Hospiz Tarifgehälter bezahlt?
Das hängt vom Träger ab, aber die Finanzierung steht dem nicht entgegen. Bei tarifgebundenen oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Hospizen können die Krankenkassen die Gehälter bis zu dieser Höhe nicht als unwirtschaftlich ablehnen.
