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Pflegeschülerin lässt sich im Auslandspraktikum am Stationstresen den Medikamentenwagen erklären, ein Mitschüler notiert mit.
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Austausch und Hospitation im Ausland

Was Ausbildung, Studium und Beruf in Gesundheitsberufen an Praxiseinsätzen, PJ-Tertialen und Klinikaustausch im Ausland erlauben.

Ein paar Wochen in einer Klinik in Lissabon, ein Tertial in Zürich oder ein Praxiseinsatz in Kopenhagen: Auslandserfahrung muss nicht mit Kündigung und Umzug beginnen. In Ausbildung und Studium sehen die Berufsgesetze ausdrücklich vor, dass Teile im Ausland stattfinden dürfen. Im Beruf sind die Wege schmaler, aber es gibt sie.

Inhalt

Pflegeausbildung: Anrechnung mit Obergrenze

In der Pflegeausbildung kann die Behörde Praxiszeiten aus dem Ausland bis zu 25 Prozent eines Einsatzes und insgesamt bis zu 10 Prozent der praktischen Stunden anrechnen (§ 3 Abs. 6 PflAPrV), im Hebammenstudium bis zu 480 Stunden (§ 7a HebStPrV). In dualen Ausbildungen wie MFA soll der Auslandsanteil ein Viertel der Ausbildungsdauer nicht überschreiten (§ 2 Abs. 3 BBiG), und im Medizinstudium werden Famulatur und PJ-Tertiale im Ausland bei Gleichwertigkeit angerechnet; ein etabliertes Modell für geteilte Stellen zwischen Kliniken im In- und Ausland haben wir dagegen nicht gefunden.

Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erlaubt, Teile der praktischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Nach § 3 Absatz 6 PflAPrV kann die zuständige Behörde sie im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Einsätze anrechnen, von den Pflichteinsätzen bis zum Vertiefungseinsatz. Die Anrechnung darf höchstens 25 Prozent der Stunden des jeweiligen Einsatzes betragen und insgesamt höchstens 10 Prozent aller Stunden der praktischen Ausbildung. Für die weiteren Einsätze und die Stunden zur freien Verteilung gilt die 25-Prozent-Grenze nicht, wohl aber die Gesamtgrenze. Das Ausbildungsziel darf durch die Anrechnung nicht gefährdet werden.

Praktisch heißt das: Sprich einen Auslandseinsatz früh mit Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung ab, denn beide müssen ihn in den Ausbildungsplan einbauen. Wie die Einsätze aufgebaut sind, erklärt der Beitrag zum Vertiefungseinsatz.

Hebammenstudium und duale Ausbildungen

Im Hebammenstudium ist der Rahmen besonders genau geregelt. Ein Praxiseinsatz im Krankenhaus oder bei einer freiberuflichen Hebamme kann ganz oder teilweise im Ausland stattfinden und wird bis zu 480 Stunden angerechnet, wenn er gleichwertig ist (§ 7a HebStPrV). Gleichwertig heißt unter anderem, dass die Einrichtung vor Ort Geburtshilfe leisten darf und du durch eine dort qualifizierte Person angeleitet wirst. Die verantwortliche Praxiseinrichtung muss den Einsatz vorher der Behörde anzeigen und die Gleichwertigkeit darlegen, in der Regel spätestens vier Monate vor Beginn.

Für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz, etwa zur Medizinischen oder Zahnmedizinischen Fachangestellten oder zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, gilt § 2 Absatz 3 BBiG: Teile der Ausbildung können im Ausland stattfinden, wenn das dem Ausbildungsziel dient; insgesamt sollen sie ein Viertel der Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Sprich einen solchen Aufenthalt deshalb früh mit deinem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule ab.

Erasmus+ in der beruflichen Bildung

Das EU-Programm Erasmus+ fördert Auslandspraktika für Auszubildende und Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Bewerben können sich nicht Einzelpersonen, sondern Einrichtungen wie Betriebe, Berufsschulen oder Kammern, die Fördermittel für ihre Lernenden beantragen. Ansprechpartnerin in Deutschland ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Frag also bei deiner Pflegeschule oder Berufsschule nach, ob sie am Programm teilnimmt.

Erasmus+ richtet sich auch an Bildungspersonal. Lehrkräfte und Beschäftigte von Berufsbildungseinrichtungen können mit Job-Shadowing, Hospitationen oder Lehraufenthalten ins Ausland gehen. Für Lehrende an Pflegeschulen kann das ein geförderter Weg sein, im Beruf ein anderes Gesundheitssystem kennenzulernen; ob auch Praxisanleitende deiner Einrichtung dazugehören, hängt davon ab, ob Schule oder Träger am Programm teilnehmen. Mehr zur Rolle steht im Beitrag zur Praxisanleitung.

Medizinstudium: Famulatur und PJ im Ausland

Auch eine Famulatur, die du im Ausland in einer ambulanten Einrichtung oder Klinik absolvierst, lässt sich anrechnen (§ 7 Abs. 4 ÄApprO), ebenso ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst (§ 6 Abs. 3 ÄApprO). Die Einzelheiten stehen in den Beiträgen zu den Pflichtpraktika im Gesundheitsstudium und zum Pflegepraktikum vor dem Studium.

Für ein PJ-Tertial im Ausland ist Rechtsgrundlage die Anrechnung gleichwertiger Studienzeiten nach § 12 Abs. 1 ÄApprO. Wie das in der Praxis läuft, zeigt das Hinweisblatt des Landesprüfungsamts Hamburg (Stand April 2026): Das Krankenhaus muss mit dem Fachbereich auf einer der Listen für das PJ im Ausland stehen, die Tertialzeiten und Fehlzeiten müssen eingehalten werden, und die ausländische Universität muss bescheinigen, dass du die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Studierende hattest. Den Antrag stellst du dort erst nach dem Aufenthalt, Vorabzusagen gibt es nicht. Andere Landesprüfungsämter haben eigene Merkblätter; frag deshalb bei deinem nach. Wie viel Aufwandsentschädigung erlaubt ist, erklärt der Beitrag zum Praktischen Jahr.

Im Beruf: Austausch, Hospitation und was es nicht gibt

Ein etabliertes Modell, bei dem sich Beschäftigte eine Stelle zwischen einer Klinik in Deutschland und einer im Ausland teilen, haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden, weder als Programm noch als tarifliche Regel. Was es gibt, sind drei realistische Formen: Hospitationen, strukturierte Austauschprogramme und eine befristete Anstellung im Ausland mit Rückkehroption.

Ein europäisches Austauschprogramm für Krankenhäuser ist das HOPE Exchange Programme des Krankenhausverbands HOPE. Es bietet vierwöchige Aufenthalte, die jedes Jahr im Mai beginnen, für Führungskräfte und andere Beschäftigte mit Leitungsverantwortung aus Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben und die Sprache des Gastlands beherrschen. Für die Teilnahme wird eine Gebühr erhoben. Es ist ausdrücklich kein medizinisches oder technisches, sondern ein berufsübergreifendes Programm zu Organisation und Management. Die Teilnahme hängt davon ab, dass der Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub gewährt; die Gasteinrichtungen werden gebeten, eine kostenlose Unterkunft zu stellen.

Eine Hospitation vereinbarst du direkt mit der Gastklinik; Hinweise zur Vorbereitung stehen im Beitrag Hospitation vorbereiten. Für längere Zeiten bleiben Sonderurlaub oder Sabbatical, siehe Sabbatical und Sonderurlaub, oder ein eigener Arbeitsvertrag im Zielland, siehe Als Pflegefachkraft ins Ausland und Als Ärztin oder Arzt ins Ausland. Rotationen zwischen mehreren Häusern gibt es in Deutschland etwa in ärztlichen Weiterbildungsverbünden, wie sie der Beitrag Ärztehaus, Praxisnetz und Gemeinschaftspraxis beschreibt.

Häufige Fragen

Kann ich einen Teil meiner Pflegeausbildung im Ausland machen?

Ja, die Behörde kann gleichwertige Praxiszeiten aus dem Ausland anrechnen, bis zu 25 Prozent eines Einsatzes und insgesamt bis zu 10 Prozent der praktischen Ausbildung (§ 3 Abs. 6 PflAPrV). Schule und Träger müssen den Einsatz einplanen.

Wie viel vom Hebammenstudium darf im Ausland stattfinden?

Bis zu 480 Stunden Praxiseinsatz werden angerechnet, wenn der Einsatz gleichwertig ist (§ 7a HebStPrV). Die Praxiseinrichtung zeigt ihn der Behörde vorher an, in der Regel spätestens vier Monate vor Beginn.

Wird ein PJ-Tertial im Ausland anerkannt?

Ja, wenn es gleichwertig ist; Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 1 ÄApprO. Das Landesprüfungsamt Hamburg etwa verlangt unter anderem, dass die Klinik mit dem Fachbereich auf einer seiner Listen steht und die Tertialzeiten eingehalten werden.

Kann ich als MFA-Auszubildende ins Ausland?

Ja, nach § 2 Abs. 3 BBiG können Teile der Ausbildung im Ausland stattfinden, wenn das dem Ausbildungsziel dient; insgesamt sollen es höchstens ein Viertel der Ausbildungsdauer sein. Sprich das mit deinem Ausbildungsbetrieb ab; gefördert werden kann der Aufenthalt über Erasmus+, wenn der Betrieb oder die Berufsschule teilnimmt.

Gibt es Jobsharing zwischen Kliniken in Deutschland und im Ausland?

Ein etabliertes Modell dafür haben wir nicht gefunden. Realistisch sind Hospitationen, Austauschprogramme wie das HOPE Exchange Programme und befristete Anstellungen im Ausland mit Sonderurlaub.

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