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Die Wege im Überblick
Mit deinem Pflegeabschluss kannst du in die Praxisanleitung (§ 4 PflAPrV, 300 Stunden Zusatzqualifikation), die Krankenhaushygiene (Landesrecht nach § 23 Abs. 8 IfSG), Case Management und Pflegeberatung (§ 7a SGB XI, 400 Stunden nach GKV-Empfehlung), die Begutachtung beim Medizinischen Dienst (§ 18a Abs. 10 SGB XI), die Pflegepädagogik (Hochschulabschluss auf Masterniveau nach § 9 PflBG) oder die Pflegeinformatik wechseln. Für fast alle Wege brauchst du Berufserfahrung und eine Weiterbildung oder ein Studium.
Die Tabelle nennt für jeden Weg die wichtigste Voraussetzung und die Stelle, an der sie geregelt ist. Wo das Land zuständig ist, unterscheiden sich die Anforderungen zwischen den Bundesländern.
| Weg | Voraussetzung | Rechtsgrundlage | Jobs |
|---|---|---|---|
| Praxisanleitung | ein Jahr Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren, 300 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation, 24 Stunden Fortbildung im Jahr | § 4 PflAPrV | Praxisanleitung Pflege |
| Hygienefachkraft | Pflegeabschluss und landesrechtlich geregelte Weiterbildung | § 23 Abs. 8 IfSG und Landesverordnungen | Hygienefachkraft |
| Case Management und Pflegeberatung | Weiterbildung, etwa 210 Unterrichtseinheiten nach DGCC oder 400 Stunden nach GKV-Empfehlung | § 39 Abs. 1a SGB V, § 7a SGB XI | Case Management |
| Gutachterin oder Gutachter beim Medizinischen Dienst | Pflegeabschluss, Berufserfahrung nach Ausschreibung des jeweiligen Dienstes | § 18a Abs. 10 SGB XI | keine eigene Jobseite |
| Pflegepädagogik | pflegepädagogisches Studium, für den theoretischen Unterricht auf Masterniveau | § 9 Abs. 1 Nr. 2 PflBG | Pflegepädagogik |
| Pflegeinformatik | keine gesetzliche Vorgabe, Weiterbildung oder Studium nach Anforderung der Stelle | keine eigene Rechtsgrundlage | KIS-Anwendungsbetreuung |
Quellen: gesetze-im-internet.de, DGCC-Richtlinien Stand 28.05.2026, GKV-Spitzenverband Empfehlungen i. d. F. vom 22.05.2018, abgerufen am 27.09.2026.
Praxisanleitung als erster Schritt
Die Praxisanleitung ist der am klarsten geregelte Weg und bleibt nah am Bett. Anleiten darf, wer mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit einer Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz in den letzten fünf Jahren hat, eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden nachweist und sich jährlich mindestens 24 Stunden fortbildet (§ 4 Abs. 2 und 3 PflAPrV). Viele wechseln damit nicht ganz aus der Versorgung, sondern teilen ihre Zeit. Einzelheiten zu Anleitungszeit und Eingruppierung stehen im Beitrag Praxisanleitung in der Pflege.
Hygienefachkraft, in jedem Land anders geregelt
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Landesregierungen, für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, vergleichbare Reha-Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken per Verordnung die personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und deren Weiterbildung zu regeln (§ 23 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3 und 4 IfSG). Deshalb gibt es keine bundeseinheitliche Weiterbildung. Zwei Beispiele zeigen die Unterschiede; passende Stellen findest du unter Hygienefachkraft:
- Niedersachsen: Die Weiterbildung zur Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege setzt eine Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz voraus und umfasst 720 Stunden Unterricht und 1.155 Stunden praktische Weiterbildung, unter anderem auf Intensivstation, im OP und in der Zentralsterilisation (Anlage 1.7 GfbWBV, Fassung ab 01.12.2021).
- Brandenburg: Die Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung vom 29. Mai 2017 verlangt eine Berufserlaubnis in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und sieht 900 Stunden Theorie und 850 Stunden angeleitete Praxis vor (§§ 2 und 6 HygWBV).
Die Brandenburger Verordnung nennt noch die Abschlüsse nach dem alten Krankenpflegegesetz. Ob sie für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner angewendet wird, klärst du mit der zuständigen Landesbehörde oder dem Weiterbildungsanbieter. Frag deinen Arbeitgeber außerdem, ob er die Weiterbildung finanziert und wie lange du danach bleiben sollst.
Case Management, Pflegeberatung und Begutachtung
Krankenhäuser müssen ein Entlassmanagement für den Übergang in die Versorgung danach anbieten (§ 39 Abs. 1a SGB V), und Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Pflegeberatung im Sinne eines Fallmanagements bei der Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Für die Bezeichnung zertifizierte Case Managerin oder zertifizierter Case Manager DGCC verlangt die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management eine Weiterbildung von 210 Unterrichtseinheiten; mit der Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz (ab 2020) und drei Jahren Berufserfahrung sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt (Richtlinien, Stand 28.05.2026). Für die Pflegeberatung empfiehlt der GKV-Spitzenverband Weiterbildungen von 100 Stunden Pflegefachwissen, 170 Stunden Case Management und 130 Stunden Recht sowie ein Praktikum von neun Tagen. Wie der Arbeitsalltag aussieht, beschreibt der Beitrag Case Management.
Die Pflegebedürftigkeit begutachten beim Medizinischen Dienst Pflegefachpersonen oder Ärztinnen und Ärzte. Geht es um Kinder, sieht § 18a Abs. 10 SGB XI in der Regel eigens geschulte Gutachterinnen und Gutachter vor, die als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, in der Kinderkrankenpflege oder in der Kinderheilkunde qualifiziert sind. Welche Berufserfahrung verlangt wird, legt der jeweilige Dienst in der Ausschreibung fest. Arbeitsfelder, Tarif und Nachteile stehen im Beitrag Jobs bei Krankenkassen und beim Medizinischen Dienst.
Pflegepädagogik und Studium
Pflegeschulen brauchen für den theoretischen Unterricht Lehrkräfte mit einer insbesondere pflegepädagogischen Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau, für den praktischen Unterricht mit einer entsprechenden Hochschulausbildung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 PflBG). Die Länder dürfen für den theoretischen Unterricht bis zum 31. Dezember 2035 Ausnahmen vom Masterniveau zulassen (§ 9 Abs. 3 PflBG), und wer am 31. Dezember 2019 schon rechtmäßig unterrichtete, hat Bestandsschutz (§ 65 Abs. 4 PflBG). Wie der Übergang praktisch gelingt, steht im Beitrag Lehrkraft an einer Pflegeschule.
Ein Studium öffnet neben der Pädagogik auch Pflegemanagement und Pflegewissenschaft. Das primärqualifizierende Pflegestudium nach § 37 PflBG richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger und vermittelt zusätzlich heilkundliche Aufgaben bei diabetischer Stoffwechsellage, chronischen Wunden und Demenz. Mit abgeschlossener Ausbildung kommen berufsbegleitende Studiengänge infrage. Ob du ohne Abitur zugelassen wirst, regelt das Hochschulrecht deines Landes, siehe Studieren ohne Abitur und Pflege studieren.
Pflegeinformatik ohne festen Rahmen
Für die Pflegeinformatik gibt es weder eine geschützte Berufsbezeichnung noch eine bundes- oder landesrechtliche Weiterbildungsordnung. Pflegefachpersonen steigen oft über die Betreuung des Krankenhausinformationssystems oder über Digitalisierungsprojekte ein, in denen ihr Wissen über Abläufe und Dokumentation gebraucht wird. Die geforderte Qualifikation legt jeder Arbeitgeber in seiner Ausschreibung fest. Wer das systematisch lernen will, findet Wege im Beitrag Medizinische Informatik studieren und passende Stellenangebote unter Medizininformatiker.
Häufige Fragen
Welche Weiterbildung brauche ich für die Praxisanleitung?
Vorgeschrieben sind eine berufspädagogische Weiterbildung von mindestens 300 Stunden und wenigstens ein Jahr Berufspraxis, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (§ 4 PflAPrV). Danach musst du jährlich mindestens 24 Stunden Fortbildung nachweisen.
Ist die Weiterbildung zur Hygienefachkraft bundesweit gleich?
Nein, die Länder regeln sie nach § 23 Abs. 8 IfSG selbst. In Niedersachsen umfasst sie zum Beispiel 720 Stunden Unterricht und 1.155 Stunden Praxis, in Brandenburg 900 Stunden Theorie und 850 Stunden Praxis.
Kann ich als Pflegefachperson beim Medizinischen Dienst arbeiten?
Ja, nach § 18a Abs. 10 SGB XI nehmen Pflegefachpersonen die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wahr. Die verlangte Berufserfahrung legt der jeweilige Medizinische Dienst in der Ausschreibung fest.
Brauche ich einen Master, um an einer Pflegeschule zu unterrichten?
Für den theoretischen Unterricht verlangt § 9 PflBG grundsätzlich eine pflegepädagogische Hochschulausbildung auf Masterniveau. Die Länder dürfen bis Ende 2035 Ausnahmen zulassen, und wer Ende 2019 schon unterrichtete, hat Bestandsschutz.
Gibt es eine anerkannte Weiterbildung zur Pflegeinformatikerin oder zum Pflegeinformatiker?
Eine gesetzlich geregelte Weiterbildung gibt es nicht; die Bezeichnung ist nicht geschützt. Arbeitgeber verlangen je nach Stelle Erfahrung mit Klinik-Software, eine Weiterbildung oder ein Studium der Medizininformatik.
