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Wo Betreuungskräfte arbeiten
Betreuungskraft nach § 53b SGB XI wirst du ohne Berufsabschluss über ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden und eine Qualifizierung mit mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Betreuungspraktikum; danach sind jährlich 16 Stunden Fortbildung Pflicht, und regelmäßige körperbezogene Pflege oder Behandlungspflege gehören ausdrücklich nicht zu deinen Aufgaben.
Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die notwendige Versorgung hinausgeht (§ 43b SGB XI). Finanziert wird das über einen Vergütungszuschlag, den die Einrichtungen mit den Pflegekassen vereinbaren: je pflegebedürftiger Person in der Regel 5 Prozent der Personalkosten einer Vollzeitkraft. In vollstationären Einrichtungen muss das zusätzliche Personal sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein (§ 85 Abs. 8 SGB XI). Die Pflegebedürftigen selbst zahlen diesen Zuschlag nicht (§ 84 Abs. 8 SGB XI). Rechnerisch ergibt der Zuschlag eine Vollzeitstelle für 20 Pflegebedürftige. In einem Heim mit 100 Plätzen sind das fünf Vollzeitstellen, die auch auf mehrere Teilzeitkräfte verteilt werden können.
Welche Qualifikation diese Kräfte brauchen, legt der GKV-Spitzenverband in der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI fest, zuletzt geändert am 21. Oktober 2022. Zu den stationären Einrichtungen zählt die Richtlinie Pflegeheime und Kurzzeitpflege ebenso wie Tages- und Nachtpflege. Wie die Arbeit in einer Tagespflege aussieht, beschreibt der Beitrag Tagespflege als Arbeitsplatz.
Was zu den Aufgaben gehört
Betreuungskräfte sollen Pflegebedürftige zu Alltagsaktivitäten motivieren, sie dabei begleiten und für Gespräche da sein (§ 2 der Richtlinie). Die Richtlinie nennt als Beispiele:
- Malen, Basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeit.
- Kochen und Backen, Haustiere füttern und pflegen.
- Musik hören, musizieren und singen, Brett- und Kartenspiele, Lesen und Vorlesen.
- Spaziergänge, Ausflüge, Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe.
- Besuche von Kultur- und Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen.
- Erinnerungsalben anlegen und Fotoalben anschauen.
Die Angebote richten sich nach Wünschen, Fähigkeiten und Biografie der Menschen, auch nach Migrationsgeschichte und Geschlecht. Gruppenangebote gelten als das geeignete Mittel gegen soziale Isolation; bettlägerige Menschen brauchen aber oft Einzelbetreuung. Durch deine Anwesenheit sollst du Ängste nehmen und Sicherheit und Orientierung geben.
Die Grenze zur Pflege
Die Richtlinie ist hier deutlich: Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Sie dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflege oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden, und Behandlungspflege bleibt ausschließlich qualifizierten Pflegekräften vorbehalten (§ 2 Abs. 4). Erlaubt sind nur Hilfen, die während einer Betreuung unaufschiebbar und unmittelbar nötig sind, wenn keine Pflegekraft rechtzeitig kommen kann, etwa beim Gang zur Toilette während eines Ausflugs.
Über die Einhaltung wacht die verantwortliche Pflegefachkraft der Einrichtung. Wer darauf hinweist, dass diese Grenzen nicht eingehalten werden, darf dafür keine Nachteile erleiden. Das schützt dich, wenn du im Alltag regelmäßig zum Waschen oder Essenanreichen eingeteilt wirst, obwohl du als Betreuungskraft eingestellt bist.
Die vorgeschriebene Qualifizierung
Einen pflegerischen oder therapeutischen Berufsabschluss brauchst du nicht. Stattdessen verlangt § 4 der Richtlinie drei Bausteine. Vorab absolvierst du ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden in einer zugelassenen ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtung, um Interesse und Eignung selbst zu prüfen. Danach folgt die eigentliche Qualifizierung mit mindestens 160 Unterrichtsstunden und einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum:
| Modul | Umfang | Inhalte (Auszug) |
|---|---|---|
| Basiskurs | 100 Unterrichtsstunden | Kommunikation, Demenz, psychische Erkrankungen, geistige Behinderung, Grundkenntnisse der Pflege und Hygiene, Erste Hilfe |
| Betreuungspraktikum | zwei Wochen | unter Anleitung einer erfahrenen Pflegefachkraft, auch aufgeteilt möglich |
| Aufbaukurs | 60 Unterrichtsstunden | Methoden der Betreuung, Rechtskunde, Ernährung, Beschäftigung, Bewegung, Zusammenarbeit mit Pflege und Angehörigen |
Quelle: § 4 Abs. 3 Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI.
Im Beruf bildest du dich jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden fort. Wer schon mindestens 40 Stunden in Betreuung oder Pflege gearbeitet hat, muss kein Orientierungspraktikum machen. Pflegefachkräfte und Menschen mit mindestens einjähriger Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege erfüllen die Qualifizierung grundsätzlich bereits (§ 5). Die Richtlinie nennt außerdem persönliche Voraussetzungen wie Empathie, Geduld im Umgang mit Verhaltensbesonderheiten bei Demenz, psychische Stabilität und die Fähigkeit, sich abzugrenzen.
Bezahlung und Förderung
Arbeitest du in einem Pflegeheim, einer Tagespflege oder einem ambulanten Dienst, gilt für dich der Pflegemindestlohn, weil er alle Beschäftigten in Pflegebetrieben erfasst, ausgenommen etwa Verwaltung, Küche oder Reinigung (§ 1 der 7. PflegeArbbV). Seit 1. Juli 2026 sind das mindestens 16,52 Euro brutto je Stunde, ab 1. Juli 2027 16,95 Euro, dazu neun Tage Mehrurlaub bei einer Fünftagewoche. Zugelassene Pflegeeinrichtungen dürfen Beschäftigte in Pflege und Betreuung außerdem nicht unter Tarifniveau bezahlen (§ 72 Abs. 3a SGB XI).
Die Qualifizierung bieten Bildungsträger an. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten übernimmt, klärst du vor der Anmeldung in einem Beratungsgespräch; gefördert werden nur zugelassene Maßnahmen. Wie das Verfahren grundsätzlich funktioniert, zeigt der Beitrag Quereinstieg in die Pflege mit Bildungsgutschein.
Wie es danach weitergehen kann
Viele Betreuungskräfte merken im Alltag, dass sie mehr Verantwortung übernehmen möchten. Der nächste Schritt ist eine Ausbildung in der Pflegehilfe oder Pflegeassistenz, ab 2027 die bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung, wie der Beitrag Pflegefachassistenz bundesweit beschreibt. Danach ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann möglich, unter Umständen verkürzt. Wer eher mit Menschen mit Behinderung arbeiten möchte, findet in der Heilerziehungspflege einen eigenen Beruf.
Die Zeit als Betreuungskraft hilft dabei: Wer weiß, wie man mit Menschen mit Demenz ins Gespräch kommt und eine Gruppe anleitet, hat in den Praxiseinsätzen der Pflegeausbildung einen Vorsprung.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Arbeit als Betreuungskraft eine Ausbildung?
Nein, ein pflegerischer oder therapeutischer Berufsabschluss ist nicht nötig. Vorgeschrieben sind aber ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden und eine Qualifizierung mit mindestens 160 Unterrichtsstunden und zwei Wochen Praktikum.
Darf ich als Betreuungskraft waschen oder Essen anreichen?
Nicht regelmäßig oder planmäßig; das schließt die Richtlinie ausdrücklich aus. Erlaubt sind nur unaufschiebbare Hilfen während der Betreuung, wenn keine Pflegekraft rechtzeitig verfügbar ist.
Wie viele Stunden Fortbildung sind Pflicht?
Mindestens 16 Unterrichtsstunden im Jahr. Sie dienen der Aktualisierung des Wissens und der Reflexion der eigenen Praxis.
Gilt für Betreuungskräfte der Pflegemindestlohn?
Ja, wenn du in einem Pflegebetrieb wie Pflegeheim, Tagespflege oder ambulantem Dienst arbeitest. Seit 1. Juli 2026 beträgt er mindestens 16,52 Euro brutto je Stunde.
Kann ich als Pflegehelferin direkt als Betreuungskraft arbeiten?
Ja, mit einer mindestens einjährigen Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege gilt die Qualifizierung grundsätzlich als erfüllt. Das Gleiche gilt für Pflegefachkräfte.
