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Was Einrichtungen in den Unterlagen sehen wollen
Eine Bewerbung im Gesundheitswesen besteht aus Anschreiben, Lebenslauf, Arbeits- und Prüfungszeugnissen und der Urkunde über deine Berufserlaubnis oder Approbation; den Masernnachweis nach § 20 Abs. 9 IfSG legst du erst vor Beginn der Tätigkeit vor, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG nur für Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen, und ein Foto verlangt kein Gesetz.
Das Anschreiben beantwortet eine Frage: Warum passt du auf diese Stelle in diesem Haus? Nenne Station, Fachbereich oder Praxisschwerpunkt, deinen frühestmöglichen Beginn, deine gewünschte Wochenarbeitszeit und ob du Schichtdienst, Nachtdienst oder Bereitschaften übernehmen kannst. Diese Angaben entscheiden im Gesundheitswesen oft mehr als jede Formulierung.
Der Lebenslauf zeigt Stationen mit Monat und Jahr, Einsatzbereiche und Zusatzqualifikationen. Wie du ihn je Beruf gliederst, beschreibt der Beitrag zum Lebenslauf im Gesundheitswesen. Dazu gehören das Prüfungszeugnis, Arbeitszeugnisse und die Urkunde, die dich zur Berufsausübung berechtigt: die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, zum Beispiel nach § 1 PflBG, oder die Approbation. Fortbildungen legst du mit Datum und Stundenumfang bei, weil Fach- und Zusatzqualifikationen in manchen Tarifen über die Eingruppierung mitentscheiden.
Nachweise, die im Gesundheitswesen dazukommen
Wer nach 1970 geboren ist und in einer Klinik, einer Praxis, auf einer Rettungswache oder in einer anderen Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG anfängt, legt der Leitung vor dem ersten Arbeitstag einen Nachweis vor: Masernimpfung, Immunität oder eine ärztlich bescheinigte Kontraindikation (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG). In die Bewerbung gehört der Nachweis nicht, halte ihn aber bereit.
Nach deinem Impf- und Serostatus darf ein Arbeitgeber im Gesundheitswesen fragen, soweit es für den Infektionsschutz nach § 23 Abs. 3 IfSG erforderlich ist, um über die Einstellung oder die Art der Beschäftigung zu entscheiden (§ 23a IfSG). Das ist eine Ausnahme von der Regel, dass Gesundheitsdaten im Bewerbungsverfahren tabu sind.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird für Tätigkeiten erteilt, bei denen du Minderjährige betreust, beaufsichtigst oder ausbildest oder vergleichbar Kontakt zu ihnen hast, etwa in der Kinderklinik. Dafür brauchst du eine schriftliche Aufforderung der Einrichtung, und die Daten müssen gelöscht werden, wenn du die Tätigkeit nicht aufnimmst (§ 30a BZRG).
Wenn du röntgen sollst, leg deine Fachkunde oder deine Kenntnisse im Strahlenschutz mit dem Datum der letzten Aktualisierung bei. Aufgefrischt werden muss die Fachkunde spätestens nach fünf Jahren (§ 48 Abs. 1 StrlSchV). Welche Nachweise zum ersten Arbeitstag vorliegen müssen, von der Steuer-ID bis zur Pflegekammer, steht im Beitrag über Nachweise vor Arbeitsbeginn.
Was nicht in die Bewerbung muss
Niemand darf dich wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligen, auch nicht schon in der Stellenanzeige (§§ 1, 7 und 11 AGG). Ein Bewerbungsfoto, Geburtsdatum, Familienstand oder Konfession musst du deshalb nicht angeben. Ob du ein Foto beifügst, entscheidest du.
Bei kirchlichen Trägern gelten Besonderheiten zur Religionszugehörigkeit (§ 9 AGG). Was die katholische Grundordnung von 2022 und die evangelische Mitarbeitsrichtlinie heute verlangen, erklärt der Beitrag über kirchliche Arbeitgeber.
Dateien und Onlineformulare
Viele Häuser nehmen Bewerbungen per E-Mail oder über ein Bewerbungsportal an. Bewährt hat sich eine einzige PDF-Datei mit Anschreiben, Lebenslauf, Urkunde und Zeugnissen in dieser Reihenfolge, benannt mit deinem Namen und der Stelle. Zulässige Dateigrößen und Formate stehen im Portal oder in der Stellenanzeige.
Scanne Urkunden vollständig und gut lesbar. Beglaubigte Kopien werden in der Regel erst zur Einstellung verlangt. Für Abschlüsse aus dem Ausland brauchst du oft Übersetzungen und den Anerkennungsbescheid; dazu gibt es den Beitrag über Unterlagen für internationale Fachkräfte.
Nach dem Absenden
Nach dem Eingang folgen meist ein Gespräch und bei vielen Stellen eine Hospitation oder ein Probetag. Was dabei rechtlich gilt, von der Unfallversicherung bis zur Bezahlung, steht im Beitrag zur Hospitation, die Fragen für das Gespräch im Beitrag zum Vorstellungsgespräch.
Dass es dauert, hat oft formale Gründe. In einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Beschäftigten ist vor jeder Einstellung der Betriebsrat zu beteiligen; widersprechen kann er binnen einer Woche (§ 99 BetrVG). Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (§ 165 SGB IX). Wie du mit langer Stille umgehst, beschreibt der Beitrag über ausbleibende Rückmeldungen.
Wie lange Bewerbungsunterlagen aufbewahrt werden dürfen, legt kein Gesetz mit einer festen Frist fest. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hält es für zulässig, Unterlagen abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber so lange aufzuheben, wie noch eine Klage gegen die Auswahl möglich ist. Danach müssen sie gelöscht werden (Art. 17 DSGVO), außer du willigst in eine längere Speicherung ein, etwa für einen Talentpool.
Bewerbungstipps für einzelne Berufe
Jeder Beruf hat eigene Schwerpunkte, vom Führerschein im Rettungsdienst bis zur Tätigkeitsgruppe in der Praxis. Die folgenden Beiträge gehen in die Tiefe:
- Pflegefachperson im Krankenhaus: Erlaubnisurkunde, Nachweise und das Gespräch mit der Pflegedirektion
- Ausbildungsplatz in der Pflege: Träger, Pflegeschule und Ausbildungsvertrag
- Medizinische Fachangestellte: Unterlagen und Probetag in der Praxis
- Erste Assistenzarztstelle: Approbation, Unterlagen, Hospitation und Vertrag
- Physiotherapie: Urkunde, Zertifikate und die Wahl zwischen Praxis und Klinik
- Zahnarztpraxis: ZFA, ZMP und Dentalhygiene
- Rettungsdienst: Führerschein C1 und Eignungstest
- Medizinische Technologie: Labor, Radiologie und Strahlenschutz
Häufige Fragen
Welche Unterlagen gehören in eine Bewerbung im Gesundheitswesen?
Anschreiben, Lebenslauf, Prüfungs- und Arbeitszeugnisse und die Urkunde über deine Berufserlaubnis oder Approbation. Fortbildungsnachweise mit Stundenzahl ergänzen die Bewerbung, weil sie für Einsatz und Eingruppierung wichtig sein können.
Wann muss ich den Masernschutz nachweisen?
Vor Beginn der Tätigkeit, nicht schon mit der Bewerbung (§ 20 Abs. 9 IfSG). Die Pflicht gilt für alle nach dem 31. Dezember 1970 Geborenen, die in Krankenhäusern, Praxen, beim Rettungsdienst und anderen Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG tätig werden.
Wann wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt?
Für Tätigkeiten, bei denen du Minderjährige betreust, beaufsichtigst, ausbildest oder vergleichbar Kontakt zu ihnen hast (§ 30a BZRG). Beantragen kannst du es nur mit einer schriftlichen Aufforderung der Einrichtung.
Muss ein Bewerbungsfoto dabei sein?
Nein, kein Gesetz verlangt ein Foto. Das AGG verbietet Benachteiligungen unter anderem wegen Herkunft, Geschlecht und Alter; deshalb darf ein fehlendes Foto kein Auswahlkriterium sein.
Wie lange darf ein Arbeitgeber meine Unterlagen aufbewahren?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Nach Hinweisen der Datenschutzaufsicht dürfen Unterlagen bis zum Ablauf der Frist für mögliche Klagen gegen die Auswahlentscheidung aufbewahrt werden; danach sind sie ohne deine Einwilligung zu löschen.
