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Die Gehaltsgrenzen für 2026
Für die Blaue Karte EU gilt 2026 ein Mindestbruttogehalt von 50.700 Euro im Jahr; Ärztinnen und Ärzte, akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen und Hebammen sowie weitere Gesundheitsberufe mit Hochschulabschluss kommen als Engpassberufe schon ab 45.934,20 Euro infrage, dann mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. In reglementierten Berufen muss zusätzlich die Berufserlaubnis erteilt oder zugesagt sein.
Die Grenzen richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und werden jedes Jahr neu bekannt gemacht. Für 2026 hat das Bundesministerium des Innern sie am 2. Dezember 2025 festgesetzt, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 18. Dezember 2025.
| Fall | Mindestgehalt brutto 2026 | Zustimmung der Bundesagentur | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Blaue Karte allgemein | 50.700 Euro im Jahr, rechnerisch 4.225 Euro im Monat | nicht erforderlich | § 18g Absatz 1 Satz 1 AufenthG |
| Engpassberufe, darunter die ISCO-Gruppen 221, 222, 225 und 226, oder Hochschulabschluss vor höchstens drei Jahren | 45.934,20 Euro im Jahr, rechnerisch 3.827,85 Euro im Monat | erforderlich | § 18g Absatz 1 Satz 2 AufenthG |
| Zum Vergleich: erste Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ab dem 45. Geburtstag | 55.770 Euro im Jahr, außer bei angemessener Altersversorgung | je nach Fall | § 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG |
Quelle: Bekanntmachung des BMI zu § 18g AufenthG, BAnz AT 18.12.2025 B3 und Bekanntmachung zu § 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG, BAnz AT 18.12.2025 B2. Monatswerte eigene Rechnung, Jahreswert geteilt durch zwölf.
Zu den Engpassberufen nach ISCO-08 zählen laut Bundesagentur für Arbeit unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie akademische Pflege- und Hebammenberufe. Die Zustimmung der Bundesagentur bedeutet, dass sie prüft, ob deine Arbeitsbedingungen mit denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter gleichwertig sind.
Wer eine Blaue Karte bekommen kann
Nach § 18g AufenthG brauchst du einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen tertiären Abschluss, der mindestens drei Jahre Ausbildung erfordert und der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens entspricht. Der Abschluss muss anerkannt oder mit einem deutschen vergleichbar sein. Das weist du entweder mit der Datenbank anabin nach, wenn Hochschule und Abschluss dort entsprechend bewertet sind, oder mit einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die 208 Euro kostet.
Dazu kommen ein konkretes Arbeitsangebot für eine Tätigkeit, die deiner Qualifikation angemessen ist, und eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten nach Absatz 3. Deutschkenntnisse verlangt § 18g für die Blaue Karte selbst nicht. In Gesundheitsberufen brauchst du sie trotzdem, weil die Berufserlaubnis sie voraussetzt.
Entscheidend für Gesundheitsberufe ist § 18 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG: In einem reglementierten Beruf muss die Berufsausübungserlaubnis erteilt oder zugesagt sein. Ohne Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gibt es keine Blaue Karte für die Arbeit im Beruf.
Blaue Karte für Ärztinnen und Ärzte
Für Ärztinnen und Ärzte nennt das Auswärtige Amt zwei Möglichkeiten: die Approbation oder die Berufserlaubnis nach § 10 BÄO, die räumlich und zeitlich begrenzt ist. Eine der beiden muss nach § 18 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG erteilt oder zugesagt sein. Weil Ärztinnen und Ärzte zu den Engpassberufen gehören, reicht mit Zustimmung der Bundesagentur ein Gehalt ab 45.934,20 Euro im Jahr.
Die Berufserlaubnis ist auf höchstens zwei Jahre ärztlicher Tätigkeit begrenzt. Plane deshalb von Anfang an, wie du in dieser Zeit zur Approbation kommst. Was die Erlaubnis erlaubt und was sich zum 1. November 2026 ändert, steht im Beitrag zur Berufserlaubnis nach § 10 BÄO, der Weg über Kenntnisprüfung und Fachsprachprüfung im Beitrag zur Approbation mit einem Drittstaatsabschluss.
Pflege, Therapie und andere Gesundheitsfachberufe
Die meisten Pflegefachpersonen aus dem Ausland haben keine Blaue Karte, sondern eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG. Sie erlaubt jede qualifizierte Beschäftigung und hat keine gesetzliche Gehaltsgrenze, solange du jünger als 45 Jahre bist. Voraussetzung ist die Anerkennung deiner Qualifikation.
Hast du Pflege, Hebammenkunde oder Physiotherapie studiert, kann die Blaue Karte trotzdem passen. Dann muss der Abschluss anerkannt oder vergleichbar sein, und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung muss vorliegen oder zugesagt sein. Wer schon eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18b hat, wechselt nach § 18g Absatz 1 Satz 3 und 4 leichter, weil die dafür vorgelegte Berufserlaubnis und der Hochschulabschluss angerechnet werden.
Noch ohne Anerkennung ist oft die Anerkennungspartnerschaft der passende Einstieg. Die Blaue Karte kommt dann nach der Anerkennung in Betracht.
Was die Blaue Karte dir bringt
Die Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zeigen sich vor allem bei der Niederlassung. Nach § 18c Absatz 1 brauchen Fachkräfte ohne Blaue Karte dafür drei Jahre Aufenthaltstitel, 36 Monate Rentenbeiträge und Deutsch auf B1.
- Laufzeit: bis zu vier Jahre, bei kürzerem Vertrag die Vertragsdauer plus sechs Monate, so regelt es § 18 Absatz 4 AufenthG.
- Jobwechsel: Du brauchst keine Erlaubnis der Ausländerbehörde. In den ersten zwölf Monaten kann die Behörde den Wechsel für 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die Voraussetzungen fehlen.
- Niederlassungserlaubnis: nach 27 Monaten Beschäftigung mit Blauer Karte und Rentenbeiträgen, wenn du Deutsch auf A1 sprichst; mit Deutsch auf B1 schon nach 21 Monaten, geregelt in § 18c Absatz 2 AufenthG.
- Verlängerung: Hast du deinen Abschluss vor höchstens drei Jahren erworben, gilt auch bei der Verlängerung die niedrigere Gehaltsgrenze nach § 18g Absatz 6.
Antrag und zuständige Stellen
Aus dem Ausland beantragst du das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung, im Inland die Blaue Karte bei der Ausländerbehörde. Dein Arbeitgeber kann mit deiner Vollmacht das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG beantragen, das ausdrücklich für die Blaue Karte gilt. Die Gebühr dafür beträgt 411 Euro. Bei Ärztinnen und Ärzten soll die Approbationsbehörde in diesem Verfahren binnen zwei Monaten über wesentliche Unterschiede entscheiden, so regelt es § 3 Absatz 2 BÄO für Anträge bis zum 31. Oktober 2026.
Prüfe im Arbeitsvertrag das vereinbarte Bruttojahresgehalt und vergleiche es mit dem Wert für das Jahr, in dem du den Antrag stellst. Die Grenzen für 2027 gibt das Innenministerium nach § 18g Absatz 7 AufenthG bis zum 31. Dezember 2026 bekannt. Ob dein Beruf und dein Abschluss im Einzelfall passen, beantwortet die Ausländerbehörde oder die Auslandsvertretung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU 2026?
Es beträgt 50.700 Euro brutto im Jahr. In Engpassberufen wie der Medizin und für Absolventinnen und Absolventen der letzten drei Jahre reichen 45.934,20 Euro, dann aber nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Bekomme ich als Ärztin mit Berufserlaubnis eine Blaue Karte?
Ja, das ist möglich. Nach Auskunft des Auswärtigen Amts reicht neben der Approbation auch die Berufserlaubnis nach § 10 BÄO; sie muss aber erteilt oder zugesagt sein, und dein Abschluss muss vergleichbar sein.
Kann ich als Pflegefachperson eine Blaue Karte bekommen?
Nur mit einem Hochschulabschluss, der anerkannt oder vergleichbar ist, und mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Mit einer beruflichen Pflegeausbildung ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG der übliche Weg.
Brauche ich für die Blaue Karte Deutschkenntnisse?
Für die Blaue Karte selbst nicht. Die Berufserlaubnis im Gesundheitswesen setzt aber Deutschkenntnisse voraus, und mit Deutsch auf B1 kannst du die Niederlassungserlaubnis schon nach 21 statt 27 Monaten erhalten.
Darf ich mit der Blauen Karte den Arbeitgeber wechseln?
Ja, ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde. In den ersten zwölf Monaten kann die Behörde den Wechsel aber für 30 Tage aussetzen und ablehnen, wenn die neue Stelle die Voraussetzungen nicht erfüllt.
