Inhalt
Wer in Deutschland Blut und Plasma entnimmt
Blutspendedienste sind Spendeeinrichtungen nach dem Transfusionsgesetz und damit Arzneimittelhersteller: Sie brauchen eine leitende ärztliche Person, nach der Richtlinie Hämotherapie mit Facharztanerkennung für Transfusionsmedizin. Bei der Spendeentnahme muss eine ärztliche Person verfügbar sein, auch telemedizinisch. Die Blutentnahme selbst können MFA und Pflegefachpersonen übernehmen, bei delegierter Entnahme muss dann aber eine Ärztin oder ein Arzt vor Ort sein.
Nach dem Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts zur Versorgung mit Blut und Blutprodukten wurden 2024 in Deutschland 6.908.141 Spenden geleistet. 52 Prozent davon waren Vollblutspenden, rund 3,6 Millionen, und daran hat sich seit 2020 kaum etwas geändert. 45 Prozent waren Plasmapheresespenden, deren Plasma zu Arzneimitteln wie Immunglobulinen und Gerinnungsfaktoren verarbeitet wird. Täglich werden in Deutschland nach Angaben des Instituts rund 10.000 Erythrozytenkonzentrate benötigt.
Der Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts nach § 21 Transfusionsgesetz (TFG) unterscheidet mehrere Gruppen von Spendeeinrichtungen: die Blutspendedienste des Deutschen und des Bayerischen Roten Kreuzes, staatliche, kommunale und gemeinnützige Einrichtungen sowie Spendedienste an Krankenhäusern, private Blutspendedienste und Plasmapheresezentren, meist als GmbH oder AG, und die Blutspendeeinrichtungen der Bundeswehr. Die DRK-Blutspendedienste organisieren nach eigenen Angaben rund 40.000 Blutspendetermine im Jahr. Für Bewerberinnen und Bewerber heißt das: Neben dem Roten Kreuz sind Universitätskliniken, kommunale Kliniken und private Plasmazentren mögliche Arbeitgeber.
Die rechtlichen Spielregeln
Blutprodukte sind Arzneimittel. Für Blutzubereitungen ist nach § 77 Abs. 2 Arzneimittelgesetz das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Den Stand der Wissenschaft zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen legt die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut fest, und zwar in der Richtlinie Hämotherapie (§ 12a TFG). Wer die Richtlinie einhält, für den wird vermutet, dass er dem Stand der Erkenntnisse entspricht. Gültig ist die Gesamtnovelle von 2023.
§ 4 TFG verlangt ausreichende personelle, bauliche, räumliche und technische Ausstattung, eine leitende ärztliche Person mit der erforderlichen Sachkunde und eine ärztliche Person bei der Spendeentnahme, wobei telemedizinische Verfahren zulässig sind. Die Richtlinie Hämotherapie setzt für die leitende ärztliche Person die Facharztanerkennung für Transfusionsmedizin voraus. Die Spendetauglichkeit stellt nach § 5 TFG eine ärztliche Person fest; auch dafür sind telemedizinische Verfahren seit dem 16. Mai 2023 zulässig. Ärztliche Präsenz vor Ort verlangt die Richtlinie aber unter anderem dann, wenn die Blutentnahme an nichtärztliches Personal delegiert wird, bei Eignungsuntersuchungen, bei präparativen Apheresen und für die Versorgung von Zwischenfällen.
MFA und Pflege im Entnahmeteam
Die DRK-Blutspendedienste nennen auf ihrer Karriereseite ausdrücklich medizinisches Fachpersonal im Bereich Blutentnahme. Dazu zählen zum Beispiel Medizinische Fachangestellte und Pflegefachpersonen. Zu ihren Aufgaben gehören der Empfang und die Registrierung, Vorbereitung und Durchführung der Punktion, die Überwachung während der Entnahme und die Betreuung danach. Eine Vollblutspende umfasst nach der Richtlinie Hämotherapie 450 bis höchstens 500 Milliliter plus Laborproben.
Die Richtlinie verlangt nach der Spende eine Ruhemöglichkeit unter Aufsicht und den Hinweis, frühestens 30 Minuten danach am Straßenverkehr teilzunehmen. Ärztinnen, Ärzte und nachgeordnetes Personal müssen über mögliche Spenderreaktionen, ihre Vorzeichen und Behandlung unterrichtet sein; Notfallausrüstung und Anweisungen müssen vorgehalten und die Beschäftigten in ihrem Gebrauch unterwiesen werden. Weil Spendeeinrichtungen Arzneimittel herstellen, gilt außerdem die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung: sachkundiges Personal, das zu Beginn und danach fortlaufend unterwiesen wird, und Arbeitsplatzbeschreibungen für alle, deren Tätigkeit die Qualität beeinflusst.
Der Alltag unterscheidet sich deutlich von Station und Praxis. Bei Terminen außerhalb fester Spendezentren gehören Auf- und Abbau und Fahrten im Team dazu. Frag bei der Bewerbung nach Einsatzgebiet, Fahrzeiten, Arbeitszeitmodell und Tarif. Wie Tarif und Berufsjahre das Gehalt von MFA bestimmen, steht im Beitrag MFA: Gehalt, Tarif und Berufsjahre.
Ärztinnen und Ärzte beim Blutspendedienst
Ärztlich gibt es zwei Ebenen. Die Leitung und viele feste Stellen erfordern die Facharztweiterbildung Transfusionsmedizin: Nach der aktuellen Muster-Weiterbildungsordnung (Fassung vom 3. Juli 2026) dauert sie mindestens 60 Monate; 18 davon verbringst du in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, die einen Bezug zur Hämotherapie haben, und bis zu sechs Monate können in Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie abgeleistet werden. Das Gebiet umfasst auch die Auswahl und Betreuung von Blut-, Zell- und Stammzellspenderinnen und -spendern und die Herstellung von Blutpräparaten. Mehr dazu auf der Seite Transfusionsmedizin.
Die zweite Ebene sind Ärztinnen und Ärzte im Spendetermin, die Tauglichkeit prüfen und bei delegierter Entnahme vor Ort sind. Die DRK-Blutspendedienste nennen dafür ausdrücklich auch Honorarärztinnen und Honorarärzte. Wer auf Honorarbasis arbeiten will, sollte die sozialversicherungsrechtliche Einordnung klären, siehe Honorartätigkeit und Statusfeststellung.
Labor, Herstellung und Logistik
Nach der Entnahme beginnt die Arzneimittelherstellung. Nach § 5 Abs. 3 TFG muss jede Spende vor der Freigabe unter anderem auf Infektionsmarker für HIV, Hepatitis B und Hepatitis C untersucht werden. Dazu kommen Blutgruppenbestimmung, die Auftrennung in Erythrozyten-, Thrombozyten- und Plasmapräparate, Qualitätskontrolle und Lagerung. Hier arbeiten Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik, denen § 5 MT-Berufe-Gesetz biomedizinische Analyseprozesse vorbehält, sowie Biologie- und Chemielaborantinnen und -laboranten in Herstellung und Qualitätskontrolle. Einen Überblick über das Labor als Arbeitsplatz gibt der Beitrag Labor als Arbeitswelt.
Die DRK-Blutspendedienste nennen außerdem Stellen in Vertrieb, Disposition, Herstellung und als Fahrerin oder Fahrer, dazu Personal, Einkauf, Qualitätsmanagement, Verwaltung, IT, Spendenorganisation und Öffentlichkeitsarbeit. Für Kaufleute im Gesundheitswesen und Fachkräfte aus dem Qualitätsmanagement ist das ein Arbeitgeber, an den viele nicht sofort denken.
Artverwandte Arbeitsfelder
Wer die Arbeit mit Blutprodukten mag, findet verwandte Aufgaben in der Transfusionsmedizin der Kliniken, im immunhämatologischen Labor und im Blutdepot, in der Stammzellspende sowie in Pharmaunternehmen, die Plasma verarbeiten. MFA und Pflegefachpersonen mit Spendeerfahrung bringen Sicherheit bei Punktion und Notfallmanagement mit, die auch in Ambulanzen, Dialyse und Studienzentren nützlich ist. Wie du dich für eine Stelle im Labor bewirbst, beschreibt der Beitrag Bewerbung in Labor und Radiologie.
Häufige Fragen
Kann ich als MFA beim Blutspendedienst arbeiten?
Ja, die DRK-Blutspendedienste nennen medizinisches Fachpersonal für die Blutentnahme ausdrücklich als Zielgruppe. Wird die Entnahme an nichtärztliches Personal delegiert, muss nach der Richtlinie Hämotherapie eine Ärztin oder ein Arzt vor Ort sein.
Muss bei jedem Blutspendetermin eine Ärztin oder ein Arzt dabei sein?
Nach § 4 TFG muss bei der Spendeentnahme eine ärztliche Person verfügbar sein; telemedizinische Verfahren sind zulässig. Bei delegierter Blutentnahme, bei Eignungsuntersuchungen und für die Versorgung von Zwischenfällen verlangt die Richtlinie Hämotherapie aber ärztliche Präsenz vor Ort.
Welche Qualifikation braucht die ärztliche Leitung?
Die Richtlinie Hämotherapie setzt für die leitende ärztliche Person einer Spendeeinrichtung die Facharztanerkennung für Transfusionsmedizin voraus. Die Weiterbildung dauert mindestens 60 Monate.
Was machen MTL beim Blutspendedienst?
Sie untersuchen Spenden unter anderem auf Infektionsmarker für HIV, Hepatitis B und Hepatitis C, bestimmen Blutgruppen und wirken an Herstellung und Qualitätskontrolle der Blutpräparate mit.
Wer ist für die Aufsicht über Blutprodukte zuständig?
Für Blutzubereitungen ist nach § 77 Abs. 2 Arzneimittelgesetz das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Die Richtlinie Hämotherapie stellt die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Institut fest.
