Inhalt
Ab 27 bleibt der Bundesfreiwilligendienst
Ab 27 steht dir nur noch der Bundesfreiwilligendienst offen, den du ohne Altersgrenze, auch in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden und mit weniger Seminartagen leisten kannst. Wer aus einem Staat außerhalb der EU kommt, braucht für den Dienst in der Regel ein Visum, das vor der Einreise beantragt wird, und erhält die Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Ein FSJ kannst du nur leisten, solange du das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 JFDG). Der Bundesfreiwilligendienst setzt dagegen nur die erfüllte Vollzeitschulpflicht voraus; eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht (§ 2 BFDG).
Für das Gesundheitswesen ist das interessant, wenn du über einen Wechsel in die Pflege, die Behindertenhilfe oder den Rettungsdienst nachdenkst und vorher sehen willst, wie sich die Arbeit anfühlt. Wie ein Quereinstieg mit Ausbildung und Förderung aussieht, beschreibt der Beitrag zur Umschulung in die Pflege.
Teilzeit, Seminare und Wiederholung
Den BFD kannst du in Vollzeit oder in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche leisten (§ 2 Nr. 2 BFDG). Einen Anspruch auf Teilzeit hast du nicht; sie wird mit der Einsatzstelle vereinbart. Das Taschengeld wird bei Teilzeit gekürzt.
Freiwillige unter 27 besuchen bei zwölf Monaten mindestens 25 Seminartage. Ab 27 nimmst du in angemessenem Umfang teil (§ 4 Abs. 3 BFDG); das Bundesamt konkretisiert das mit mindestens einem Seminartag pro Monat. Das fünftägige Seminar zur politischen Bildung ist nach den Hinweisen des Bundesamts für Freiwillige unter 27 vorgesehen.
Mehrfach dienen ist möglich, aber begrenzt. Bis zum 27. Lebensjahr dürfen alle Dienste zusammen die Höchstdauer von 18, ausnahmsweise 24 Monaten nicht überschreiten. Danach müssen nach Erreichen dieser Gesamtdauer fünf Jahre vergehen, bevor du erneut einen BFD beginnen kannst; ein FSJ wird dabei angerechnet (§ 3 Abs. 2 BFDG).
Geld, Rente und Leistungen vom Amt
Auch ab 27 gilt die Obergrenze für das Taschengeld von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 676 Euro im Monat. Die Sozialversicherung zahlt die Einsatzstelle. Kindergeld gibt es ab 25 nicht mehr, und Elternzeit kannst du während des Dienstes nicht nehmen, weil der BFD kein Arbeitsverhältnis ist.
Beziehst du eine Altersrente, kannst du nach den Hinweisen des Bundesamts unbegrenzt hinzuverdienen. Bei einer Erwerbsminderungsrente gelten Hinzuverdienstgrenzen, zu denen Taschengeld und Sachleistungen zählen; kläre das vorher mit deinem Rentenversicherungsträger. Bekommst du Grundsicherungsgeld vom Jobcenter oder Leistungen vom Sozialamt, etwa Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, werden Taschengeld und Sachleistungen grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Vom Taschengeld bleiben ab 25 Jahren 250 Euro im Monat anrechnungsfrei (§ 11b Abs. 2b SGB II, beim Sozialamt nach den Hinweisen des Bundesamts derselbe Betrag); Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Mobilität zählen dagegen voll. Deinen Einzelfall klärst du vor Dienstbeginn mit der zuständigen Stelle, denn das Bundesamt berät dazu nicht.
Aus der EU oder aus Drittstaaten
Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie brauchen weder Visum noch Aufenthaltstitel noch eine Beschäftigungserlaubnis.
Wer aus einem anderen Staat kommt, braucht einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Drittstaatsangehörige beantragen nach Angaben des Bundesamts im Herkunftsland ein Visum für den Bundesfreiwilligendienst; die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gibt es nur, wenn du mit diesem zweckentsprechenden Visum eingereist bist. Rechtsgrundlage ist § 19c Abs. 1 AufenthG, und nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV braucht ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist in der Regel, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist; dass der Bund den Dienst bezuschusst, steht dem nicht entgegen.
§ 19e AufenthG betrifft dagegen nur den europäischen Freiwilligendienst nach der Richtlinie (EU) 2016/801, also Programme der Europäischen Union. Diese Aufenthaltserlaubnis wird für die vereinbarte Dauer erteilt, höchstens für ein Jahr.
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA: Einreise ohne Visum möglich, eine Beschäftigungserlaubnis für den BFD ist trotzdem nötig.
- Vereinigtes Königreich: Einreise ohne Visum; den nötigen Aufenthaltstitel beantragst du in der Regel binnen 90 Tagen nach der Ankunft.
- Bereits in Deutschland, etwa als Au-pair: Beschäftigungserlaubnis für den BFD bei der Ausländerbehörde beantragen.
- Mit Duldung oder im Asylverfahren: Teilnahme möglich, wenn die Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis erteilt.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis für den BFD darfst du nach den Hinweisen des Bundesamts keine Nebentätigkeit ausüben. Für ein FSJ können sich Menschen aus dem Ausland bewerben, wenn sie eine Arbeitserlaubnis für Deutschland haben. Die Suchplattform freiwillig-ja.de nennt für Interessierte aus dem Ausland mindestens das Sprachniveau A2; die genauen Voraussetzungen erfragst du beim Träger.
Nach dem Dienst: Ausbildung oder Anerkennung
Für viele ist der Dienst eine Brücke in eine Ausbildung. Wer danach in Deutschland Pflege lernen will, braucht dafür einen neuen Aufenthaltszweck, das beschreibt der Beitrag zur Pflegeausbildung mit Visum. Hast du im Heimatland schon einen Gesundheitsberuf gelernt, arbeitest du im Freiwilligendienst trotzdem nur als Hilfskraft, denn der Dienst ist eine Hilfstätigkeit. Der Weg zurück in deinen Beruf führt über die Anerkennung deines Abschlusses.
Stellen und Ausbildungsplätze, zum Beispiel in der Pflegeassistenz oder als Pflegefachperson, findest du in der Jobsuche von MEDIZIN.JOBS. Das Zeugnis aus dem Dienst hilft dir dabei, weil es deine Arbeit in einer deutschen Einrichtung belegt.
Häufige Fragen
Kann ich mit 45 noch einen Freiwilligendienst im Krankenhaus machen?
Ja, im Bundesfreiwilligendienst gibt es keine Altersgrenze nach oben (§ 2 BFDG). Du kannst ihn auch in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden leisten, wenn die Einsatzstelle zustimmt.
Wie viele Seminartage habe ich im BFD ab 27?
Ab 27 nimmst du in angemessenem Umfang an Seminaren teil, nach den Hinweisen des Bundesamts mindestens an einem Tag pro Monat. Unter 27 sind es bei zwölf Monaten mindestens 25 Tage.
Brauche ich aus einem Drittstaat ein Visum für den Bundesfreiwilligendienst?
In der Regel ja, und zwar vor der Einreise für genau diesen Zweck. Ohne Visum einreisen dürfen unter anderem Staatsangehörige von Australien, Japan, Kanada und den USA; sie brauchen aber eine Beschäftigungserlaubnis.
Muss die Bundesagentur für Arbeit einem Freiwilligendienst zustimmen?
Nein, für einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst ist keine Zustimmung nötig (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV). Die Aufenthaltserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde nach § 19c Abs. 1 AufenthG.
Darf ich neben dem BFD mit Aufenthaltserlaubnis einen Minijob haben?
Nein, nach den Hinweisen des Bundesamts ist mit einer Aufenthaltserlaubnis für den BFD keine Nebentätigkeit erlaubt. Andere Freiwillige brauchen im BFD für eine Nebentätigkeit die Genehmigung der Einsatzstelle.
