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Ein junger Freiwilliger und eine Kollegin in Rettungsdienstjacken prüfen am offenen Heck eines Rettungswagens den Notfallrucksack und ein Überwachungsgerät.
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Freiwillig in Klinik, Pflege und Rettung

Was Freiwillige in Klinik, Pflege, Rettungsdienst und Behindertenhilfe tun dürfen und welche Aufgaben für sie tabu sind.

Wer ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst im Gesundheitswesen beginnt, steht vom ersten Tag an nah bei Patientinnen, Bewohnern und Klienten. Das macht den Dienst so lehrreich. Es wirft aber auch die Frage auf, wo die Aufgaben von Freiwilligen enden und die von Fachkräften beginnen.

Inhalt

Hilfstätigkeit mit fachlicher Anleitung

Freiwillige leisten im Gesundheitswesen nach dem Gesetz eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit unter fachlicher Anleitung und ersetzen keine Fachkräfte. Im Rettungsdienst dürfen sie nur dann zur vorgeschriebenen Besatzung eines Krankenwagens zählen, wenn sie die dafür verlangte Qualifikation nach Landesrecht haben, in Nordrhein-Westfalen etwa als Rettungshelferin oder Rettungssanitäter.

Beide Gesetze beschreiben den Dienst gleich: als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung (§ 3 JFDG, § 3 BFDG). Die Einsatzstelle stellt eine Fachkraft für deine Anleitung, arbeitet dich ein und begleitet dich vor Ort. Im Bundesfreiwilligendienst kommt ausdrücklich hinzu, dass der Dienst arbeitsmarktneutral sein muss. Nach den Hinweisen des Bundesamts dürfen keine Plätze anerkannt werden, die einen bisherigen Arbeitsplatz ersetzen, und das wird von Außendienst und Zentralstellen überwacht.

Im Dienst unterstützt du also ein Team, ersetzt darin aber keine Fachkraft. Welche Handgriffe du übernimmst, entscheidet die Einsatzstelle im Rahmen deiner Einarbeitung. Wenn dir etwas zu weit geht oder du dich unsicher fühlst, ist die Anleitung deine erste Ansprechperson, danach die pädagogische Begleitung deines Trägers.

Krankenhaus und Reha

Auf einer Station erlebst du den Betrieb eines Krankenhauses aus der Nähe: Frühdienst, Übergaben, Visiten, Entlassungen. Die offizielle Suchplattform des Bundesbildungs- und Familienministeriums nennt als typische Aufgaben das Austeilen von Essen, Hilfe bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme, Blutdruckmessen und Mithilfe bei der Dokumentation der Hygiene, dazu Zeit für Gespräche mit Patientinnen und Patienten. Das Ministerium beschreibt das FSJ mit kranken Menschen als Gelegenheit, auszuprobieren, ob pflegerische oder medizinische Berufe infrage kommen.

Vor dem ersten Dienst auf Station belegst du deinen Masernschutz, sofern du nach 1970 geboren bist, per Impfdokumentation oder ärztlichem Zeugnis; dasselbe gilt für Arztpraxen und den Rettungsdienst (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 IfSG). Notwendige ärztliche Untersuchungen veranlasst und bezahlt im BFD die Einsatzstelle. Wie die Arbeit dort später als Beruf aussieht, zeigen die Berufsbilder Pflegefachperson und Arbeiten im Krankenhaus.

Pflegeheim und ambulante Pflege

In der Altenpflege liegt der Schwerpunkt oft auf Alltag und Beziehung. Das Ministerium nennt Grundpflege wie Waschen oder Anziehen ebenso wie gemeinsame Spaziergänge oder Gesellschaftsspiele. In Wohnbereichen mit Menschen mit Demenz lernst du schnell, wie viel Geduld, Beobachtung und Sprache zur Pflege gehören. In ambulanten Diensten begleitest du Pflegekräfte auf Touren; ob du dabei fahren darfst, hängt vom Führerschein und von der Regelung der Einsatzstelle ab.

So findest du heraus, ob du dir eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vorstellen kannst oder eher eine kürzere Pflegeassistenz. Beide Wege stehen im Beitrag zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in der Pflege.

Rettungsdienst und Krankentransport

Im Rettungsdienst sind die Grenzen genau geregelt, allerdings in jedem Land eigens. Ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen: Nach § 4 des Rettungsgesetzes NRW müssen Krankenkraftwagen im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten Personen besetzt sein. Im Krankentransport muss zur Betreuung mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter eingesetzt werden, in der Notfallrettung eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter, bis Ende 2026 auch eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent (§ 4 Abs. 3 und 7 RettG NRW). Als Fahrerin oder Fahrer ist im Krankentransport geeignet, wer zur Rettungshelferin oder zum Rettungshelfer ausgebildet ist, in der Notfallrettung, wer zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter ausgebildet ist. Vor der Tätigkeit ist die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

Ohne Qualifikation fährst du deshalb höchstens zusätzlich mit und unterstützt, etwa beim Tragen, bei der Materialpflege oder bei Einsatzprotokollen. Laut der Suchplattform freiwillig-ja.de bieten viele Anbieter im Dienst eine Grundausbildung an, zum Beispiel zur Sanitäts- oder Rettungshelferin. Was die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter umfasst und wie es danach zur Notfallsanitäterin weitergeht, steht in eigenen Beiträgen. Frage vor der Zusage, ob ein Lehrgang Teil deines Dienstes ist und welche Rolle du danach auf dem Wagen hast.

Behindertenhilfe und Eingliederungshilfe

In Wohnheimen, Förderschulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung geht es nach der Beschreibung des Ministeriums darum, Menschen einen möglichst selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Du begleitest bei Arbeit, Freizeit, Mahlzeiten und Terminen, manchmal auch bei der Pflege. Wer hier Feuer fängt, findet in der Heilerziehungspflege einen Beruf, der Pädagogik und Pflege verbindet und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie in Kliniken gebraucht wird.

Schutzregeln, wenn du unter 18 bist

Für Freiwillige unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz entsprechend (§ 13 JFDG, § 13 BFDG). Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind nicht erlaubt (§ 8 JArbSchG), und dein Dienst liegt grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr; ab 16 darfst du in Betrieben mit mehreren Schichten bis 23 Uhr arbeiten (§ 14 JArbSchG). Nachtdienste sind damit ausgeschlossen. Arbeiten, bei denen du schädlichen Einwirkungen biologischer Arbeitsstoffe ausgesetzt bist, sind für Jugendliche grundsätzlich verboten; Ausnahmen gibt es nur unter engen Voraussetzungen und unter Aufsicht einer fachkundigen Person (§ 22 JArbSchG).

Bevor du anfängst, muss die Einsatzstelle die Gefährdungen deiner Tätigkeit beurteilen (§ 28a JArbSchG). Außerdem brauchst du als Minderjährige oder Minderjähriger die Einwilligung deiner Eltern, im BFD steht sie in der Vereinbarung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BFDG). Dein Urlaub richtet sich dann nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und ist länger als bei Volljährigen (§ 13a Abs. 2 JFDG, § 13a Abs. 2 BFDG).

Häufige Fragen

Darf ich als Freiwillige oder Freiwilliger im Rettungswagen mitfahren?

Ja, aber zur vorgeschriebenen Besatzung zählst du nur mit der Qualifikation, die das Rettungsgesetz deines Landes verlangt. In Nordrhein-Westfalen ist das im Krankentransport mindestens die Rettungshelferausbildung für die Fahrt und eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter für die Betreuung.

Muss ich im Krankenhaus gegen Masern geimpft sein?

Ja, wenn du nach 1970 geboren bist, musst du vor Beginn einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität nachweisen (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG). Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, legt ein ärztliches Zeugnis vor.

Darf ich im FSJ Nachtdienste machen?

Wenn du unter 18 bist, nein: Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, in mehrschichtigen Betrieben ab 16 bis 23 Uhr. Für Volljährige legt die Einsatzstelle die Dienstzeiten fest; sie richten sich nach den Arbeitszeiten der Beschäftigten.

Kann ich im Freiwilligendienst eine Fachkraft ersetzen?

Nein, der Dienst ist eine Hilfstätigkeit, und der Bundesfreiwilligendienst muss ausdrücklich arbeitsmarktneutral sein. Plätze, die einen bisherigen Arbeitsplatz ersetzen, werden nicht anerkannt.

Welche Einsatzstelle bereitet am besten auf eine Pflegeausbildung vor?

Ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Dienst, weil du dort Grundpflege, Schichtarbeit und Teamabläufe kennenlernst. Den Unterschied macht die Anleitung. Frag im Gespräch, wer dich einarbeitet.

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