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Eine medizinische Fachangestellte zeigt dem Praxisinhaber am Schreibtisch ihre Notizen, er hört aufmerksam zu und hält seine Lesebrille in der Hand.
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Gehalt verhandeln ohne Tarif

Welche Anhaltspunkte dir in Arztpraxis, Therapie und privater Pflege helfen, wenn kein Tarifvertrag gilt.

In vielen Arztpraxen, Therapiepraxen und bei privaten Trägern gibt es keine Tabelle, in der dein Gehalt steht. Dann entscheidet das Gespräch. Wer mit belegten Zahlen kommt und weiß, was außer dem Grundgehalt verhandelbar ist, geht deutlich ruhiger in dieses Gespräch.

Inhalt

Woran du erkennst, ob ein Tarif gilt

Ohne Tarifbindung ist das Gehalt frei verhandelbar und nur durch den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde seit 1. Januar 2026 nach unten begrenzt, in der Altenpflege zusätzlich durch die Tarifpflicht nach § 72 SGB XI. Als Anhaltspunkt eignen sich die Medianwerte des Entgeltatlas für dein Bundesland und die Tariftabellen vergleichbarer Arbeitgeber.

Ein Tarifvertrag bindet nach § 3 Tarifvertragsgesetz nur die Mitglieder der Tarifparteien, also Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und Beschäftigte in der Gewerkschaft. Daneben kann der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweisen; dann gilt dieser über den Vertrag. Laut Statistischem Bundesamt arbeitete 2025 knapp die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland (49 Prozent) in einem tarifgebundenen Betrieb.

Ob für dich etwas gilt, muss dein Arbeitgeber offenlegen. Nach § 2 Nachweisgesetz gehört in die schriftliche Niederschrift ein Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und kirchliche Regelungen. Fehlt dieser Hinweis und steht im Vertrag nur ein Betrag, arbeitest du in aller Regel ohne Tarif.

Die Untergrenzen, die immer gelten

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Bei 40 Wochenstunden entspricht das rund 2.409 Euro im Monat, gerechnet mit 13 Wochen je Quartal. Für ausgebildete Fachkräfte ist das kein Maßstab, aber eine harte Grenze, die auch Überstunden erfasst.

In der Altenpflege gibt es eine zweite Grenze. Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag müssen Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen oder, wenn sie nicht tarifgebunden sind, mindestens auf dem Niveau eines einschlägigen Tarifvertrags oder des regional üblichen Entgelts (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI). Für ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen ist die Frage also nicht, ob ein Tarifniveau gilt, sondern welches. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt der Beitrag Tarifpflicht in der Altenpflege. Die Untergrenzen des Pflegemindestlohns stehen im Beitrag Pflegemindestlohn.

In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapiepraxen und Apotheken gibt es keine vergleichbare gesetzliche Tarifpflicht. Dort ist dein Verhandlungsgeschick gefragt.

Zahlen, mit denen du argumentieren kannst

Eine belastbare, frei verfügbare Grundlage ist der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Er zeigt, was Vollzeitbeschäftigte in deinem Beruf tatsächlich verdienen, tarifgebunden oder nicht. Für Berufe, die häufig in Praxen ausgeübt werden, sieht das bundesweit so aus:

Zahlen, mit denen du argumentieren kannst
Berufunteres QuartilMedianoberes Quartil
Medizinische Fachangestellte2.824 €3.329 €3.868 €
Zahnmedizinische Fachangestellte2.440 €2.841 €3.287 €
Physiotherapie2.928 €3.452 €4.062 €
Ergotherapie3.086 €3.695 €4.336 €
Logopädie2.979 €3.576 €4.179 €
Pharmazeutisch-technische Assistenz2.761 €3.316 €3.852 €

Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, bundesweite Werte zum 31.12.2025, monatliches Bruttoentgelt in Vollzeit mit Sonderzahlungen, abgerufen am 27.09.2026 über die Schnittstelle. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie in der Einstufung „Spezialist“.

Nimm den Wert deines Bundeslands, nicht den bundesweiten. Bei Medizinischen Fachangestellten reicht der Ländermedian von 2.902 Euro in Sachsen bis 3.483 Euro in Hamburg, in der Physiotherapie von 3.096 Euro in Thüringen bis 3.848 Euro in Berlin. Die Werte für jedes Land stehen auf den Jobseiten, etwa für MFA oder Physiotherapie.

Beachte, dass diese Monatswerte Sonderzahlungen und Zuschläge enthalten. Vergleiche sie deshalb mit deinem Jahresbrutto geteilt durch zwölf, nicht mit dem nackten Monatsgehalt. Was der Median genau misst und wo seine Grenzen liegen, erklärt der Beitrag Entgeltatlas richtig lesen.

Tarife als Vergleichsmaßstab nutzen

Auch ein Tarif, der für deinen Arbeitgeber nicht gilt, ist ein gutes Argument, weil er zeigt, was vergleichbare Häuser zahlen. Für Therapieberufe bietet sich der TVöD an: Therapeutinnen und Therapeuten in Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie stehen dort mit staatlicher Anerkennung in Entgeltgruppe 7, seit 1. Mai 2026 von 3.294,98 bis 4.045,24 Euro, mit schwierigen Aufgaben höher. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum Physiotherapie-Gehalt.

Für Apotheken gibt es die Tarife der Apothekengewerkschaft ADEXA, die der Beitrag Tarif in der Apotheke erklärt. Für Medizinische Fachangestellte gibt es einen Gehaltstarifvertrag zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten. Er gilt nur bei Tarifbindung oder Verweis im Vertrag, eignet sich aber gut als Vergleichsmaßstab. Tabelle und Berufsjahre stehen im Beitrag MFA-Gehalt nach Tarif, für Zahnarztpraxen im Beitrag ZFA-Gehalt.

Rechne im Gespräch nicht nur mit Monatsbeträgen. Wenn der Vergleichstarif eine Jahressonderzahlung vorsieht und das Angebot nicht, gehört der Unterschied auf den Tisch.

Mehr als das Grundgehalt

Ohne Tarif ist alles verhandelbar, was ein Tarif sonst festlegt. Das Nachweisgesetz verlangt, dass Arbeitsentgelt, Überstundenvergütung, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen jeweils getrennt schriftlich stehen, dazu Arbeitszeit, Urlaub, ein etwaiger Anspruch auf Fortbildung und bei einer Betriebsrente über einen Versorgungsträger dessen Name und Anschrift. Nutze diese Liste als Verhandlungsagenda:

  • Sonderzahlung: fester Betrag oder Prozentsatz, und wann sie fällig ist.
  • Arbeitszeit: Wochenstunden, Pausen, Umgang mit Überstunden.
  • Urlaub: Tage über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus.
  • Fortbildung: Kostenübernahme, Freistellung und ob sich das Gehalt danach erhöht.
  • Zuschläge: für Samstage, Abende oder Hausbesuche.
  • Altersvorsorge: Zuschuss zur Entgeltumwandlung oder eigene Beiträge des Arbeitgebers.
  • Gehaltsentwicklung: eine vereinbarte Überprüfung nach Probezeit oder jährlich.

Eine Gehaltserhöhung ohne Tarif gibt es nur, wenn sie vereinbart ist. Eine schriftliche Zusage, das Gehalt jährlich zu überprüfen, ist mehr wert als ein freundliches Nicken im Gespräch.

Transparenz: was du fragen darfst

In Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten hast du nach § 12 Entgelttransparenzgesetz einen Auskunftsanspruch über die Entgelte vergleichbarer Tätigkeiten des anderen Geschlechts. In kleinen Praxen hilft das nicht, in größeren MVZ oder Pflegeunternehmen schon.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 geht weiter. Nach Artikel 5 haben Bewerberinnen und Bewerber das Recht, das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne zu erfahren, etwa in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch, und Arbeitgeber dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen. Umgesetzt sein musste sie bis 7. Juni 2026, Deutschland hat diese Frist verpasst: Laut einer Antwort der Bundesregierung, über die der Bundestag am 16. Juli 2026 berichtete, war das Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingeleitet. Bis ein Umsetzungsgesetz in Kraft tritt, gilt das bisherige Entgelttransparenzgesetz.

Kommt es zum Streit über Gehalt oder Vertrag, helfen Gewerkschaften und Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht weiter; wie dein konkreter Vertrag auszulegen ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Muss mein Arbeitgeber mir sagen, ob ein Tarif gilt?

Ja, nach § 2 Nachweisgesetz muss die schriftliche Niederschrift der Vertragsbedingungen einen Hinweis auf anwendbare Tarifverträge enthalten. Außerdem müssen Entgelt, Zuschläge und Sonderzahlungen getrennt aufgeführt sein.

Welche Zahl nehme ich als Verhandlungsbasis?

Eine gute Basis ist der Median des Entgeltatlas für deinen Beruf in deinem Bundesland, zusammen mit einem Vergleichstarif. Beachte, dass der Entgeltatlas Sonderzahlungen und Zuschläge enthält.

Gilt in privaten Pflegediensten ein Tarif?

Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag müssen Pflege- und Betreuungskräfte nach § 72 SGB XI mindestens auf Tarifniveau oder nach dem regional üblichen Entgelt bezahlen. Welcher Maßstab bei deinem Arbeitgeber gilt, kannst du erfragen.

Darf der Arbeitgeber nach meinem bisherigen Gehalt fragen?

Die EU-Richtlinie 2023/970 verbietet diese Frage. Deutschland hätte sie bis 7. Juni 2026 umsetzen müssen, im Juli 2026 war das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht eingeleitet. Ein ausdrückliches gesetzliches Frageverbot gibt es im deutschen Recht deshalb bisher nicht.

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