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Internationale Fachkräfte

Wer mit einem ausländischen Abschluss in einem deutschen Gesundheitsberuf arbeiten will, braucht zuerst die Anerkennung und oft einen Sprachnachweis. Hier steht, wer zuständig ist und was du mit deinem künftigen Arbeitgeber klärst.

Ein internationaler Pflegefachmann richtet mit zwei Kolleginnen am Medikamentenwagen auf dem Stationsflur die Medikamente für die nächste Runde.
KI-generiert

Einordnen
und nachfragen

Den eigenen Beruf genau benennen

Pflege, Medizin, Physiotherapie und viele andere Gesundheitsberufe sind in Deutschland reglementiert: Arbeiten darfst du darin erst mit einer staatlichen Erlaubnis. Welche Behörde deinen Abschluss prüft, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab, in dem du arbeiten willst. Der Anerkennungs-Finder des Bundesportals nennt dir den deutschen Referenzberuf und die zuständige Stelle. Verlass dich dabei auf diese Angaben und nicht auf Erfahrungen, die andere mit einem anderen Beruf oder Land gemacht haben.

Verfahren und Arbeitsplatz getrennt klären

Ein Stellenangebot ersetzt die Anerkennung nicht. Für Ärztinnen und Ärzte ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes zuständig, darauf verweist auch das Regierungsportal Make it in Germany. Welche Unterlagen und Übersetzungen du brauchst, sagt dir diese Behörde. Fragen zu Visum und Aufenthalt klärst du mit der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde und nicht allein mit dem Arbeitgeber.

Ankommen ist auch eine Teamaufgabe

Frag im Gespräch, wer dich bei Behörden, Sprachkurs und Wohnungssuche begleitet und wer dich fachlich einarbeitet. Eine Ansprechperson mit Namen und ein schriftlicher Einarbeitungsplan helfen dir mehr als die Zusage, dass sich alles finden werde. Außerdem muss dich dein Arbeitgeber spätestens am ersten Arbeitstag in Textform auf die Beratung von Faire Integration hinweisen, mit den Kontaktdaten der nächsten Beratungsstelle (§ 45c AufenthG); das gilt nicht, wenn du grenzüberschreitend vermittelt wurdest.

Eine persönliche Übersicht führen

Führ getrennte Listen für Anerkennung, Aufenthalt und Stellensuche. Schreib zu jeder Frage auf, wer zuständig ist, was als Nächstes zu tun ist und wann du welche Auskunft bekommen hast. So siehst du schnell, ob sich zwei Aussagen widersprechen oder nur verschiedene Schritte betreffen. Pass, Zeugnisse und Urkunden schickst du nur auf dem Weg, den die jeweilige Stelle vorgibt.

Quellen & weiterführende Informationen

Redaktioneller Recherchestand: 27.09.2026.

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