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Die drei Trägergruppen in Zahlen
Der Träger bestimmt, ob Tarifvertrag, Arbeitsvertragsrichtlinien oder Haustarif gelten und ob dich ein Personalrat, ein Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung vertritt. 2025 waren laut Statistischem Bundesamt 729 der 1.807 Krankenhäuser privat, 549 freigemeinnützig und 529 öffentlich getragen.
Die amtliche Statistik unterscheidet öffentliche, freigemeinnützige und private Träger. Freigemeinnützig heißt nicht automatisch kirchlich: Dazu gehören Caritas und Diakonie, aber auch andere Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger. In der Pflege ist die Verteilung eine andere als im Krankenhaus.
| Einrichtungen | Öffentlich | Freigemeinnützig | Privat |
|---|---|---|---|
| Krankenhäuser 2025 | 529 | 549 | 729 |
| Aufgestellte Betten 2025 | 222.343 | 148.206 | 98.254 |
| Pflegeheime Dezember 2023 | 717 | 8.792 | 6.996 |
| Personal in Pflegeheimen Dezember 2023 | 48.850 | 472.085 | 296.776 |
| Ambulante Pflegedienste Dezember 2023 | 204 | 4.697 | 10.648 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Eckzahlen der Krankenhäuser 2025, Stand 10. September 2026, und Pflegestatistik 2023, Tabellen 22411-03 und 22412-11, erschienen am 18. Dezember 2024.
Aus den Zahlen lässt sich die durchschnittliche Größe ablesen. Ein öffentliches Krankenhaus hatte 2025 rechnerisch rund 420 Betten, ein freigemeinnütziges rund 270 und ein privates rund 135. Private Träger betreiben also viele Häuser, die im Schnitt kleiner sind. In der ambulanten Pflege versorgte ein privater Dienst 2023 im Schnitt 57 Pflegebedürftige, ein freigemeinnütziger 101.
Auch die Schwerpunkte unterscheiden sich. Ende 2023 waren von den 290 stationären Hospizen und Pflegeheimen für Schwerkranke und Sterbende 205 freigemeinnützig, von den 306 Pflegeheimen für psychisch Kranke dagegen 184 privat (Pflegestatistik 2023, Tabelle 22412-12). Wer in ein bestimmtes Arbeitsfeld will, trifft dort also häufiger auf bestimmte Trägergruppen.
Welches Arbeitsrecht gilt
Kommunale Häuser wenden meist den TVöD an, wenn sie Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband sind. Kirchliche Einrichtungen arbeiten mit Arbeitsvertragsrichtlinien wie den AVR Caritas oder den AVR Diakonie, die Arbeitsrechtliche Kommissionen beschließen. Private Träger haben Haus- oder Konzerntarifverträge, oder sie sind gar nicht tarifgebunden. Wer bei wem welchen Vertrag anwendet, zeigt ausführlich der Beitrag Tarifverträge im Gesundheitswesen.
Für die Altenpflege gibt es seit September 2022 eine Untergrenze unabhängig vom Träger: Pflegeeinrichtungen erhalten einen Versorgungsvertrag nur, wenn sie Tarif oder kirchliche Regeln anwenden oder mindestens auf einem einschlägigen Tarifniveau oder dem regional üblichen Niveau bezahlen (§ 72 Absätze 3a und 3b SGB XI). Dazu kommt der Pflegemindestlohn, der seit dem 1. Juli 2026 für Pflegefachkräfte 21,03 Euro in der Stunde beträgt (Bundesregierung). Die Stufen und den Mehrurlaub erklärt der Beitrag Pflegemindestlohn.
Wer dich im Betrieb vertritt
Hier liegt ein Unterschied, der im Alltag viel ausmacht. Maßgeblich ist nicht, ob der Träger öffentlich ist, sondern die Rechtsform:
- Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Form, etwa ein kommunaler Eigenbetrieb oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts, fallen nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz (§ 130 BetrVG). Dort wählst du einen Personalrat nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes.
- Ein kommunales Krankenhaus in der Rechtsform einer GmbH ist privatrechtlich organisiert. Dort gilt das Betriebsverfassungsgesetz, und du wählst einen Betriebsrat, obwohl die Gesellschaft der Stadt oder dem Kreis gehört.
- Private Träger haben Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
- Für Religionsgemeinschaften und ihre karitativen Einrichtungen gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht, unabhängig von der Rechtsform (§ 118 Absatz 2 BetrVG). Dort gibt es Mitarbeitervertretungen nach kirchlichem Recht, bei der katholischen Kirche nach der MAVO, bei der evangelischen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz.
Die Rechte dieser Gremien sind nicht identisch. Frag deshalb im Vorstellungsgespräch, ob es eine Vertretung gibt und wie sie in die Dienstplanung eingebunden ist.
Streikrecht und Dritter Weg
Bei kommunalen und privaten Trägern verhandeln Gewerkschaften Tarifverträge und können dafür streiken. Kirchliche Arbeitgeber gehen den Dritten Weg: Nach der katholischen Grundordnung 2022 beschließen paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen die Arbeitsbedingungen, Streik und Aussperrung scheiden aus, und Tarifverträge mit Gewerkschaften werden nicht geschlossen (Artikel 9). Gewerkschaften dürfen in den Einrichtungen aber werben und ihre Mitglieder betreuen (Artikel 10).
Wie die Kommissionen arbeiten und was das für die Bezahlung heißt, zeigt der Beitrag AVR Caritas und Diakonie. Was kirchliche Arbeitgeber darüber hinaus von Beschäftigten erwarten, etwa bei Kirchenmitgliedschaft und Verhalten außerhalb des Dienstes, beschreibt der Beitrag Kirchlicher Arbeitgeber: Grundordnung und Mitarbeitsrichtlinie.
Altersversorgung und Wechsel zwischen Trägern
Öffentliche und kirchliche Arbeitgeber versichern dich in einer Zusatzversorgungskasse, etwa bei der VBL, einer kommunalen ZVK oder einer kirchlichen KZVK. Private Träger haben eigene Modelle der betrieblichen Altersversorgung. Beim Wechsel von einem öffentlichen oder kirchlichen zu einem privaten Träger bleibt die erworbene Anwartschaft als beitragsfreie Versicherung erhalten, wird aber unter Umständen nicht mehr dynamisiert. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Zusatzversorgung im öffentlichen und kirchlichen Gesundheitswesen.
Auch Stufen und Eingruppierung können bei einem Wechsel verloren gehen, wenn der neue Arbeitgeber einen anderen Tarif anwendet. Wie das im TVöD läuft, zeigt der Beitrag Stufe beim Arbeitgeberwechsel. Der Träger sagt dagegen wenig über Teamklima, Personalausstattung oder Einarbeitung. Das erfährst du nur im Gespräch und bei einer Hospitation.
Wenn der Träger wechselt
Krankenhäuser und Pflegeheime werden verkauft, privatisiert oder in eine andere Gesellschaft überführt. Dann gilt § 613a BGB: Der neue Inhaber tritt in dein bestehendes Arbeitsverhältnis ein, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, und du kannst dem Übergang innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung schriftlich widersprechen. Was mit tariflichen Rechten geschieht und wann ein Widerspruch sinnvoll sein kann, erklärt der Beitrag Krankenhausreform: was Leistungsgruppen und Standortwandel für Beschäftigte bedeuten. Im Einzelfall beraten Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Wie viele Krankenhäuser sind in privater Trägerschaft?
2025 waren laut Statistischem Bundesamt 729 von 1.807 Krankenhäusern privat. Sie hatten aber nur 98.254 der 468.803 aufgestellten Betten.
Gibt es in einer kommunalen Klinik einen Personalrat oder einen Betriebsrat?
Das hängt von der Rechtsform ab: In einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung gibt es einen Personalrat, in einer kommunalen GmbH einen Betriebsrat. § 130 BetrVG nimmt nur öffentlich-rechtliche Einrichtungen aus.
Gibt es bei kirchlichen Arbeitgebern ein Streikrecht?
Die katholische Grundordnung schließt Streik und Aussperrung aus und setzt auf Arbeitsrechtliche Kommissionen, in denen bei fehlender Einigung jede Seite ein verbindliches Vermittlungsverfahren einleiten kann. Ob das im Einzelfall rechtlich trägt, klärst du mit deiner Gewerkschaft oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Sind freigemeinnützige Träger immer kirchlich?
Nein, zu den freigemeinnützigen Trägern gehören neben Caritas und Diakonie auch andere Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Träger. Nur kirchliche Einrichtungen fallen unter das kirchliche Arbeitsrecht.
Was passiert mit meiner Zusatzversorgung beim Wechsel zu einem privaten Träger?
Sie geht nicht verloren: Die erworbenen Punkte bleiben als beitragsfreie Versicherung erhalten. Wie sich die Anwartschaft weiterentwickelt, hängt von der Dauer der bisherigen Versicherung ab.
