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Eine erkältete Frau meldet sich morgens mit Decke und Tee am Küchentisch telefonisch krank, vor ihr liegen Fieberthermometer und Taschentücher.
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Krank im Schichtdienst

Wie Krankmeldung und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung funktionieren und wann die Entgeltfortzahlung greift.

Wer vor dem Frühdienst mit Fieber aufwacht oder mitten in der Nachtwoche ausfällt, hat andere Sorgen als Paragrafen. Trotzdem entscheiden ein paar Schritte darüber, ob Lohn und Krankengeld lückenlos fließen. Dazu gehören die Meldung vor Dienstbeginn, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, was mit deinen Zuschlägen passiert.

Inhalt

Wen du bei Krankheit wann informierst

Du musst deine Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich melden, bei mehr als drei Kalendertagen am folgenden Arbeitstag ärztlich feststellen lassen und erhältst dann bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (§§ 3, 5 EFZG); als gesetzlich Versicherte oder Versicherter legst du keine Bescheinigung mehr vor, weil der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse abruft.

Nach § 5 Abs. 1 EFZG musst du dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Im Schichtdienst heißt das praktisch: vor Beginn des Dienstes, damit die Station oder die Praxis umplanen kann. An wen die Meldung geht, legt dein Arbeitgeber fest; häufig ist es die Stations- oder Bereichsleitung oder eine zentrale Nummer für Ausfälle. Eine Diagnose musst du dabei nicht nennen.

Achte auf die Zählweise. Das Gesetz spricht von Kalendertagen, nicht von Arbeitstagen. Wer am Freitag krank wird, ist am Montag schon am vierten Kalendertag, auch wenn das Wochenende dienstfrei war.

Ärztliche Feststellung und elektronische Bescheinigung

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein. Der Arbeitgeber darf das auch früher verlangen, schon ab dem ersten Tag (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG). Viele Kliniken regeln das im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstvereinbarung; schau deshalb dort nach.

Für gesetzlich Versicherte gilt seit der Umstellung § 5 Abs. 1a EFZG: Du legst keine Bescheinigung mehr vor, sondern musst die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen und dir eine Bescheinigung aushändigen lassen. Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab (§ 109 SGB IV). Er erfährt Beginn und Ende, das Datum der Feststellung, ob es eine Erst- oder Folgemeldung ist und ob Anhaltspunkte für einen Unfall bestehen, aber keine Diagnose.

Papier bleibt, wenn du privat versichert bist oder die Feststellung durch eine Ärztin oder einen Arzt ohne Kassenzulassung erfolgt. Dann musst du die Bescheinigung wie früher vorlegen, und solange sie fehlt, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG).

Feststellung per Video oder Telefon

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erlaubt die Feststellung auch ohne Praxisbesuch, mit klaren Grenzen:

  • Videosprechstunde, wenn du in der Praxis nicht persönlich bekannt bist: erstmalig bis zu drei Kalendertage.
  • Videosprechstunde, wenn du bekannt bist: erstmalig bis zu sieben Kalendertage.
  • Telefon, wenn Video nicht möglich ist und keine schwere Symptomatik vorliegt: erstmalig bis zu fünf Kalendertage, nur wenn du in der Praxis bekannt bist.
  • Rückwirkend wird die Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und in der Regel höchstens für drei Tage bescheinigt.

Ein Anspruch auf die Feststellung per Video besteht nicht; die Ärztin oder der Arzt entscheidet (§ 4 Abs. 5 und 5a sowie § 5 Abs. 3 AU-Richtlinie). Nach einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaus im Entlassmanagement bis zu sieben Tage bescheinigen (§ 4a AU-Richtlinie).

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung und was mit den Zuschlägen passiert

Bist du ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 Abs. 1 EFZG). Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG). Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, gibt es neue sechs Wochen nur, wenn du dazwischen mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit ausgefallen bist oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. Verschulden bedeutet im TVöD nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (Protokollerklärung zu § 22 Abs. 1 TVöD).

Nach dem Gesetz bekommst du das Entgelt, das dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte, ohne Überstundenvergütung (§ 4 Abs. 1 und 1a EFZG). Tarifverträge dürfen die Berechnung anders regeln (§ 4 Abs. 4 EFZG). Der TVöD tut das in § 21: Tabellenentgelt und Monatszulagen laufen weiter, Zeitzuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag werden als Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate gezahlt. Wer viele Nachtdienste hatte, verliert im Krankheitsfall also nicht einfach die Zuschläge. Überstundenentgelt außerhalb des Dienstplans bleibt außen vor.

Krankengeld und Zuschuss nach sechs Wochen

Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 Abs. 1 SGB V).

Dafür muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos festgestellt sein: Der Anspruch bleibt nur bestehen, wenn die Ärztin oder der Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am Werktag nach dem letzten bescheinigten Tag feststellt. Samstage zählen dabei nicht als Werktage (§ 46 Satz 2 SGB V). Plane den Folgetermin also, bevor die Bescheinigung ausläuft.

Im TVöD stockt der Arbeitgeber das Krankengeld mit einem Krankengeldzuschuss bis zur Höhe deines Nettoentgelts auf (§ 22 Abs. 2 TVöD). Wie lange, hängt von der Beschäftigungszeit ab:

  • Mehr als ein Jahr Beschäftigungszeit: bis zum Ende der 13. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
  • Mehr als drei Jahre: bis zum Ende der 39. Woche.
  • Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird kein Entgelt im Krankheitsfall gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt (§ 22 Abs. 4 TVöD).

Wann der Beweiswert der Bescheinigung wackelt

Eine ärztliche Bescheinigung ist das wichtigste Beweismittel für die Arbeitsunfähigkeit, aber nicht unangreifbar. Das Bundesarbeitsgericht hat am 8. September 2021 entschieden, dass ihr Beweiswert erschüttert sein kann, wenn jemand am Tag der eigenen Kündigung krankgeschrieben wird und die Bescheinigung passgenau die Kündigungsfrist abdeckt (5 AZR 149/21). Am 13. Dezember 2023 hat das Gericht klargestellt, dass das auch nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber gelten kann, vor allem wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit zeitlich genau zur Kündigungsfrist passt (5 AZR 137/23). Dann musst du deine Erkrankung auf andere Weise belegen.

Wirst du im Urlaub krank, werden die ärztlich nachgewiesenen Tage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Mehr dazu im Beitrag zum Urlaub im Schichtdienst. Nach einem Arbeitsunfall, etwa einer Stichverletzung, gilt ein eigener Meldeweg über die Berufsgenossenschaft, den der Beitrag zur Nadelstichverletzung beschreibt.

Wird dir die Entgeltfortzahlung gekürzt oder verweigert, helfen Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, deine Gewerkschaft und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Fragen zum Krankengeld klärt deine Krankenkasse.

Häufige Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, was ich habe?

Nein, mitteilen musst du nur die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer (§ 5 Abs. 1 EFZG). Auch die elektronisch abgerufenen Daten enthalten keine Diagnose (§ 109 SGB IV).

Ab wann brauche ich eine Krankschreibung?

Nach dem Gesetz ab dem vierten Kalendertag, festgestellt spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Dein Arbeitgeber darf sie aber schon ab dem ersten Tag verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG).

Bekomme ich im Krankheitsfall meine Nachtzuschläge?

Im TVöD ja, als Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate (§ 21 TVöD). Ohne tarifliche Regel gilt das Entgelt, das du bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit erhalten hättest (§ 4 EFZG).

Muss ich die eAU noch beim Arbeitgeber abgeben?

Nein, als gesetzlich Versicherte oder Versicherter nicht, denn der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Krankenkasse ab. Privat Versicherte legen die Bescheinigung weiter selbst vor.

Was passiert, wenn zwischen zwei Krankschreibungen ein Tag fehlt?

Dann kann der Anspruch auf Krankengeld unterbrochen sein, denn die Folgefeststellung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende erfolgen (§ 46 SGB V). Samstage zählen dabei nicht als Werktage.

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