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Welcher Träger für dich zuständig ist
Für die Zeit einer von der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung bewilligten Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in einer entsprechenden Einrichtung zahlt dein Arbeitgeber nach § 9 in Verbindung mit § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz dein Entgelt bis zu sechs Wochen weiter, sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Die Maßnahme darf nach § 10 Bundesurlaubsgesetz nicht auf deinen Urlaub angerechnet werden.
Für die meisten Beschäftigten ist bei einer medizinischen Rehabilitation die Deutsche Rentenversicherung zuständig, wenn es darum geht, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten (§§ 9, 10 und 15 SGB VI). Die Krankenkasse leistet Rehabilitation nur, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist (§ 40 Abs. 4 SGB V); dafür ist sie für die Vorsorge zuständig, wenn eine Schwächung der Gesundheit droht, in eine Krankheit überzugehen (§ 23 SGB V). Geht es um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, zahlt die Unfallversicherung. Für nichtstaatliche Kliniken, Praxen, Pflegedienste und Heime ist das die BGW, für staatliche Einrichtungen sind es die Unfallkassen.
| Leistung | Träger | Regeldauer | Frühestens wieder nach |
|---|---|---|---|
| Ambulante Vorsorge in einem anerkannten Kurort | Krankenkasse, § 23 Abs. 2 SGB V | je nach Einzelfall | drei Jahren |
| Stationäre Vorsorge | Krankenkasse, § 23 Abs. 4 SGB V | längstens drei Wochen | vier Jahren |
| Vorsorge oder Reha für Mütter und Väter, auch mit Kind | Krankenkasse, §§ 24 und 41 SGB V | wie bei § 23 und § 40 | vier Jahren |
| Medizinische Reha für Erwerbstätige | Rentenversicherung, § 15 SGB VI | längstens drei Wochen, verlängerbar | vier Jahren, § 12 Abs. 2 SGB VI |
| Prävention RV Fit | Rentenversicherung, § 14 SGB VI | Start- und Auffrischungsphase ganztägig, Training berufsbegleitend | keine gesetzliche Frist genannt |
Quelle: §§ 23, 24, 40, 41 SGB V, §§ 12, 14, 15 SGB VI. Eine vorzeitige Leistung ist bei dringenden medizinischen Gründen jeweils möglich.
So läuft der Antrag
Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung beantragst du selbst, auf Papier oder online. Dazu gehört ein Befundbericht deiner behandelnden Ärztin oder deines Arztes auf dem Formular S0051. Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wird stattdessen ein medizinisches Gutachten erstellt. Besprechen kannst du den Bedarf auch mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt. Der sozialmedizinische Dienst prüft, ob die Reha medizinisch notwendig ist. Versicherungsrechtlich genügt zum Beispiel, dass du in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Monate Pflichtbeiträge gezahlt hast (§ 11 Abs. 2 SGB VI).
Vorsorge sowie Leistungen für Mütter und Väter beantragst du bei der Krankenkasse; sie müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Die Mütter- und Väterleistungen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen erbracht. Landet der Antrag beim falschen Träger, muss dieser innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit klären und den Antrag sonst weiterleiten. Ist kein Gutachten nötig, entscheidet der zuständige Träger innerhalb von drei Wochen nach Eingang (§ 14 SGB IX).
Bei der Wahl der Klinik haben deine berechtigten Wünsche Gewicht, etwa zu Familie, Alter oder Religion (§ 8 SGB IX). Welche Mehrkosten bei einer selbst gewählten Klinik auf dich zukommen können, erklärt der Beitrag zu Vorsorge, Reha und Kur. Eine Garantie auf Bewilligung gibt es nicht; über jeden Antrag wird im Einzelfall entschieden.
Freistellung und Entgeltfortzahlung nach § 9 EFZG
Beim Entgelt wirst du während einer bewilligten Maßnahme behandelt wie bei Arbeitsunfähigkeit. § 9 Abs. 1 EFZG erklärt die Regeln zur Entgeltfortzahlung für entsprechend anwendbar, wenn ein Sozialleistungsträger die Maßnahme bewilligt hat und sie in einer Einrichtung der Vorsorge oder Rehabilitation stattfindet. Bist du nicht gesetzlich versichert, reicht eine ärztliche Verordnung für eine Maßnahme in einer solchen oder vergleichbaren Einrichtung. Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis (§ 3 Abs. 3 EFZG) und reicht bis zu sechs Wochen.
Deine Pflicht: Du musst dem Arbeitgeber Beginn, voraussichtliche Dauer und eine Verlängerung unverzüglich mitteilen und die Bewilligungsbescheinigung des Trägers vorlegen, ohne Kassenmitgliedschaft die ärztliche Bescheinigung (§ 9 Abs. 2 EFZG). Urlaub musst du dafür nicht nehmen (§ 10 BUrlG). Im Schichtdienst hilft es, den Termin früh anzukündigen, damit der Dienstplan rechtzeitig angepasst werden kann.
Bei RV Fit werden Teilnehmende für die ganztägige Start- und Auffrischungsphase freigestellt; der Arbeitgeber zahlt das Entgelt nach § 9 EFZG weiter. Das dreimonatige Training läuft berufsbegleitend ein- bis zweimal pro Woche, morgens oder abends.
Wenn die sechs Wochen schon verbraucht sind
Warst du wegen derselben Erkrankung vorher schon arbeitsunfähig, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung teilweise oder ganz aufgebraucht. Dann zahlt bei einer Reha der Rentenversicherung diese Übergangsgeld: nach Angaben der DRV 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit mindestens einem Kind 75 Prozent (§ 66 SGB IX). Bei stationärer Vorsorge oder Reha auf Kosten der Krankenkasse besteht Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 1 SGB V). Wie ein Tarifvertrag mit einem Krankengeldzuschuss umgeht, steht dort und in unserem Beitrag zu Krankmeldung und Entgeltfortzahlung.
Volljährige zahlen bei stationärer Vorsorge und bei Reha eine Zuzahlung, bis Ende 2026 10 Euro je Kalendertag (§§ 23, 40 und 61 SGB V, § 32 SGB VI). Bei einer Anschlussrehabilitation ist sie bei der Krankenkasse auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt, bei der Rentenversicherung auf 14 Tage (§ 40 Abs. 6 SGB V, § 32 Abs. 1 SGB VI). Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigt der Tagesbetrag ab dem 1. Januar 2027 auf 15 Euro, auch in der Rentenversicherung, weil § 32 SGB VI auf die Beträge des SGB V verweist.
Pflegekräfte sind keine Pflegepersonen im Sinne des Gesetzes
Im Sozialrecht finden sich Sonderregeln für Pflegepersonen, etwa ein Anspruch auf stationäre Reha unabhängig davon, ob ambulante Leistungen ausreichen (§ 40 Abs. 2 SGB V). Gemeint sind nach § 19 SGB XI aber Menschen, die nicht erwerbsmäßig pflegen, also pflegende Angehörige. Für dich als beruflich Pflegende gelten diese Sonderregeln nur, wenn du zusätzlich privat jemanden zu Hause pflegst. Einen eigenen Kuranspruch für Pflegeberufe kennt das Gesetz nicht.
Nach der Reha zurück in den Dienst
Warst du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, am Stück oder mit Unterbrechungen, muss der Arbeitgeber mit deiner Zustimmung klären, wie sich erneute Arbeitsunfähigkeit vermeiden und der Arbeitsplatz erhalten lässt. Das ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dort lassen sich Dienstplan, Tätigkeiten und Hilfsmittel besprechen. Für belastende Tätigkeiten wie das Bewegen von Menschen gibt der Beitrag zur Rückengesundheit in der Pflege Hinweise, was der Arbeitgeber schuldet.
Die Regeln gelten für alle Beschäftigten; besonders häufig betreffen sie Pflegefachpersonen, Altenpflegerinnen und Altenpfleger und Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Auf der anderen Seite der Maßnahme arbeiten Pflege, Therapie und Ärzteschaft in Reha- und Vorsorgekliniken, wie der Beitrag zur Reha-Klinik als Arbeitgeber zeigt. Die Unterschiede der Leistungsarten erklärt der Beitrag zu Vorsorge, Reha und Kur.
Häufige Fragen
Bekomme ich während der Reha weiter Gehalt?
Ja, bei einer bewilligten Maßnahme in einer Vorsorge- oder Rehaeinrichtung bis zu sechs Wochen nach § 9 EFZG. Ist der Anspruch durch frühere Arbeitsunfähigkeit verbraucht, zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld oder die Krankenkasse Krankengeld.
Muss ich für eine Kur Urlaub nehmen?
Nein, bei einer bewilligten Maßnahme mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht. § 10 Bundesurlaubsgesetz verbietet die Anrechnung auf den Urlaub.
Wie oft kann ich eine Reha bekommen?
In der Regel frühestens vier Jahre nach der letzten vergleichbaren Leistung. Bei dringenden medizinischen Gründen ist eine vorzeitige Leistung möglich.
Gibt es eine spezielle Kur für Pflegekräfte?
Nein, einen eigenen Anspruch für Pflegeberufe gibt es nicht. Die Sonderregeln für Pflegepersonen betreffen nach § 19 SGB XI nicht erwerbsmäßig Pflegende.
Wer ist bei einem Rückenleiden durch die Arbeit zuständig?
Das hängt von der Ursache ab. Bei einer anerkannten Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung, sonst für Erwerbstätige meist die Rentenversicherung.
