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Eine Notfallsanitäterin füllt im Rettungswagen die Schubladen mit Verbandsmaterial auf, ein Kollege prüft die Sauerstoffflasche.
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Was Notfallsanitäter verdienen

Die Eingruppierung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im TVöD und bei den Hilfsorganisationen.

Im Rettungsdienst entscheidet der Arbeitgeber mehr über dein Gehalt als die Wache. Kommunale Träger zahlen nach TVöD mit einer eigenen Entgeltgruppe für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Hilfsorganisationen oft nach eigenen Tarifen. Wer die Tabellen und die Regeln zur Bereitschaftszeit kennt, kann Angebote sauber vergleichen.

Inhalt

Die Entgeltgruppen im Rettungsdienst

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind im TVöD der kommunalen Arbeitgeber in der eigenen Entgeltgruppe N eingruppiert, die mit Stufe 2 beginnt und seit dem 1. Mai 2026 von 3.701,21 Euro bis 4.488,98 Euro im Monat reicht; Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter stehen in Entgeltgruppe 4 mit einer Zulage von 2,3 Prozent.

Die Tätigkeitsmerkmale stehen in Teil B Abschnitt XXII der Entgeltordnung (VKA). Die Staffel ist kurz und eindeutig:

  • Entgeltgruppe 4: Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter mit entsprechender Tätigkeit, zusätzlich eine Entgeltgruppenzulage von 2,3 Prozent des Tabellenentgelts.
  • Entgeltgruppe 6: Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit entsprechender Tätigkeit.
  • Entgeltgruppe N: Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit entsprechender Tätigkeit.
  • Entgeltgruppe 9a: ständige Vertretungen der Wachenleitung.
  • Entgeltgruppen 9b, 9c und 10: Leitungen von Rettungswachen und ihre Vertretungen, gestaffelt danach, ob mindestens 20 oder 40 Beschäftigte unterstellt sind.

Maßgeblich ist wie überall im TVöD die Tätigkeit, die du tatsächlich auszuüben hast. Wer mit Notfallsanitäter-Urkunde als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter eingesetzt wird, ist nach dieser Tätigkeit eingruppiert. Achte deshalb darauf, dass im Arbeitsvertrag die Tätigkeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter steht.

Tabellenwerte für N und Entgeltgruppe 4 ab 1. Mai 2026

Die Entgeltgruppe N hat eine eigene Tabelle, die in den Sonderregelungen für Notfallsanitäter steht (§ 58 BT-V). Sie hat nur fünf Stufen; Eingangsstufe ist Stufe 2. Die Beträge verändern sich bei Tariferhöhungen im selben Umfang wie die Pflegegruppe P 8. Wo der Allgemeine Teil auf Entgeltgruppen verweist, etwa bei Zulagen, wird N wie Entgeltgruppe 8 behandelt.

Tabellenwerte für N und Entgeltgruppe 4 ab 1. Mai 2026
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
N (Notfallsanitäter)nicht belegt3.701,21 €3.862,80 €4.075,58 €4.247,92 €4.488,98 €
4 (Rettungssanitäter, ohne Zulage)2.994,17 €3.190,45 €3.355,14 €3.457,66 €3.560,17 €3.620,20 €

Quellen: § 58 BT-V (Entgeltgruppe N, an P 8 gekoppelt) mit den Werten der VKA-Tabelle Anlage E ab 1. Mai 2026; Entgeltgruppe 4 nach Anlage A (VKA) ab 1. Mai 2026. Monatsbeträge brutto bei Vollzeit.

Die Stufe 3 erreichst du in N nach drei Jahren in Stufe 2, nicht wie sonst nach zwei (§ 58 BT-V). Danach gelten die üblichen Laufzeiten: drei Jahre bis Stufe 4, vier bis Stufe 5, fünf bis Stufe 6 (§ 16 Abs. 3 TVöD VKA). Einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber zählt bei der Einstellung für die Stufenzuordnung. Was beim Wechsel feststeht und was verhandelbar ist, erklärt der Beitrag Stufenzuordnung beim Arbeitgeberwechsel.

Für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter kommt die Zulage von 2,3 Prozent hinzu. In Stufe 3 sind das 77,17 Euro, zusammen 3.432,31 Euro.

Bereitschaftszeit und Wochenstunden

Im Rettungsdienst sind Dienste mit Bereitschaftszeiten üblich. Das sind Zeiten, in denen du auf der Wache auf einen Einsatz wartest und in denen die Zeit ohne Arbeit überwiegt. Der TVöD wertet sie nicht voll als Arbeitszeit, sondern nur anteilig. Die Regeln stehen im Anhang zu § 9 TVöD, Abschnitt B Absatz 1a, und sie ändern sich gerade Schritt für Schritt.

Eine Stunde Bereitschaft wird seit dem 1. Januar 2026 mit 56,25 Prozent als Arbeitszeit gewertet, ab dem 1. Januar 2027 mit 64,29 Prozent. Bis Ende 2025 waren es 50 Prozent. Zugleich sinkt die Obergrenze für Vollarbeit und Bereitschaft zusammen: durchschnittlich höchstens 46 Stunden pro Woche seit 2026, 44 Stunden ab 2027, vorher 48. Für dich heißt das, dass derselbe Dienstplan bei gleichem Gehalt weniger Anwesenheit bedeuten muss oder mehr Stunden bezahlt werden müssen.

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei zwölf Stunden plus Pausen. Seit 2026 können Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat Dienste bis 24 Stunden vereinbaren, wenn die Vollarbeit darin regelmäßig neun Stunden nicht übersteigt. Solche Dienste brauchen deine Einwilligung in Textform, und du kannst sie mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen.

Wer ständig Wechselschichtarbeit leistet, erhält nach § 8 Abs. 5 TVöD eine Zulage von 200 Euro im Monat, sonst 1,18 Euro pro Stunde. Dazu kommen die Zeitzuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag, die der Beitrag zu Zuschlägen im TVöD erklärt.

Deutsches Rotes Kreuz und andere Hilfsorganisationen

Beim Deutschen Roten Kreuz gilt in tarifgebundenen Gliederungen der DRK-Reformtarifvertrag, den die DRK-Bundestarifgemeinschaft mit ver.di abschließt. Er hat eine eigene Tabelle und eigene Tätigkeitsmerkmale; die Beträge lassen sich nicht eins zu eins mit dem TVöD vergleichen.

Für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter hat der 52. Änderungstarifvertrag vom 10. Juli 2025 eine wichtige Änderung beschlossen. Mit Stichtag 1. Oktober 2026 gehen die bisherigen Notfallsanitäterzulagen in den Tabellenwerten der Entgeltgruppe 9c auf: 150 Euro in Stufe 2 (ab dem dritten Tätigkeitsjahr), 250 Euro in Stufe 3 (ab dem fünften) und 400 Euro in den Stufen 4 bis 6 (ab dem siebten). Für die Jahre 2027 bis 2029 sind weitere Anhebungen der oberen Stufen vereinbart. Wer dadurch weniger als bisher mit Zulage bekäme, behält die Differenz als Besitzstand, der mit jedem Stufenaufstieg kleiner wird.

Johanniter, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund und private Anbieter arbeiten mit eigenen Tarifverträgen, kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien oder Haustarifen. Welche Regelung für dich gilt, muss dein Arbeitgeber nach § 2 Nachweisgesetz schriftlich nennen. Frag nach der Tabelle, der Stufe und danach, wie Bereitschaftszeit gewertet wird, denn genau dort unterscheiden sich die Angebote am stärksten.

Tabelle, Statistik und deine Abrechnung

Tabellenwerte sind Monatsbeträge für Vollzeit ohne Zuschläge. Was auf deiner Abrechnung steht, hängt stark von Nachtdiensten, Wochenenden und Feiertagen ab. Die Gehaltsstatistik der Bundesagentur für Arbeit enthält dagegen alle Zahlungen eines Jahres, einschließlich Zuschlägen und Sonderzahlungen, und fasst die Berufe Notfallsanitäter und Rettungssanitäter in einer gemeinsamen Berufsgruppe zusammen. Die Werte findest du auf der Seite Notfallsanitäter-Jobs. Wie man sie liest, erklärt der Beitrag Entgeltatlas richtig lesen.

Die Jahressonderzahlung beträgt bei kommunalen Arbeitgebern nach § 20 (VKA) TVöD 85 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli, August und September und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Zeitzuschläge aus Diensten nach Dienstplan fließen in diese Grundlage ein, Überstunden außerhalb des Dienstplans nicht. Für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter gelten eigene Beträge, die im Vergleich der Ausbildungsvergütungen stehen.

Bei Zweifeln an deiner Eingruppierung ist der Betriebs- oder Personalrat die erste Anlaufstelle. Im Streitfall helfen deine Gewerkschaft oder eine Kanzlei für Arbeitsrecht weiter; ob eine Eingruppierung stimmt, lässt sich nur am konkreten Arbeitsplatz beurteilen.

Häufige Fragen

Was verdient eine Notfallsanitäterin im TVöD 2026?

Seit dem 1. Mai 2026 beträgt das Tabellenentgelt in der Entgeltgruppe N monatlich 3.701,21 Euro in Stufe 2 und steigt bis 4.488,98 Euro in Stufe 6. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag sowie die Wechselschichtzulage kommen hinzu.

Warum gibt es in der Entgeltgruppe N keine Stufe 1?

Weil die Tarifparteien für N fünf Stufen mit Stufe 2 als Eingangsstufe vereinbart haben (§ 58 BT-V). Auch ohne Berufserfahrung beginnst du deshalb mit dem Betrag der Stufe 2.

Wie viel Bereitschaftszeit zählt als Arbeitszeit?

Im TVöD zählt eine Stunde Bereitschaft seit dem 1. Januar 2026 zu 56,25 Prozent als Arbeitszeit und ab dem 1. Januar 2027 zu 64,29 Prozent. Vollarbeit und Bereitschaft zusammen dürfen im Schnitt 46 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ab 2027 44 Stunden.

Gilt der TVöD auch beim Roten Kreuz?

Nein, tarifgebundene DRK-Gliederungen wenden den DRK-Reformtarifvertrag an. Manche Träger nutzen auch den TVöD oder einen Haustarif; maßgeblich ist, was im Arbeitsvertrag steht.

Was verdienen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im TVöD?

Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sind in Entgeltgruppe 4 eingruppiert, ab dem 1. Mai 2026 zwischen 2.994,17 Euro in Stufe 1 und 3.620,20 Euro in Stufe 6. Dazu kommt eine Entgeltgruppenzulage von 2,3 Prozent.

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