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Was ein Orientierungspraktikum rechtlich ist
Ein freiwilliges Praktikum zur Orientierung vor einer Ausbildung darf höchstens drei Monate ohne Mindestlohn dauern; ist es länger, ist der Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde ab dem ersten Tag fällig (§ 22 Abs. 1 MiLoG); eine Alternative ist die Einstiegsqualifizierung von vier bis zwölf Monaten, für die die Agentur für Arbeit den Betrieben bis zu 276 Euro im Monat zur Vergütung zuschießen kann (§ 54a SGB III).
Praktikantin oder Praktikant ist nach § 22 Abs. 1 MiLoG, wer sich für eine begrenzte Dauer praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit aneignet, um sich auf einen Beruf vorzubereiten, ohne dass es eine Berufsausbildung ist. Maßgeblich ist, wie das Verhältnis tatsächlich gelebt wird, nicht, wie es heißt. Übernimmst du im Praktikum volle Dienste wie eine Hilfskraft und wirst kaum angeleitet, kann das rechtlich ein Arbeitsverhältnis sein.
Für Praktikumsverhältnisse gelten Teile des Berufsbildungsgesetzes entsprechend (§ 26 BBiG), unter anderem der Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis am Ende (§ 16 BBiG). Gilt dein Praktikum im Sinne des Mindestlohngesetzes als Arbeitsverhältnis, etwa weil es länger als drei Monate dauert, muss dir die Einrichtung vor Beginn Lernziele, Dauer, tägliche Zeit, Vergütung und Urlaub schriftlich geben (§ 1 und § 2 Abs. 1a Nachweisgesetz). Bei kürzeren Praktika lohnt es sich, diese Punkte trotzdem schriftlich festzuhalten. Einzelne Probetage oder eine Hospitation sind etwas anderes: Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen im Bewerbungsverfahren und sind deutlich kürzer. Die Regeln dafür stehen im Beitrag Hospitation und Probearbeiten.
Drei Monate ohne Mindestlohn und was bei Unterbrechungen gilt
Dauert ein Praktikum zur Berufsorientierung vor Ausbildung oder Studium höchstens drei Monate, muss kein Mindestlohn gezahlt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG). Dauert es länger, muss nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums der Mindestlohn vom ersten Tag an gezahlt werden. Er beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro und ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Stunde. Bist du noch nicht 18 und hast keine abgeschlossene Berufsausbildung, gilt das Mindestlohngesetz für dich nicht (§ 22 Abs. 2 MiLoG).
Krankheit oder vereinbarter Urlaub machen aus einem kurzen Praktikum nicht automatisch ein langes. Das Bundesarbeitsgericht hat am 30. Januar 2019 entschieden, dass ein Orientierungspraktikum aus Gründen in der Person der Praktikantin unterbrochen und um die Unterbrechung verlängert werden darf, wenn die Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhängen und die tatsächliche Praktikumszeit insgesamt drei Monate nicht übersteigt (Az. 5 AZR 556/17).
Ein Taschengeld darf die Einrichtung trotzdem zahlen. Ob und wie viel, hältst du am besten im Praktikumsvertrag fest.
Einstiegsqualifizierung: das lange Praktikum mit Förderung
Wenn du keinen Ausbildungsplatz gefunden hast oder dir noch Grundlagen fehlen, kann eine betriebliche Einstiegsqualifizierung passen. Sie dauert vier bis zwölf Monate, läuft in Vollzeit oder mit mindestens 20 Wochenstunden und bereitet auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vor (§ 54a Abs. 2 SGB III). Im Gesundheitswesen kommen dafür Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz infrage, etwa Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte oder Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, und ausdrücklich auch die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes, ab dem 1. Januar 2027 auch die Pflegefachassistenz. Die Notfallsanitäterausbildung nennt § 54a nicht.
Die Agentur für Arbeit kann dem Betrieb die vereinbarte Vergütung bis zu 276 Euro im Monat und einen pauschalen Anteil am Sozialversicherungsbeitrag erstatten, dir selbst auch die Fahrkosten (§ 54a Abs. 1 und 6 SGB III). Nach Angaben der Bundesagentur stocken manche Betriebe die 276 Euro auf. Voraussetzung ist unter anderem, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast und weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen hast; eine Altersgrenze gibt es nicht. Am Ende bescheinigt der Betrieb, was du gelernt hast, und die zuständige Stelle stellt ein Zertifikat aus (§ 54a Abs. 3 SGB III). Den Mindestlohn schließt das Gesetz für die Einstiegsqualifizierung aus (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG). Sprich deine Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit an; sie entscheidet über die Förderung.
Versicherung, Masernschutz und Jugendarbeitsschutz
Im Praktikum bist du grundsätzlich gesetzlich unfallversichert wie andere Beschäftigte auch. Zuständig ist bei einem freiwilligen Praktikum in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der Einrichtung, nicht die Schule, so die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Einen Unfall auf dem Weg zur Einrichtung oder im Dienst meldest du deshalb sofort.
Wirst du in einem Krankenhaus, einer Arzt- oder Zahnarztpraxis oder im Rettungsdienst tätig, brauchst du vor dem ersten Tag einen Masernnachweis, sofern du nach 1970 geboren bist (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG). Für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt diese gesetzliche Pflicht nicht; dort fragst du nach den Vorgaben des Hauses. Einzelheiten stehen im Beitrag zum Masernschutz im Gesundheitswesen.
Bist du unter 18, gelten die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes: höchstens acht Stunden am Tag und 40 in der Woche, fünf Tage, grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr, ab 16 Jahren in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr (§§ 8, 14 und 15 JArbSchG). Dauert deine erste Beschäftigung länger als zwei Monate oder ist die Arbeit nicht leicht, kann eine ärztliche Erstuntersuchung nötig werden, die nicht älter als 14 Monate sein darf (§ 32 JArbSchG).
Worauf du in Pflege, Praxis und Rettungsdienst achtest
Für die Pflegeausbildung verlangt das Gesetz kein Vorpraktikum, sondern einen mittleren Schulabschluss oder einen der anderen Wege aus § 11 PflBG. Ein Praktikum lohnt sich trotzdem, weil die Ausbildung Pflichteinsätze im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege vorsieht (§ 7 Abs. 1 PflBG). Wenn du zwei dieser Bereiche vorher kennenlernst, weißt du, wo du deinen Vertiefungseinsatz sehen könntest. Mehr dazu steht im Beitrag zum Vertiefungseinsatz.
In der Arztpraxis lernst du im Praktikum Empfang, Abrechnung und Assistenz im Behandlungszimmer kennen, also genau die Mischung, die den Beruf ausmacht. Was Praxen bei der Bewerbung sehen wollen, steht im Beitrag zur Bewerbung als MFA.
Für die Notfallsanitäterausbildung setzt § 8 NotSanG die gesundheitliche Eignung und einen mittleren Schulabschluss oder eine Berufsausbildung nach Hauptschulabschluss voraus, ein Praktikum nicht. Wer den Rettungsdienst erst kennenlernen möchte, kann auch über die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter einsteigen. Wie Rettungsdienste auswählen, steht im Beitrag zur Bewerbung im Rettungsdienst.
Vom Praktikum in die Ausbildung
Frag am Ende des Praktikums offen, ob die Einrichtung ausbildet und wann die Bewerbungsfrist läuft. Ein gutes Zeugnis und eine Ansprechperson, die dich erlebt hat, sind in der Bewerbung mehr wert als jede Formulierung im Anschreiben. Wie du deine Eindrücke vorher sortierst, steht im Beitrag Praktikum im Gesundheitswesen; was Auszubildende verdienen, steht im Beitrag zur Ausbildungsvergütung.
Ausbildungs- und Einstiegsstellen findest du in der Jobsuche von MEDIZIN.JOBS, zum Beispiel unter Pflegefachperson, Medizinische Fachangestellte, Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter und Zahnmedizinische Fachangestellte. Die Berufsbilder Pflegefachperson und Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter zeigen, was dich in der Ausbildung erwartet. Weitere Beiträge zum Thema sammelt die Themenseite Praktikum in Medizin und Pflege.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Orientierungspraktikum ohne Bezahlung dauern?
Höchstens drei Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG). Dauert es länger, ist nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums der Mindestlohn vom ersten Tag an zu zahlen.
Verlängern Krankheitstage mein Praktikum über drei Monate hinaus?
Nicht unbedingt. Nach dem Bundesarbeitsgericht darf ein Orientierungspraktikum um Unterbrechungen aus persönlichen Gründen verlängert werden, solange die tatsächliche Praktikumszeit insgesamt drei Monate nicht übersteigt (Urteil vom 30. Januar 2019, 5 AZR 556/17).
Gibt es eine Einstiegsqualifizierung für die Pflegeausbildung?
Ja, § 54a SGB III nennt ausdrücklich Ausbildungsberufe nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes. Die Einstiegsqualifizierung dauert vier bis zwölf Monate; die Agentur für Arbeit kann die Vergütung mit bis zu 276 Euro im Monat bezuschussen.
Brauche ich für die Pflegeausbildung ein Vorpraktikum?
Nein, § 11 PflBG verlangt einen mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Weg, aber kein Praktikum. Ein Praktikum hilft dir trotzdem bei der Entscheidung und in der Bewerbung.
Bin ich im freiwilligen Praktikum versichert?
Ja, Praktikantinnen und Praktikanten sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der Einrichtung.
