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Was Persönliche Assistenz ist
Beim Arbeitgebermodell stellt ein Mensch mit Behinderung seine Assistenzkräfte selbst an und bezahlt sie meist aus einem Persönlichen Budget, das nach § 29 SGB IX auf Antrag in der Regel als Geldleistung ausgezahlt wird; du bist dann ganz normal angestellt, hast mindestens Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde seit dem 1. Januar 2026, und die Person, die du unterstützt, bestimmt Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Assistenz (§ 78 Abs. 2 SGB IX).
Assistenzleistungen sollen Menschen mit Behinderung helfen, ihren Alltag selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. Dazu gehören Haushalt, Freizeit, soziale Beziehungen, Lebensplanung, die Teilhabe am kulturellen Leben und die Sicherstellung ärztlich verordneter Leistungen, jeweils einschließlich der Verständigung mit der Umwelt (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Auch Mütter und Väter mit Behinderung bekommen Assistenz bei der Versorgung ihrer Kinder, die sogenannte Elternassistenz (§ 78 Abs. 3 SGB IX).
Die Rollen sind klar verteilt: Die leistungsberechtigte Person entscheidet auf Grundlage ihres Teilhabeplans über Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Unterstützung (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Du bist also nicht Betreuerin oder Betreuer im Sinne einer Aufsicht, sondern führst aus, was die Person braucht und selbst nicht erledigen kann. Das Gesetz unterscheidet dabei die Übernahme von Handlungen und die Begleitung von der Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung. Nur Letztere ist ausdrücklich Fachkräften vorbehalten. Ein Berufsabschluss ist für die Übernahme von Handlungen nicht vorgeschrieben.
Das Persönliche Budget als Geldquelle
Viele Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer bezahlen ihre Assistenz aus einem Persönlichen Budget. Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe dann nicht als Sachleistung eines Dienstes erbracht, sondern in der Regel als monatliche Geldleistung (§ 29 SGB IX). Das Budget kann trägerübergreifend sein, also Mittel der Eingliederungshilfe, der Pflegekasse und anderer Träger bündeln. An die Entscheidung für das Budget sind die Leistungsberechtigten sechs Monate gebunden.
Über das Budget schließt der zuständige Träger mit der Person eine Zielvereinbarung. Sie regelt mindestens die Förder- und Leistungsziele, den Nachweis der Bedarfsdeckung, die Qualitätssicherung und die Höhe des Budgets. Der Bedarf wird bei laufenden Leistungen in der Regel alle zwei Jahre neu ermittelt, und das Budget soll nicht mehr kosten als die Leistungen, die ohne Budget zu erbringen wären (§ 29 Abs. 2 und 4 SGB IX). Für dich heißt das: Stundenumfang und Lohn hängen an einem Budget, das regelmäßig neu verhandelt wird. Frag deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber offen, wie lange die aktuelle Bewilligung läuft.
Wer seine Pflege über selbst angestellte Kräfte sicherstellt, kann in der Hilfe zur Pflege nicht auf Sachleistungen der Pflegeversicherung verwiesen werden (§ 63b Abs. 6 SGB XII). Das Gesetz schützt das Arbeitgebermodell damit ausdrücklich.
Deine Rechte als angestellte Assistenzkraft
Im Arbeitgebermodell ist dein Arbeitsverhältnis ein ganz normales. Es gelten Arbeitsvertrag, Kündigungsfristen, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialversicherung. Die Untergrenze beim Lohn ist der allgemeine Mindestlohn: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde seit dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Der Pflegemindestlohn knüpft an Pflegebetriebe an (§ 10 AEntG); arbeitest du über einen ambulanten Pflegedienst, kann er für dich gelten, wie der Beitrag zum Pflegemindestlohn erklärt.
Auch das Arbeitszeitgesetz gilt: höchstens acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn Stunden mit Ausgleich, und danach mindestens elf Stunden Ruhezeit (§ 3 und § 5 ArbZG). Ausgenommen sind nur Beschäftigte, die mit der betreuten Person in einem Haushalt leben und sie dort eigenverantwortlich pflegen oder betreuen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Wohnst du nicht mit im Haushalt, sondern kommst zu festen Diensten, greift diese Ausnahme nach ihrem Wortlaut nicht. Bei langen Einsätzen mit Nachtbereitschaft solltest du im Vertrag klären, wie Bereitschaftszeit vergütet wird. Das Bundesarbeitsgericht hat für eine nach Deutschland entsandte Betreuungskraft in einem Privathaushalt entschieden, dass auch Bereitschaftsdienst mit dem Mindestlohn zu vergüten ist. Mehr dazu steht im Beitrag zur 24-Stunden-Betreuung.
Assistenz im Krankenhaus
Muss eine Person mit Assistenzbedarf ins Krankenhaus, reißt die Unterstützung nicht zwangsläufig ab. Wer seine Pflege im Arbeitgebermodell sicherstellt, hat bei stationärer Behandlung Anspruch auf Mitaufnahme der eigenen Pflegekraft (§ 11 Abs. 3 SGB V). Unabhängig davon übernimmt die Eingliederungshilfe die Begleitung durch vertraute Bezugspersonen, die schon im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wenn das wegen des Vertrauensverhältnisses und behinderungsbedingter Bedürfnisse nötig ist. Diese Begleitung umfasst Verständigung und Unterstützung in Belastungssituationen (§ 113 Abs. 6 SGB IX).
Für Pflegefachpersonen auf Station ist das wichtig zu wissen. Die Assistenzkraft ist kein Besuch und keine Konkurrenz, sondern oft die Person, die Kommunikationswege, Lagerungswünsche und Warnzeichen am besten kennt. Die medizinische Behandlung und die Behandlungspflege bleiben Aufgabe des Krankenhauses.
Wer in der Assistenz arbeitet
Assistenzkräfte kommen aus sehr unterschiedlichen Richtungen: Studierende, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, Menschen mit Pflegeausbildung, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten. Für Fachkräfte bietet die Persönliche Assistenz eine Arbeit ohne Stationsroutine, dafür mit viel Nähe zu einem Menschen. Wer fachlich anleiten möchte, also qualifizierte Assistenz nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX erbringen will, braucht einen einschlägigen Abschluss; welche Abschlüsse zählen, steht im Überblick zu den Berufen in der Eingliederungshilfe.
Neben dem Arbeitgebermodell gibt es Assistenzdienste, die Assistenzkräfte anstellen und an Menschen mit Behinderung vermitteln. Dann ist der Dienst dein Arbeitgeber, und die Person, die du unterstützt, ist Kundin oder Kunde. Welches Modell besser zu dir passt, hängt davon ab, wie wichtig dir feste Strukturen, Vertretungsregeln und Tarifbindung sind. Braucht jemand auch Behandlungspflege wie Beatmung, arbeiten Assistenz und ein Pflegedienst oft zusammen, wie der Beitrag zur außerklinischen Intensivpflege zeigt.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Ausbildung für die Persönliche Assistenz?
Für die Übernahme von Handlungen und die Begleitung im Alltag nicht. Nur die qualifizierte Assistenz, also Anleitung und Übung, erbringen nach § 78 Abs. 2 SGB IX Fachkräfte.
Wer ist im Arbeitgebermodell mein Arbeitgeber?
Die Person mit Behinderung selbst. Sie stellt dich an, bezahlt dich meist aus dem Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX und hat alle Arbeitgeberpflichten.
Welcher Mindestlohn gilt für Assistenzkräfte?
Mindestens der allgemeine Mindestlohn: 13,90 Euro brutto pro Stunde im Jahr 2026 und 14,60 Euro ab Januar 2027. Der Pflegemindestlohn knüpft an Pflegebetriebe nach § 10 AEntG an.
Darf ich meine Assistenznehmerin oder meinen Assistenznehmer ins Krankenhaus begleiten?
Ja, das Gesetz sieht es in zwei Fällen vor. Bei Pflege im Arbeitgebermodell umfasst die stationäre Behandlung die Mitaufnahme der Pflegekraft (§ 11 Abs. 3 SGB V); außerdem finanziert die Eingliederungshilfe die Begleitung durch vertraute Bezugspersonen nach § 113 Abs. 6 SGB IX.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch in der Assistenz?
Ja, grundsätzlich schon. Eine Ausnahme gilt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG für Beschäftigte, die mit der betreuten Person in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben und sie eigenverantwortlich pflegen oder betreuen.
