Inhalt
Die drei Aufgaben, die nur Pflegefachpersonen übernehmen
Drei Aufgaben reserviert § 4 des Pflegeberufegesetzes für Menschen mit Erlaubnis als Pflegefachperson: Sie stellen den Pflegebedarf fest und planen die Pflege, sie lenken den Pflegeprozess, und sie sorgen dafür, dass die Qualität der Pflege gesichert und weiterentwickelt wird. Die Pflege selbst, auch die Körperpflege, gehört ebenfalls zum Beruf, kann unter deiner Steuerung aber an Assistenzkräfte gehen.
Im Wortlaut von § 4 Absatz 2 PflBG heißen die Aufgaben, die beruflich nur Personen mit der Erlaubnis nach § 1 ausführen dürfen:
- „die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Planung der Pflege“
- „die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses“
- „die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege“
Das Gesetz nennt das Pflegeprozessverantwortung. Nach Absatz 3 darf ein Arbeitgeber diese Aufgaben niemandem ohne Erlaubnis übertragen und auch nicht dulden, dass solche Beschäftigten sie ausführen. Das ist wichtig, solange deine Anerkennung läuft: Arbeitest du etwa in einer Anerkennungspartnerschaft oder während eines Anpassungslehrgangs noch ohne Erlaubnis, darfst du Pflegebedarf und Pflegeplanung nicht eigenverantwortlich übernehmen, auch wenn du es aus deinem Herkunftsland kennst. Mit der Erlaubnis gehören diese Aufgaben dann ausdrücklich zu dir.
Der Pflegeprozess im Stationsalltag
Was hinter den vorbehaltenen Aufgaben steht, beschreibt das Ausbildungsziel in § 5 Absatz 3 PflBG. Pflegefachpersonen sollen selbstständig den Pflegebedarf erheben und die Pflege planen, den Pflegeprozess organisieren und steuern, die Pflege durchführen und dokumentieren und die Qualität analysieren und sichern. Im Alltag heißt das: Du lernst eine Patientin oder einen Bewohner kennen, schätzt Fähigkeiten und Risiken ein, legst Ziele und Maßnahmen fest, sorgst dafür, dass sie umgesetzt werden, und prüfst regelmäßig, ob sie wirken.
Das alles wird schriftlich oder digital festgehalten. Die Pflegedokumentation ist in Deutschland kein Nebenschauplatz, sondern der Nachweis deiner Arbeit und die Grundlage für Übergaben. Welches System dein Haus nutzt und wie ausführlich dokumentiert wird, erklärt dir die Einarbeitung. Frag früh danach, weil sich hier Arbeitsweisen von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden.
Körperpflege gehört zum Beruf
Das Pflegeberufegesetz trennt nicht zwischen Grundpflege und Behandlungspflege. Es spricht von Pflege, die präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen umfasst und die Selbstständigkeit der Menschen unterstützt (§ 5 Absatz 2). Waschen, Hilfe beim Essen, Mobilisation und Lagerung sind also Teil der Arbeit einer Pflegefachperson. Gleichzeitig kannst du solche Tätigkeiten an Pflegeassistenz oder Hilfskräfte übergeben, solange du den Prozess steuerst.
Wer im Ausland gelernt hat, kennt das oft anders. International findet die Pflegeausbildung meist an Hochschulen statt, und ausländische Pflegekräfte bringen in der Regel einen Bachelor mit (IAB-Forschungsbericht 22/2024). Ein Policy Paper der Stiftung Mercator hält im November 2025 fest, dass zugewanderte Pflegekräfte oft zu wenig darüber wissen, wie die Grundpflege in Deutschland organisiert ist, und dass ihnen das den Start im Berufsalltag deutlich erschwert. Wenn dir Körperpflege anfangs fremd vorkommt, ist das also ein bekannter Übergang und kein persönliches Defizit.
Für die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten ist die Körperpflege oft die wichtigste Zeit des Tages. Hier erfährst du, wie es jemandem geht, erkennst Hautveränderungen und Schmerzen und baust Vertrauen auf. Genau diese Beobachtungen fließen in die Pflegeplanung ein, die du verantwortest.
Ärztlich angeordnete Maßnahmen und eigene Heilkunde
Hast du im Ausland Blut abgenommen, Zugänge gelegt oder Medikamente eigenverantwortlich gegeben, stellt sich die Frage, was davon du hier übernehmen darfst. In Deutschland führen Pflegefachpersonen ärztlich angeordnete Maßnahmen der Diagnostik und Therapie nach § 5 Absatz 3 Nummer 2 PflBG eigenständig durch. Welche Tätigkeiten du übernimmst, hängt aber von der ärztlichen Anordnung, deiner nachgewiesenen Qualifikation und den Regeln deines Hauses ab.
Die Grenzen zwischen ärztlicher und pflegerischer Aufgabe erklärt der Beitrag zur Delegation ärztlicher Aufgaben. Nach § 4a PflBG dürfen Pflegefachpersonen Heilkunde außerdem eigenverantwortlich ausüben, soweit ihre Kompetenzen dafür staatlich geprüft, anerkannt oder festgestellt sind. Mehr dazu steht im Beitrag Befugniserweiterung in der Pflege.
Zusammenarbeit im Team und mit Angehörigen
Zum Ausbildungsziel gehört nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe i, andere Berufsgruppen und Ehrenamtliche anzuleiten und an der Ausbildung mitzuwirken. Als Pflegefachperson leitest du also Assistenzkräfte an und gibst Aufgaben weiter. Das kann ungewohnt sein, wenn du aus einem System kommst, in dem Hierarchien anders verlaufen.
Auch Angehörige haben hier oft eine andere Rolle. Sie besuchen, begleiten und entscheiden mit, und oft wollen sie wissen, wie sie helfen können. Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen und ihren Bezugspersonen gehören ausdrücklich zu deinen Aufgaben (§ 5 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe f). Wie sich Arbeitsalltag und Teamabläufe je nach Einsatzort unterscheiden, zeigt der Beitrag Arbeitswelten im Vergleich.
Die ersten Monate gut nutzen
Die Kenntnisprüfung in der Pflege prüft genau diesen Kern. Im praktischen Teil zeigst du nach § 45 Absatz 4 PflAPrV in zwei bis vier Pflegesituationen, dass du die vorbehaltenen Tätigkeiten wahrnehmen und Pflegeprozesse verantwortlich planen, steuern und evaluieren kannst, mit angemessener Kommunikation gegenüber Patientinnen, Patienten, Angehörigen und Team. Wer im Alltag bewusst in diesen Schritten arbeitet, bereitet sich zugleich auf die Prüfung vor.
Bitte deine Praxisanleitung, dir Pflegeplanung und Dokumentation an echten Fällen zu zeigen, und plane die Fachsprache mit ein. Weitere Hinweise für den Start stehen auf der Seite Internationale Fachkräfte.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben sind Pflegefachpersonen in Deutschland vorbehalten?
Drei Aufgaben stehen in § 4 Absatz 2 PflBG: die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs samt Pflegeplanung, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.
Gehört Körperpflege in Deutschland zu den Aufgaben einer Pflegefachperson?
Ja, die Durchführung der Pflege gehört nach § 5 PflBG zum Beruf. Du kannst sie an Assistenzkräfte übergeben, bleibst aber für Planung und Steuerung verantwortlich.
Darf ich vor der Anerkennung die Pflegeplanung übernehmen?
Nein, eigenverantwortlich nicht. Ohne Erlaubnis nach § 1 PflBG darf dir der Arbeitgeber die vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 Absatz 3 weder übertragen noch ihre Ausführung dulden.
Darf ich in Deutschland Blut abnehmen oder Zugänge legen?
Das hängt von der ärztlichen Anordnung, deiner Qualifikation und den Regeln deines Arbeitgebers ab. Pflegefachpersonen führen ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durch; eine allgemeine Liste dafür gibt das Gesetz nicht vor.
