MEDIZIN.JOBS
Jobs finden
Zwei Pflegeauszubildende üben im Skills Lab an einem Trainingsarm das Blutdruckmessen, die Lehrerin setzt das Stethoskop richtig an.
KI-generiert

Mit Visum in die Pflegeausbildung

Voraussetzungen für eine Pflegeausbildung in Deutschland mit Visum, Regeln zum Nebenjob und welcher Schulabschluss verlangt wird.

Du kannst aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu werden. Die Ausbildung ist bezahlt, dauert drei Jahre und endet mit einem deutschen Abschluss, der keine spätere Anerkennung braucht. Damit das Visum klappt, müssen Schulabschluss, Deutschkenntnisse und Ausbildungsvertrag zusammenpassen.

Inhalt

So ist die Pflegeausbildung aufgebaut

Für eine Pflegeausbildung in Deutschland brauchst du einen Ausbildungsplatz bei einem Träger, einen Schulabschluss, der einem mittleren Abschluss entspricht oder eine zehnjährige Schulbildung belegt, sowie Deutschkenntnisse, für das Visum nach § 16a AufenthG in der Regel auf B1; während der Ausbildung darfst du nebenher bis zu 20 Stunden je Woche arbeiten.

In Vollzeit brauchst du für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf (§ 6 PflBG). Sie besteht aus Unterricht an einer Pflegeschule und praktischer Ausbildung in Krankenhaus, Pflegeheim und ambulantem Dienst. Nach § 1 PflAPrV sind es mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden Praxis. Mindestens 10 Prozent der Praxiszeit in jedem Einsatz ist geplante Praxisanleitung.

Deinen Vertrag schließt du mit dem Träger der praktischen Ausbildung, meist einer Klinik, einem Pflegeheim oder einem Pflegedienst. Er zahlt dir nach § 19 PflBG für die ganze Dauer eine angemessene Ausbildungsvergütung, und du bist sozialversichert. Wie hoch sie je nach Tarif ist, zeigt der Vergleich der Ausbildungsvergütungen. Im letzten Drittel wählst du einen Vertiefungseinsatz. Mehr dazu steht im Beitrag Vertiefung wählen.

Welcher Schulabschluss verlangt wird

§ 11 PflBG nennt drei Zugänge:

  • einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss,
  • einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss zusammen mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege nach den Eckpunkten der Länder,
  • den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Ob dein Zeugnis passt, entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. Nach der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen setzt ein Hauptschulabschluss mindestens neun aufsteigende Schuljahre voraus, ein mittlerer Abschluss mindestens zehn, jeweils mit ausreichendem Unterricht in Muttersprache, einer Fremdsprache, Mathematik, einer Naturwissenschaft und einem sozialkundlichen Fach. Die zuständige Stelle nennt dir die Datenbank anabin; den Ablauf erklärt der Beitrag Ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen. Frag deinen künftigen Träger oder die Pflegeschule, ob sie eine offizielle Gleichstellung sehen wollen, bevor du sie beantragst.

Deutschkenntnisse vor und während der Ausbildung

Schon für den Zugang zur Ausbildung verlangt § 11 Absatz 2 PflBG über den Verweis auf § 2 Nummer 4 die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse. Ein bundesweit festes Niveau steht dort nicht; viele Schulen und Träger nennen ihre Erwartung in der Ausschreibung.

Für das Visum gilt § 16a Absatz 3 AufenthG: Bei einer qualifizierten Berufsausbildung musst du ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen; das entspricht B1. Das entfällt, wenn die Schule deine Kenntnisse selbst geprüft hat oder du sie in einem vorbereitenden Deutschkurs erwerben sollst. Ein solcher Kurs gehört nach Absatz 1 ausdrücklich zum Aufenthaltszweck, auch ein berufsbezogener Kurs nach der Deutschsprachförderverordnung.

Plane die Sprache großzügig ein. In Unterricht, Übergaben und Pflegedokumentation brauchst du Deutsch vom ersten Tag an, und für die spätere Berufserlaubnis prüft das Land die Sprachkenntnisse erneut.

Das Visum zur Berufsausbildung

§ 16a AufenthG unterscheidet betriebliche und schulische Ausbildung. Für die betriebliche Ausbildung soll die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder die Zustimmung nicht nötig ist. Die Grundlage dafür ist § 8 BeschV. Welche Variante für deine Ausbildung gilt, klärt die deutsche Auslandsvertretung. Dein Träger kann das Verfahren über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG anstoßen, das auch Aufenthalte nach § 16a umfasst.

Diese Regeln gelten während der Ausbildung:

  • Neben der Ausbildung darfst du nach Absatz 3 eine davon unabhängige Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche ausüben.
  • Endet die Ausbildung aus Gründen, die du nicht zu vertreten hast, etwa weil der Träger schließt, gibt dir Absatz 4 bis zu sechs Monate, um einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.
  • Willst du Träger oder Schule wechseln, sprich vorher mit der Ausländerbehörde. Was bei Abbruch oder Wechsel ausbildungsrechtlich gilt, steht im Beitrag Pflegeausbildung abbrechen oder wechseln.

Nach dem Examen

Mit bestandener staatlicher Prüfung erhältst du die Erlaubnis nach § 1 PflBG, wenn du nach § 2 zuverlässig und gesundheitlich geeignet bist und die nötigen Deutschkenntnisse hast. Eine Anerkennung brauchst du nicht, weil dein Abschluss deutsch ist. Aufenthaltsrechtlich bist du dann Fachkraft mit Berufsausbildung nach § 18 Absatz 3 AufenthG und kannst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a bekommen.

Hast du noch keine Stelle, ist dir nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für bis zu 18 Monate zu erteilen, wenn dein Lebensunterhalt gesichert ist. Nach einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf sind es nach Nummer 5 bis zu zwölf Monate mit einer einmaligen Verlängerung um bis zu sechs Monate.

Staatliche Vermittlung und die Assistenzausbildung ab 2027

Das Programm Triple Win der Bundesagentur für Arbeit und der GIZ vermittelt nach eigenen Angaben neben Pflegefachkräften auch Auszubildende für die Pflege aus Drittstaaten. Aktuelle Partnerländer sind laut Bundesagentur Indien mit den Bundesstaaten Kerala und Telangana, Indonesien, die Philippinen und Tunesien. Bei privaten Vermittlern hilft das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege bei der Einschätzung.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es mit der Pflegefachassistenz eine bundesweit einheitliche, kürzere Ausbildung. Schon heute öffnet eine mindestens einjährige, landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege nach § 11 PflBG zusammen mit einem Hauptschulabschluss den Zugang zur Fachausbildung. Die Assistenz kann also ein Einstieg sein, wenn dir für die Fachausbildung noch Schuljahre fehlen. Wie die neue Ausbildung aufgebaut ist, steht im Beitrag Pflegefachassistenz bundesweit. Tipps für die Bewerbung gibt der Beitrag Bewerbung um einen Ausbildungsplatz Pflege.

Häufige Fragen

Welches Deutschniveau brauche ich für das Ausbildungsvisum in der Pflege?

In der Regel B1, also ausreichende Deutschkenntnisse nach § 16a Absatz 3 AufenthG. Der Nachweis entfällt, wenn die Pflegeschule deine Kenntnisse geprüft hat oder du sie in einem vorbereitenden Deutschkurs erwerben sollst.

Darf ich während der Pflegeausbildung nebenher arbeiten?

Ja, bis zu 20 Stunden je Woche in einer Beschäftigung, die von der Ausbildung unabhängig ist. Die Ausbildungszeit selbst zählt nicht dazu.

Reicht mein ausländischer Schulabschluss für die Pflegeausbildung?

Das hängt davon ab, ob er einem mittleren Abschluss gleichsteht oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung belegt. Die Gleichstellung stellt die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslands fest.

Was passiert, wenn mein Träger die Ausbildung beendet?

Liegt der Grund nicht bei dir, musst du nach § 16a Absatz 4 AufenthG bis zu sechs Monate Zeit bekommen, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Melde dich sofort bei der Ausländerbehörde und der Pflegeschule.

Brauche ich nach der Ausbildung eine Anerkennung?

Nein, denn du hast dann einen deutschen Abschluss. Du beantragst die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und kannst als Fachkraft nach § 18a AufenthG bleiben.

Passende Stellen
findest du in der Jobsuche.