MEDIZIN.JOBS
Jobs finden
Ein Psychiater, eine Psychotherapeutin und eine Psychologin besprechen in der Klinik am runden Tisch gemeinsam einen Fall.
KI-generiert

Die Psy-Berufe im Vergleich

Psychologin, Psychotherapeutin und Psychiaterin mit Ausbildung, Befugnissen und Arbeitsorten nebeneinandergestellt.

Die drei Bezeichnungen klingen ähnlich und werden im Alltag oft verwechselt, auch in Kliniken. Dahinter stehen aber drei verschiedene Ausbildungswege mit unterschiedlichen Rechten: Wer darf behandeln, wer darf Medikamente verordnen, wer darf sich wie nennen? Für die Berufswahl und für die Zusammenarbeit im Team lohnt es sich, die Unterschiede genau zu kennen.

Inhalt

Die drei Wege im Überblick

Psychologin oder Psychologe ist, wer Psychologie mit Bachelor und Master oder Diplom studiert hat; Psychotherapeutin oder Psychotherapeut darf sich nach § 1 PsychThG nur nennen, wer approbiert ist, als Ärztin oder Arzt entsprechend qualifiziert ist oder nach altem Recht Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -psychotherapeut ist; Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärztinnen und Ärzte mit einer mindestens 60-monatigen Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und dürfen als einzige der drei Gruppen Medikamente verordnen.

Bei Ausbildung, Schutz der Bezeichnung und Befugnissen unterscheiden sich die drei Berufe so:

Die drei Wege im Überblick
Psychologin, PsychologePsychotherapeutin, PsychotherapeutPsychiaterin, Psychiater
AusbildungPsychologiestudium mit Bachelor und Master oder DiplomSeit 2020: Psychotherapiestudium mit 300 ECTS, staatliche Prüfung, Approbation, danach WeiterbildungMedizinstudium, Approbation als Ärztin oder Arzt, 60 Monate Facharztweiterbildung
Schutz der BezeichnungKein eigenes Berufsgesetz, Irreführungsverbot nach dem Wettbewerbsrecht§ 1 PsychotherapeutengesetzFacharztbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Bezeichnung „Psychotherapeutin“ führenNur mit ApprobationJaJa, mit dem Zusatz „ärztlich“ möglich
Arzneimittel verordnenNeinNeinJa
Arbeitsunfähigkeit bescheinigenNeinNeinJa

Quelle: PsychThG § 1; § 73 Abs. 2 SGB V; (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, Fassung vom 03.07.2026; BDP, FAQ Titelschutz; abgerufen 27.09.2026.

Psychologin und Psychologe

Für die Psychologie gibt es in Deutschland kein eigenes Berufsgesetz. Geschützt ist die Bezeichnung nach Darstellung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Irreführend ist es, sich Psychologin oder Psychologe zu nennen, ohne ein vollständiges Psychologiestudium abgeschlossen zu haben, heute Bachelor und Master, früher das Diplom. Ein Bachelor allein reicht nach Auffassung des BDP nicht.

Psychologinnen und Psychologen arbeiten in Kliniken in der Diagnostik, in der Neuropsychologie und in der Beratung, außerdem in Beratungsstellen, Reha-Einrichtungen, Forschung, Schulen und Unternehmen. Unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut dürfen sie ohne Approbation nicht behandeln. Wer vor dem 1. September 2020 ein Psychologiestudium begonnen oder abgeschlossen hat, kann nach § 27 Abs. 2 PsychThG die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten nach altem Recht noch bis zum 1. September 2032 absolvieren.

Psychotherapeutin und Psychotherapeut

Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes führt der Weg über ein eigenes fünfjähriges Studium aus Bachelor und Master mit 300 ECTS-Punkten, eine staatliche psychotherapeutische Prüfung und die Approbation. Für die Behandlung gesetzlich Versicherter folgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten. Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer, zuletzt im Mai 2026 geändert, kennt dafür drei Gebiete: Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Neuropsychologische Psychotherapie. Von den mindestens fünf Jahren verbringst du in der Regel mindestens zwei in der ambulanten und zwei in der stationären oder teilstationären Versorgung. Anders als in der alten Ausbildung bist du in dieser Zeit bereits approbiert und angestellt. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Psychotherapie studieren.

Die Berufsbezeichnung ist streng geschützt. Führen dürfen sie nach § 1 Abs. 1 PsychThG nur Approbierte und Personen mit befristeter Erlaubnis, außerdem Ärztinnen und Ärzte, gegebenenfalls mit dem Zusatz „ärztlich“, und wer nach altem Recht als Psychologische Psychotherapeutin, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert ist. Allen anderen ist sie verwehrt.

Bei den Befugnissen gibt § 73 Abs. 2 SGB V den Rahmen vor. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen in der gesetzlichen Krankenversicherung Ergotherapie, Krankentransporte und Krankenhausbehandlung verordnen, außerdem psychiatrische häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation. Arzneimittel dürfen sie nicht verordnen, und Arbeitsunfähigkeit bescheinigen sie nicht. Das Nähere regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien.

Psychiaterin und Psychiater

Psychiaterin oder Psychiater ist die Kurzform für die Fachärztin oder den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Weiterbildung dauert mindestens 60 Monate, so steht es in der aktuellen (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Fassung vom 3. Juli 2026); davon entfallen 24 Monate auf die stationäre psychiatrische Versorgung und 6 Monate auf die Neurologie. Das Gebiet umfasst ausdrücklich somatotherapeutische, psychotherapeutische und sozialpsychiatrische Behandlung, psychotherapeutische Kompetenz ist also Teil der Facharztweiterbildung. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer.

Daneben gibt es zwei verwandte Facharztgebiete: Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, ebenfalls mit mindestens 60 Monaten, davon 12 Monate in anderen Gebieten der somatischen Versorgung, sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Als Ärztinnen und Ärzte dürfen Psychiaterinnen und Psychiater Medikamente verordnen, körperlich untersuchen und behandeln und Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Stellenangebote findest du unter Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie.

Wo die drei zusammenarbeiten

In der psychiatrischen Klinik, der Tagesklinik und der psychiatrischen Institutsambulanz arbeiten alle drei Berufe in einem Team, zusammen mit Fachpflege, Ergotherapie, Sozialarbeit und weiteren Therapien. Ein Krankenhaus steht nach § 107 SGB V fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung, die ärztliche Verantwortung liegt dort also bei Ärztinnen und Ärzten, in der Psychiatrie bei Fachärztinnen und Fachärzten des Gebiets. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten übernehmen Einzel- und Gruppentherapie, Psychologinnen und Psychologen ohne Approbation arbeiten etwa in der Diagnostik. Ambulant ergänzen sich psychiatrische und psychotherapeutische Praxen: Die einen dürfen Medikamente verordnen, die anderen bieten Psychotherapie als Kernleistung an.

Für Pflegende ist die psychiatrische Fachweiterbildung der Weg in dieses Feld, beschrieben im Beitrag zur Fachweiterbildung Psychiatrie. Neue Formen wie die Behandlung im häuslichen Umfeld zeigen, wie eng die Berufe inzwischen verzahnt sind; mehr dazu im Beitrag zur stationsäquivalenten Behandlung.

Welcher Weg zu dir passt

Wenn dich die medizinische Seite reizt, also körperliche Zusammenhänge, Medikamente und Akutpsychiatrie, führt der Weg über das Medizinstudium. Wenn du vor allem Gespräche und Therapie in den Mittelpunkt stellen willst, ist das Psychotherapiestudium der direkte Weg. Und wenn dich Diagnostik, Forschung oder Beratung außerhalb der Heilkunde interessieren, passt ein Psychologiestudium mit einem entsprechenden Schwerpunkt. Achte bei der Wahl des Bachelors darauf, ob er ausdrücklich auf die Approbation ausgerichtet ist, denn ein allgemeiner Psychologie-Bachelor öffnet den Master Psychotherapie nicht automatisch. Stellen für Approbierte findest du unter Psychotherapeutin und Psychotherapeut.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Psychologinnen und Psychologen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Psychologin oder Psychologe ist, wer Psychologie vollständig studiert hat; das berechtigt nicht zur heilkundlichen Psychotherapie. Psychotherapeutin oder Psychotherapeut darf sich nur nennen, wer approbiert ist oder als Ärztin oder Arzt beziehungsweise nach altem Recht dazu befugt ist.

Dürfen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Medikamente verschreiben?

Nein, das dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, also etwa Psychiaterinnen und Psychiater. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen nach § 73 Abs. 2 SGB V unter anderem Ergotherapie, Soziotherapie und Krankenhausbehandlung verordnen.

Wie lange dauert die Facharztweiterbildung Psychiatrie?

Nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung mindestens 60 Monate, davon 24 Monate stationär in der Psychiatrie und 6 Monate in der Neurologie. Verbindlich ist die Ordnung der jeweiligen Landesärztekammer.

Ist die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe geschützt?

Es gibt kein eigenes Berufsgesetz, aber nach Darstellung des BDP ist es wettbewerbsrechtlich irreführend, sich ohne abgeschlossenes Psychologiestudium mit Master oder Diplom so zu nennen. Ein Bachelor allein reicht nach Auffassung des BDP nicht.

Arbeiten Psychiaterinnen und Psychiater auch psychotherapeutisch?

Ja, Psychotherapie ist Teil der Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie. Wie viel Raum sie im Alltag einnimmt, hängt vom Arbeitsplatz ab.

Passende Stellen
findest du in der Jobsuche.