Inhalt
Was eine Reha-Klinik rechtlich von einem Krankenhaus unterscheidet
Eine Reha-Klinik ist nach § 107 Absatz 2 SGB V eine Einrichtung unter ständiger ärztlicher Verantwortung, die Patientinnen und Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend mit Heilmitteln behandelt, und laut Statistischem Bundesamt blieben sie dort 2025 im Schnitt 25,6 Tage, im Krankenhaus dagegen 7,0 Tage.
Beide Einrichtungstypen definiert § 107 SGB V nebeneinander. Ein Krankenhaus ist darauf eingerichtet, mit jederzeit verfügbarem ärztlichem, pflegerischem, Funktions- und medizinisch-technischem Personal Krankheiten vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfe zu erkennen und zu behandeln. Eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung steht unter ständiger ärztlicher Verantwortung und arbeitet mit besonders geschultem Personal. Sie soll den Gesundheitszustand nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Heilmittel verbessern: Das Gesetz nennt Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie sowie Arbeits- und Beschäftigungstherapie.
Damit ist der Schwerpunkt klar verteilt. Im Akutkrankenhaus trägt der ärztliche und pflegerische Dienst die Behandlung, in der Reha tragen die Therapieberufe einen großen Teil der Behandlung. Die Krankenkassen dürfen stationäre Reha nach § 111 SGB V nur in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag erbringen lassen, die Rentenversicherung nur in Einrichtungen, die sie nach § 15 SGB VI zugelassen hat.
Reha und Akutversorgung in Zahlen
Das Statistische Bundesamt erhebt jedes Jahr die Grunddaten der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der Krankenhäuser. Die Daten für 2025 sind seit dem 10. September 2026 veröffentlicht.
| Kennzahl 2025 | Vorsorge- und Reha-Einrichtungen | Krankenhäuser |
|---|---|---|
| Einrichtungen | 1.053 | 1.807 |
| Aufgestellte Betten | 160.020 | 468.803 |
| Fälle | 1.950.817 | 17.749.611 |
| Durchschnittliche Verweildauer | 25,6 Tage | 7,0 Tage |
| Bettenauslastung | 85,4 Prozent | 72,6 Prozent |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 2025 nach Trägern und Bundesländern und Krankenhäuser, Einrichtungen, Betten und Patientenbewegung, Stand 10. September 2026.
Die Zahl der Reha-Einrichtungen ist leicht gesunken, von 1.089 im Jahr 2022 auf 1.053 im Jahr 2025, während die Fälle im selben Zeitraum von 1,74 auf 1,95 Millionen gestiegen sind. Die Auslastung wuchs dadurch von 74,9 auf 85,4 Prozent. Für Beschäftigte bedeutet das volle Häuser mit wenig Leerlauf zwischen den Belegungen.
Ende 2025 arbeiteten in den Vorsorge- und Reha-Einrichtungen 127.326 Menschen, davon 12.102 im ärztlichen Dienst und 115.224 im nichtärztlichen Dienst. Auf eine Ärztin oder einen Arzt kommen also fast zehn Beschäftigte aus Pflege, Therapie, Verwaltung und Versorgung.
Wer die Reha-Kliniken trägt
Bei den Trägern sieht es anders aus als im Krankenhausbereich. Von den 1.053 Einrichtungen waren 2025 laut Statistischem Bundesamt 574 in privater, 284 in freigemeinnütziger und 195 in öffentlicher Trägerschaft. Bei den Betten ist der Abstand noch größer: 106.493 der 160.020 Betten, also rund zwei Drittel, standen in privaten Häusern.
Eine eigene Gruppe bilden die Kliniken der Deutschen Rentenversicherung, die in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen werden. Allein die Deutsche Rentenversicherung Bund betreibt nach eigenen Angaben 27 Kliniken an 21 Standorten; dazu kommen Häuser der Regionalträger. § 15 SGB VI sieht ausdrücklich vor, dass Reha-Einrichtungen vom Rentenversicherungsträger selbst oder von anderen betrieben werden können.
Für dich zählt, welcher Tarif gilt, und das hängt allein vom Träger ab. Frag deshalb nicht nur nach dem Gehalt, sondern nach dem Namen des Tarifvertrags oder der Arbeitsvertragsrichtlinien und nach der Eingruppierung.
Arbeitsrhythmus und Dienste im Vergleich zur Akutklinik
Die lange Verweildauer prägt den Alltag. Für Leistungen der Rentenversicherung sieht § 15 Absatz 2 SGB VI in der Regel längstens drei Wochen vor; Verlängerungen sind möglich, wenn sie zum Erreichen des Reha-Ziels nötig sind. Aufnahmen sind meist geplant; eine Notaufnahme wie im Akutkrankenhaus gehört nicht zum Auftrag. Du lernst Patientinnen und Patienten über Wochen kennen und siehst, wie sich ihr Zustand entwickelt.
Planbar heißt nicht dienstfrei. Auch die Reha-Klinik steht nach § 107 SGB V unter ständiger ärztlicher Verantwortung, und die Patientinnen und Patienten sind rund um die Uhr untergebracht. Pflege und ärztlicher Dienst brauchen also Regelungen für Nächte und Wochenenden. Wie sie aussehen, etwa Bereitschaftsdienst im Haus oder Rufbereitschaft, unterscheidet sich von Klinik zu Klinik.
Für Therapieberufe bestimmt der ärztliche Behandlungsplan, den das Gesetz für jede Reha-Behandlung verlangt, den Tagesablauf. Frag, wie viele Behandlungseinheiten pro Tag vorgesehen sind und ob Samstagsdienste dazugehören.
Berufe und Weiterbildung in der Reha
Nach dem Wortlaut von § 107 SGB V stehen Physiotherapie, Bewegungstherapie, Logopädie und Ergotherapie im Zentrum der Reha-Behandlung. Hinzu kommen Pflegefachpersonen und der ärztliche Dienst. Weil das Gesetz auch geistige und seelische Einwirkungen nennt, arbeiten je nach Indikation weitere Berufe mit.
Für Ärztinnen und Ärzte lohnt sich vor der Zusage ein Blick in die Weiterbildungsordnung der eigenen Landesärztekammer. Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer rechnet Rehabilitationskliniken in § 2a zum stationären Bereich. Stationäre Akutversorgung verlangt dagegen ein Krankenhaus mit Aufnahmebereitschaft rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Schreibt deine Weiterbildung Akutzeiten vor, kannst du sie in der Reha nicht absolvieren.
Eigene Wege in der Reha bieten die Facharztweiterbildung Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie die Zusatz-Weiterbildungen Rehabilitationswesen und Sozialmedizin, die alle in der Muster-Weiterbildungsordnung stehen. Ob die Klinik dafür eine Befugnis hat und für wie viele Monate, steht im Befugnisverzeichnis der Landesärztekammer.
Häufige Fragen
Was unterscheidet eine Reha-Klinik von einem Krankenhaus?
Eine Reha-Klinik behandelt nach § 107 Absatz 2 SGB V vorwiegend mit Heilmitteln nach einem ärztlichen Behandlungsplan, ein Krankenhaus mit jederzeit verfügbarem ärztlichem und pflegerischem Personal. Die Verweildauer lag 2025 in der Reha bei 25,6 Tagen, im Krankenhaus bei 7,0 Tagen.
Gibt es in der Reha-Klinik Nachtdienste?
Ja, in irgendeiner Form, denn die Klinik steht unter ständiger ärztlicher Verantwortung und die Patientinnen und Patienten bleiben über Nacht. Ob es Schichtdienst, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft ist, regelt jede Klinik selbst.
Wie viele Reha-Kliniken gibt es in Deutschland?
2025 gab es laut Statistischem Bundesamt 1.053 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit 160.020 Betten. 574 davon waren in privater Trägerschaft.
Zählt die Arbeit in der Reha für die Facharztweiterbildung?
Das hängt von deiner Weiterbildungsordnung ab. Die Muster-Weiterbildungsordnung zählt Reha-Kliniken zum stationären Bereich, nicht aber zur stationären Akutversorgung; verbindlich ist die Ordnung deiner Landesärztekammer.
Welche Berufe arbeiten in der Reha?
Neben Pflege und ärztlichem Dienst vor allem Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, die das Gesetz als Heilmittel ausdrücklich nennt. Je nach Indikation kommen weitere Berufe hinzu.
