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Was die Unfallversicherung über Transfers herausgefunden hat
Nach § 2 der Lastenhandhabungsverordnung muss der Arbeitgeber gefährdende Transfers von Menschen durch organisatorische Maßnahmen oder geeignete Arbeitsmittel vermeiden und, wo das nicht möglich ist, die Belastung in der Gefährdungsbeurteilung bewerten und so gering wie möglich halten, einschließlich Hilfsmitteln, deren Kosten er trägt, und regelmäßiger Unterweisung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt in der DGUV Information 207-033 (Dezember 2023) die Ergebnisse einer Forschungsstudie der BGW und des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung (IfADo). Danach können die Belastungen des unteren Rückens beim manuellen Bewegen von Menschen ohne Hilfsmittel so hoch sein, dass sie Beschwerden am Muskel-Skelett-System oder sogar eine Berufskrankheit mitverursachen. Die untersuchten Tätigkeiten wurden deshalb als „sicher gefährdend“ eingestuft, also als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gefährdend.
Nach der DGUV kann die Gefährdung bei diesen Tätigkeiten schon ab dem ersten Mal bestehen. Besonders belastend sind Vorbeugen, Seitneigen und Verdrehen des Oberkörpers, noch mehr ihre Kombination. Wie oft der Rücken betroffen ist, zeigen die Zahlen der BGW: Allein 2023 gingen bei ihr 3.100 Verdachtsanzeigen auf Wirbelsäulenerkrankungen ein.
| Tätigkeit ohne Hilfsmittel | Einstufung laut DGUV |
|---|---|
| Einen Menschen im Bett aus Rückenlage aufsetzen oder zurücklegen | sicher gefährdend |
| Einen Menschen aus der Rückenlage auf die Bettkante setzen | sicher gefährdend |
| Umsetzen von der Bettkante in den Stuhl oder Rollstuhl, vom Rollstuhl auf die Toilette | sicher gefährdend |
| Einem Menschen aus dem Sitzen in den Stand helfen | sicher gefährdend |
| Einen Menschen im Bett zum Kopfende bringen | sicher gefährdend |
| Einen Menschen vom Boden zum Stand aufrichten | sicher gefährdend |
| Zum Unterschieben des Steckbeckens anheben | sicher gefährdend |
| Einen Menschen tragen, auch mit Trage oder Tragetuch | sicher gefährdend |
Quelle: DGUV Information 207-033 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege“, Tabelle 1 (Auszug), Dezember 2023.
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Lastenhandhabungsverordnung
Grundlage ist § 5 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen ermitteln, die mit deiner Arbeit verbunden sind, und daraus die nötigen Maßnahmen ableiten. Für das Bewegen von Lasten gilt zusätzlich die Lastenhandhabungsverordnung, und das Bewegen von Menschen fällt nach der DGUV ausdrücklich darunter.
§ 2 Abs. 1 LasthandhabV verpflichtet den Arbeitgeber, Handhabungen, die insbesondere die Lendenwirbelsäule gefährden, durch organisatorische Maßnahmen oder geeignete Arbeitsmittel zu vermeiden. Lassen sie sich nicht vermeiden, muss er sie nach § 2 Abs. 2 in der Gefährdungsbeurteilung bewerten und die Gefährdung so gering wie möglich halten. Die DGUV beschreibt die Reihenfolge der Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip:
- Technisch: elektrisch verstellbare Betten, Lifter, Deckenschienensysteme und kleine Hilfsmittel
- Organisatorisch: Arbeitsabläufe, Personalschlüssel, Dienstplangestaltung, Logistik der Hilfsmittel, Organisation der Unterweisung
- Personenbezogen: Fortbildung, Unterweisung in der Anwendung der Hilfsmittel, geeignete Arbeitsschuhe
Personenbezogene Maßnahmen stehen am Ende. Rückenschule allein ersetzt also keinen Lifter. Für Beschäftigte mit Vorerkrankungen oder mit einer anerkannten Berufskrankheit 2108, die im Beruf bleiben möchten, sieht die DGUV zusätzlich eine individuelle Beurteilung vor.
Hilfsmittel: Pflicht und Kosten
Als technische Hilfsmittel nennt die BGW unter anderem Deckenschienensysteme, mobile Lifter, Hilfen für den Positionswechsel, Betten, die sich vollständig elektrisch verstellen lassen, sowie elektrisch höhenverstellbare Pflegestühle und Duschwagen. Zu den kleinen Hilfsmitteln zählen Gleitmatten, Antirutschmatten, Bettzügel, Rutschbretter und Haltegurte. Sie sollen immer dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werden.
Nach der BGW-Broschüre „Rückengerecht arbeiten in der Pflege“ (April 2024) muss die Unternehmensleitung die nötigen Hilfsmittel anschaffen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass sie die Belastung verringern. Sie sind Betriebseigentum; die Kosten trägt das Unternehmen. Das entspricht § 3 Abs. 3 ArbSchG, wonach Kosten des Arbeitsschutzes nicht den Beschäftigten auferlegt werden dürfen. Die Hilfsmittel müssen außerdem regelmäßig geprüft und gewartet werden.
In der ambulanten Pflege gibt es eine Besonderheit: Hier können Hilfsmittel auch über die Kostenträger der Pflegebedürftigen bewilligt werden. Pflegefachkräfte können geeignete Hilfsmittel nach § 40 Abs. 6 SGB XI selbst beim Kostenträger empfehlen; eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht nötig. Auch dann müssen die Pflegekräfte laut BGW in der Anwendung unterwiesen sein.
Schulungen und Unterweisung
Nach § 12 ArbSchG muss der Arbeitgeber dich während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen, bei der Einstellung, bei neuen Aufgaben und bei neuen Arbeitsmitteln. § 4 LasthandhabV verlangt, dabei genaue Angaben zur sachgemäßen Handhabung von Lasten und zu den Gefahren bei falscher Ausführung zu machen. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 schreibt in § 4 vor, die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.
Die BGW empfiehlt, sich vor dem ersten Einsatz eines Hilfsmittels die Anwendung zeigen zu lassen und sie zu üben. Der Dienstplan soll so gestaltet sein, dass jederzeit genug qualifizierte Kolleginnen und Kollegen da sind, um sich gegenseitig zu helfen, wenn ein Hilfsmittel allein für einen sicheren Transfer nicht reicht.
Zusätzlich ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Der Anhang der ArbMedVV sieht in Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen durch Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten und durch Zwangshaltungen vor. Die BGW schreibt, dass allen Pflegenden, die regelmäßig Menschen bewegen oder unterstützen, Vorsorge anzubieten ist.
Die Berufskrankheit 2108
Die Berufskrankheit Nr. 2108 umfasst bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung. Sie steht nach Angaben der BGW seit 1993 in der Liste der Berufskrankheiten. Für die Prüfung der beruflichen Belastung nennt die DGUV das Mainz-Dortmunder Dosismodell in der Fassung, die das Bundessozialgericht 2007 modifiziert hat.
Nach der Statistik der DGUV haben die Unfallversicherungsträger im Jahr 2025 in 710 Fällen eine BK 2108 anerkannt; 2024 waren es 734, 2023 waren es 588. Diese Zahlen gelten für alle Branchen zusammen, nicht allein für die Pflege. Seit dem 1. Januar 2021 ist der sogenannte Unterlassungszwang entfallen: Du musst die belastende Tätigkeit laut BGW nicht mehr aufgeben, damit eine Anerkennung möglich ist.
Den Verdacht auf eine Berufskrankheit müssen Ärztinnen und Ärzte der Unfallversicherung anzeigen (§ 202 SGB VII), Arbeitgeber bei Anhaltspunkten ebenfalls (§ 193 Abs. 2 SGB VII). Ob eine Anerkennung infrage kommt, prüft die Unfallversicherung im Einzelfall. Bei Rückenbeschwerden ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt die richtige erste Anlaufstelle.
Was du konkret ansprechen kannst
Du hast nach § 17 Abs. 1 ArbSchG das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu machen. Fehlt ein Lifter, ist das Rutschbrett ständig auf einer anderen Station oder ist der Transfer allein nicht sicher zu schaffen, meldest du das nach § 16 ArbSchG. Frag nach der Gefährdungsbeurteilung für deinen Bereich und danach, wann die nächste Unterweisung zu Hilfsmitteln stattfindet.
Wenn du einen neuen Arbeitgeber suchst, lohnt sich die Frage im Vorstellungsgespräch, welche Hilfsmittel auf der Station vorhanden sind und wie die Einweisung läuft. Passende Stellen findest du etwa unter Pflegefachperson, Pflegeassistenz und Heilerziehungspflege.
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber einen Lifter bereitstellen?
Ja, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein Lifter die Belastung beim Transfer verringert. Das folgt aus § 2 LasthandhabV; die Kosten trägt nach § 3 Abs. 3 ArbSchG der Arbeitgeber.
Welche Transfers gelten als besonders belastend?
Die DGUV stuft unter anderem das Aufsetzen im Bett, das Umsetzen in den Rollstuhl, das Hochziehen zum Kopfende und das Aufrichten vom Boden ohne Hilfsmittel als sicher gefährdend ein. Die vollständige Liste steht in der DGUV Information 207-033.
Wie oft muss ich im Umgang mit Hilfsmitteln unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1, dazu vor dem ersten Einsatz eines neuen Hilfsmittels nach § 12 ArbSchG.
Muss ich meinen Beruf aufgeben, damit eine BK 2108 anerkannt wird?
Nein, der sogenannte Unterlassungszwang ist seit dem 1. Januar 2021 entfallen. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die Unfallversicherung.
Wer hilft mir bei Rückenbeschwerden?
Die erste Anlaufstelle ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt. Dort kann auch geprüft werden, ob eine Anzeige an die Unfallversicherung in Betracht kommt.
