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Sabbatical und Sonderurlaub

Sonderurlaub nach TVöD und TV-L, Langzeitkonto und Wertguthaben und was eine längere Pause für Stufe, Urlaub und Krankenversicherung bedeutet.

Drei Monate Reisen, ein halbes Jahr in einer Klinik im Ausland oder Abstand vom Schichtdienst: Ein gesetzliches Recht auf ein Sabbatical gibt es nicht. Es gibt aber mehrere Wege zu einer längeren Pause, und sie unterscheiden sich darin, ob in der Zeit Geld fließt, ob du versichert bleibst und wie du zurückkommst.

Inhalt

Die Wege zu einer längeren Pause

Einen allgemeinen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es nicht. Im öffentlichen Dienst kannst du nach § 28 TVöD oder § 28 TV-L bei einem wichtigen Grund unbezahlten Sonderurlaub bekommen, über den der Arbeitgeber nach Ermessen entscheidet. Die Alternative ist eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV: Du sparst Entgelt für eine bezahlte Freistellung an und bleibst in der Auszeit sozialversichert. Beim unbezahlten Urlaub endet die Versicherung über den Arbeitgeber dagegen nach einem Monat.

Bevor du mit deiner Leitung sprichst, lohnt sich ein Überblick. Die Wege unterscheiden sich vor allem darin, ob du in der Pause Geld bekommst und ob dein Arbeitgeber zustimmen muss:

  • Unbezahlter Sonderurlaub: im öffentlichen Dienst in § 28 TVöD und TV-L geregelt, sonst nach Arbeitsvertrag oder Vereinbarung. Kein Entgelt, Zustimmung nötig.
  • Sabbatical über ein Wertguthaben oder Langzeitkonto: vorher angespartes Entgelt oder Zeit wird in der Freistellung ausgezahlt. Setzt eine schriftliche Vereinbarung voraus.
  • Teilzeit oder Brückenteilzeit: keine Pause, aber dauerhaft oder befristet weniger Stunden, mit gesetzlichem Anspruch unter den Voraussetzungen der §§ 8 und 9a TzBfG.
  • Gesetzliche Freistellungen für besondere Lebenslagen wie Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit, dazu Bildungsurlaub nach Landesrecht.

Sonderurlaub nach § 28 TVöD und TV-L

Der Tariftext ist kurz: „Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.“ So steht es wortgleich in § 28 TVöD und § 28 TV-L. Was ein wichtiger Grund ist, definiert der Tarifvertrag nicht. Ein Auslandseinsatz, eine Weiterbildung oder familiäre Gründe kommen in Betracht. Einen Anspruch hast du aber nicht. Der Arbeitgeber entscheidet nach Ermessen. Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis; danach kehrst du in dein bisheriges Arbeitsverhältnis zurück.

Die Folgen stehen an anderer Stelle im Tarifvertrag, und sie sind erheblich. Der Erholungsurlaub vermindert sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis ruht, um ein Zwölftel (§ 26 Abs. 2 Buchst. c). Die Zeit zählt nicht als Beschäftigungszeit, die etwa für Kündigungsfristen wichtig ist, und nicht für den Aufstieg in die nächste Stufe (§ 34 Abs. 3 und § 17 Abs. 3 TVöD). Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren schadet der Stufe nicht, wird aber nicht angerechnet; nach mehr als drei Jahren wirst du der Stufe vor der zuletzt erreichten zugeordnet.

Beides ändert sich, wenn der Arbeitgeber vor Antritt schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse an deinem Sonderurlaub anerkennt. Dann zählt die Zeit für Stufe und Beschäftigungszeit mit. Bei einem fachlich passenden Auslandseinsatz lohnt es sich, genau darum zu bitten. Wie Stufen im TVöD funktionieren, zeigt der Beitrag zur Stufe beim Arbeitgeberwechsel.

Krankenversicherung im unbezahlten Urlaub

Heikel ist die Krankenversicherung. Nach § 7 Abs. 3 SGB IV gilt eine Beschäftigung ohne Entgelt nur bis zu einem Monat als fortbestehend. Dauert dein unbezahlter Urlaub länger, endet danach die Versicherung über den Arbeitgeber. Um Kranken- und Pflegeversicherung musst du dich dann selbst kümmern, etwa über eine freiwillige Versicherung oder die Familienversicherung. Kläre das vorher mit deiner Krankenkasse, und für einen Aufenthalt im Ausland zusätzlich, welcher Schutz dort gilt.

Arbeitest du während der Auszeit bei einer Klinik im Ausland, bist du in der Regel dort versichert. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Sozialversicherung und Steuern bei Arbeit im Ausland.

Sabbatical mit Wertguthaben und Langzeitkonto

Die abgesicherte Variante ist das Wertguthaben. Nach § 7b SGB IV bringst du auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung Arbeitsentgelt in ein Guthaben ein, um es später für eine Freistellung zu entnehmen; ein Gleitzeitkonto für den Wochenausgleich zählt nicht. Genutzt werden kann das Guthaben für gesetzliche Freistellungen wie Pflegezeit oder Elternzeit und für vertraglich vereinbarte Freistellungen (§ 7c SGB IV). Der Vorteil: Wird dir in einer Freistellung von mehr als einem Monat Entgelt aus dem Wertguthaben gezahlt, das nicht unangemessen von deinem Entgelt der letzten zwölf Monate abweicht, bleibst du beschäftigt und damit sozialversichert (§ 7 Abs. 1a SGB IV).

Ein denkbares Modell: Du arbeitest vier Jahre voll, bekommst aber nur einen Teil deines Gehalts ausgezahlt, der Rest fließt ins Guthaben und finanziert ein fünftes Jahr ohne Arbeit mit weiterlaufendem Gehalt. Wie das genau aussieht, legt die Vereinbarung fest. Übersteigt das Guthaben die monatliche Bezugsgröße, muss ein insolvenzfähiger Arbeitgeber es gegen Insolvenz absichern, soweit kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht (§ 7e SGB IV).

Im TVöD kann der Arbeitgeber mit dir einzeln ein Langzeitkonto vereinbaren (§ 10 Abs. 6). Auf betrieblicher Ebene können Langzeitkonten eingerichtet werden, deren Guthaben ausdrücklich auch für ein Sabbatical genutzt werden kann (§ 10 Abs. 7 TVöD); die Einzelheiten regelt eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Der TV-L erlaubt die einzelvertragliche Vereinbarung eines Langzeitkontos (§ 10 Abs. 6 TV-L). Andere Tarifwerke und kirchliche Regelungen haben eigene Bestimmungen; mehr dazu steht im Beitrag Arbeitszeitmodelle nach Lebensphase.

Pflegezeit, Elternzeit und Bildungsurlaub

Für besondere Lebenslagen gibt es gesetzliche Freistellungen mit eigenem Anspruch: Elternzeit, Pflegezeit bis zu sechs Monaten bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten und Familienpflegezeit als teilweise Freistellung bis zu 24 Monaten bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je Angehörigen nicht überschreiten. Die Regeln erklären die Beiträge Elternzeit im Schichtdienst und Generation X im Gesundheitswesen. Wer weniger arbeiten statt ganz pausieren will, findet die Voraussetzungen im Beitrag Teilzeit und Brückenteilzeit.

Bildungsurlaub ist Ländersache. Ob und in welchem Umfang du bezahlt für Weiterbildung freigestellt wirst, regelt das Land, in dem dein Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt hat. In Nordrhein-Westfalen etwa hast du nach § 3 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes bei einer Fünftagewoche Anspruch auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr für anerkannte Veranstaltungen der beruflichen oder politischen Weiterbildung; zwei Jahre lassen sich zusammenfassen, und der Anspruch entsteht nach sechs Monaten im Betrieb. Für ein Sabbatical reicht das nicht, für einen Sprachkurs vor einem Auslandsjahr kann es passen.

Das Gespräch mit dem Arbeitgeber

Geh mit einem Plan ins Gespräch: Zeitraum, Zweck, Übergabe und Rückkehrtermin. Halte schriftlich fest, auf welche Stelle, in welchem Umfang und ab wann du zurückkehrst, und ob ein betriebliches Interesse anerkannt wird. Was bei der Rückkehr zählt, erklärt der Beitrag Zurück nach Auszeit oder Ausland.

Manche Arbeitgeber werben mit Sabbatical-Modellen. Was davon verbindlich zugesagt ist, erkennst du mit dem Beitrag Benefits prüfen. Passende Stellen für Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte oder die Physiotherapie findest du in der Jobsuche. Im Einzelfall beraten dich Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung oder deine Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf ein Sabbatical?

Nein, ein allgemeines Recht darauf gibt es nicht. Im öffentlichen Dienst kannst du Sonderurlaub nach § 28 TVöD oder TV-L beantragen; ein Sabbatical über ein Wertguthaben setzt eine Vereinbarung voraus.

Was passiert mit meiner Stufe während des Sonderurlaubs?

Die Zeit zählt nicht für den Stufenaufstieg, es sei denn, der Arbeitgeber hat vorher schriftlich ein betriebliches Interesse anerkannt. Eine Unterbrechung bis zu drei Jahren schadet der erreichten Stufe nicht (§ 17 Abs. 3 TVöD).

Bin ich im unbezahlten Urlaub krankenversichert?

Über den Arbeitgeber nur im ersten Monat (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Danach musst du dich selbst versichern, zum Beispiel freiwillig oder über die Familienversicherung.

Verringert sich mein Urlaub durch den Sonderurlaub?

Ja, im TVöD und TV-L um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis ruht (§ 26 Abs. 2 Buchst. c).

Kann ich Bildungsurlaub für einen Sprachkurs nutzen?

Das hängt vom Landesrecht und der Anerkennung der Veranstaltung ab. In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Arbeitstage im Jahr für anerkannte berufliche oder politische Weiterbildung.

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