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Eine Medizinische Fachangestellte spricht am Empfang leise mit einem Patienten, ihre Hand liegt auf der geschlossenen Akte.
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Schweigepflicht gilt für alle im Haus

Was § 203 StGB für alle Beschäftigten bedeutet, von der Pflege über die MFA bis zu Verwaltung und IT.

Die Schweigepflicht wird oft als Sache der Ärztinnen und Ärzte gesehen. Tatsächlich betrifft sie fast alle, die in Klinik, Praxis oder Pflegedienst mit Patientendaten zu tun haben, vom Empfang über die Abrechnung bis zur IT. Das Gesetz regelt genau, wer schweigen muss, was als Geheimnis zählt und wann du reden darfst.

Inhalt

Wen § 203 StGB unmittelbar verpflichtet

Nach § 203 StGB macht sich strafbar, wer ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das ihm als Ärztin, Arzt oder Angehöriger eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung anvertraut wurde. Nach Absatz 4 gilt das ebenso für jede Person, die an deren Tätigkeit mitwirkt, also auch für MFA, Verwaltung, Auszubildende und externe Dienstleister.

§ 203 Abs. 1 StGB zählt die Berufsgeheimnisträger auf. Für das Gesundheitswesen sind vor allem diese Gruppen wichtig:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker (Nr. 1).
  • Angehörige eines anderen Heilberufs, dessen Ausübung oder Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert (Nr. 1), zum Beispiel Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach dem Pflegeberufegesetz.
  • Berufspsychologinnen und Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung (Nr. 2).
  • Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, etwa im Sozialdienst eines Krankenhauses (Nr. 6).
  • Beschäftigte privater Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen und privatärztlicher Verrechnungsstellen (Nr. 7).

Absatz 2 erfasst zusätzlich Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet wurden. Diese förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz wird mündlich vorgenommen, mit Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen, und in einer Niederschrift festgehalten, die du mit unterschreibst (§ 1 Abs. 2 und 3 VerpflG). Wer in einer Behörde oder bei einer Stelle der öffentlichen Verwaltung arbeitet, hat diese Niederschrift vielleicht schon einmal unterschrieben, ohne sich an den Anlass zu erinnern.

Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Handeln gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahren (§ 203 Abs. 1 und 6 StGB). Wer ein solches Geheimnis unbefugt verwertet, etwa wirtschaftlich ausnutzt, macht sich nach § 204 StGB strafbar. Verfolgt wird in beiden Fällen nur auf Antrag (§ 205 StGB).

Mitwirkende: MFA, Verwaltung, Auszubildende und IT

Nach dem Wortlaut von § 203 StGB kommt es nicht darauf an, ob du selbst einen Heilberuf ausübst. Absatz 3 erlaubt den Berufsgeheimnisträgern, Geheimnisse den berufsmäßig tätigen Gehilfen und Personen in der Berufsausbildung zugänglich zu machen, und sonstigen mitwirkenden Personen, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Das kann die Schreibkraft sein, das Abrechnungsbüro oder der IT-Dienstleister, der das Praxisverwaltungssystem wartet.

Im Gegenzug stellt Absatz 4 klar: Wer als mitwirkende Person ein Geheimnis unbefugt offenbart, das ihr bei der Tätigkeit bekannt geworden ist, wird genauso bestraft. Das gilt für die MFA am Empfang, für die Kauffrau im Gesundheitswesen in der Patientenaufnahme und für die Datenschutzbeauftragte. Bestraft werden kann nach Absatz 4 Satz 2 auch die Ärztin oder der Arzt, wenn eine externe mitwirkende Person unbefugt etwas preisgibt und vorher nicht zur Geheimhaltung verpflichtet wurde.

Die ärztliche Berufsordnung setzt das organisatorisch um. Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Mitarbeitenden und Auszubildenden über die Verschwiegenheit belehren und das schriftlich festhalten; externe Dienstleister sind schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten (§ 9 Abs. 3 und 4 MBO-Ä). Maßgeblich ist die Berufsordnung deiner Landesärztekammer, die sich an diesem Muster orientiert. Wenn du eine solche Belehrung unterschrieben hast, ist das kein Formular für die Ablage, sondern der Nachweis, dass du die Regeln kennst.

Was als Geheimnis zählt

Geschützt ist jedes fremde Geheimnis, das dir im Beruf anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, namentlich aus dem persönlichen Lebensbereich (§ 203 Abs. 1 StGB). Die Berufsordnung beschreibt den Umfang für Ärztinnen und Ärzte konkret: alles, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, auch schriftliche Mitteilungen der Patientinnen und Patienten, Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und andere Befunde (§ 9 Abs. 1 MBO-Ä).

Die Pflicht endet nicht mit dem Tod der Patientin oder des Patienten (§ 203 Abs. 5 StGB) und nicht mit dem Ende deines Arbeitsverhältnisses. Im TVöD ist die Verschwiegenheit über gesetzlich oder vom Arbeitgeber geschützte Angelegenheiten ausdrücklich auch über das Ende hinaus vereinbart (§ 3 Abs. 1 TVöD).

Typische Situationen im Arbeitsalltag

Heikel wird es vor allem in Momenten, in denen man gar nicht an die Schweigepflicht denkt. Einige Situationen, die du kennen wirst:

  • Ein Anruf: Jemand stellt sich als Tochter vor und fragt nach dem Befund. Auskunft gibt es nur, wenn eine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt und die Identität geklärt ist.
  • Das Gespräch im Aufzug oder in der Cafeteria über einen besonderen Fall. Auch ohne Namen kann eine Person erkennbar sein.
  • Das Foto vom Stationsalltag in sozialen Netzwerken, auf dem im Hintergrund ein Monitor, eine Kurve oder ein Gesicht zu sehen ist. Mehr dazu im Beitrag über Messenger und soziale Medien im Dienst.
  • Die Anfrage des Arbeitgebers einer Patientin, ob sie wirklich krank ist.
  • Der Bekannte, der beim Einkaufen fragt, ob seine Nachbarin bei euch in Behandlung war.

Wann du reden darfst

Strafbar ist nur das unbefugte Offenbaren. Befugt bist du vor allem in diesen Fällen, die § 9 Abs. 2 und 5 MBO-Ä für Ärztinnen und Ärzte beschreibt und die für Mitwirkende entsprechend gelten:

  • Die Patientin oder der Patient hat dich von der Schweigepflicht entbunden.
  • Ein Gesetz verpflichtet zur Aussage oder Anzeige, etwa eine gesetzliche Meldepflicht.
  • Die Offenbarung ist zum Schutz eines höherwertigen Rechtsguts erforderlich. Strafrechtlich ist das der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB, der eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr und eine klare Abwägung voraussetzt.
  • Mehrere Ärztinnen und Ärzte behandeln dieselbe Person, und ihr Einverständnis liegt vor oder ist anzunehmen.

Vor Gericht haben Mitwirkende ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht. Ob sie es ausüben, entscheidet grundsätzlich der Berufsgeheimnisträger, für den sie arbeiten (§ 53a StPO). Wirst du als Zeugin oder Zeuge geladen, sprich deshalb vorher mit deiner Ärztin oder deinem Arzt oder mit der Rechtsabteilung.

Krankenkassen, Verwaltung und die Folgen eines Verstoßes

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse arbeitet, unterliegt zusätzlich dem Sozialgeheimnis. Sozialdaten dürfen auch innerhalb der Kasse nur Befugten zugänglich sein, Personalverantwortliche dürfen keine Sozialdaten von Beschäftigten einsehen, und die Pflicht gilt nach dem Ausscheiden weiter (§ 35 Abs. 1 SGB I). Mehr zu diesen Arbeitgebern im Beitrag über Jobs bei Krankenkasse und Medizinischem Dienst.

Neben der Strafbarkeit drohen arbeitsrechtliche Folgen bis zur Kündigung. Ob ein Verstoß ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB ist, hängt vom Einzelfall ab. Bist du unsicher, ob du eine Information weitergeben darfst, frag vorher nach: bei der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt, bei der Datenschutzbeauftragten deiner Einrichtung oder in der Rechtsabteilung. Ist schon etwas passiert, helfen Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung, deine Gewerkschaft und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Strafrecht.

Häufige Fragen

Gilt die Schweigepflicht auch für MFA und Verwaltungskräfte?

Ja, wer an der beruflichen Tätigkeit einer Ärztin oder eines Arztes mitwirkt und ein Geheimnis unbefugt offenbart, wird nach § 203 Abs. 4 StGB genauso bestraft. Das betrifft Empfang, Abrechnung, Schreibdienst und externe Dienstleister.

Darf ich Angehörigen am Telefon Auskunft geben?

Nur wenn die Patientin oder der Patient dich von der Schweigepflicht entbunden hat und du sicher bist, mit wem du sprichst. Ohne Entbindung ist auch die Auskunft, dass jemand in Behandlung ist, heikel.

Endet die Schweigepflicht mit dem Tod der Patientin oder des Patienten?

Nein, § 203 Abs. 5 StGB wendet die Strafvorschrift auch auf Offenbarungen nach dem Tod der betroffenen Person an. Auch die ärztliche Berufsordnung verlangt Verschwiegenheit über den Tod hinaus.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen § 203 StGB?

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Handeln gegen Entgelt oder mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahren. Verfolgt wird die Tat nur auf Antrag (§ 205 StGB).

Muss ich nach einem Jobwechsel weiter schweigen?

Ja, die Schweigepflicht endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis. Der TVöD vereinbart die Verschwiegenheit ausdrücklich auch für die Zeit danach (§ 3 Abs. 1 TVöD); für Krankenkassen gilt das nach § 35 SGB I.

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