
Palliativmedizin als Zusatzweiterbildung
Wer als Ärztin oder Arzt auf einer Palliativstation, im Palliativdienst oder in einem SAPV-Team Verantwortung übernehmen will, braucht in der Regel die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. Seit 2025 hat die Muster-Weiterbildungsordnung sie neu geordnet und eine zweite, klinische Variante eingeführt. Weil die Landesärztekammern die Änderungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten übernehmen, kommt es auf die Ordnung deiner Kammer an.
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