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Warum Behandeln ohne Verordnung eine Erlaubnis braucht
Mit der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie dürfen ausgebildete Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in ihrem Fachgebiet ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich arbeiten. Grundlage ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 (3 C 19.08). Vorher steht eine eingeschränkte Überprüfung der Kenntnisse, nach den Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums mit 28 schriftlichen Fragen in 60 Minuten und einem mündlich-praktischen Teil von höchstens 45 Minuten.
Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne Ärztin oder Arzt zu sein. Heilkunde ist nach § 1 Abs. 2 „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“. Wer ohne Erlaubnis Heilkunde ausübt, dem drohen nach § 5 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Die Erlaubnis nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz reicht dafür nicht. Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung zu führen, nicht aber zur Krankenbehandlung ohne ärztliche Verordnung. So hat es das Bundesverwaltungsgericht festgehalten. Auch die Kassenzulassung nach § 124 SGB V ändert daran nichts; sie betrifft nur das Verhältnis zu den Krankenkassen.
Was das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat
Im Urteil 3 C 19.08 vom 26. August 2009 stellte das Gericht fest, dass die Heilpraktikererlaubnis anders als die ärztliche Approbation teilbar ist. Wer die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet ausüben will, braucht keine umfassende Kenntnisüberprüfung. Die Physiotherapie ist durch das Ausbildungsziel in § 8 MPhG, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Heilmittel-Richtlinie hinreichend abgegrenzt.
Auf eine Überprüfung verzichtete das Gericht aber nicht. Die Ausbildung befähige nicht zur selbstständigen Erstdiagnose, weil sie auf die Behandlung nach ärztlicher Diagnose ausgerichtet sei. Erforderlich, aber auch ausreichend sei deshalb der Nachweis der Kenntnisse, die in der Ausbildung fehlen. Massage, Krankengymnastik und andere physiotherapeutische Methoden werden nicht noch einmal geprüft.
Für andere Berufe gibt es eigene Entscheidungen. Schon 1993 hatte das Gericht eine auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zugelassen (3 C 34.90). Am 10. Oktober 2019 bejahte es eine sektorale Erlaubnis für Logopädie (3 C 8.17), lehnte sie für Osteopathie ab, weil das Berufsbild nicht verbindlich festgelegt ist (3 C 15.17), und verwies den Fall zur Ergotherapie zur weiteren Klärung zurück (3 C 10.17).
Die Voraussetzungen im Einzelnen
Die Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz nennt in § 2 die Gründe, aus denen die Erlaubnis versagt wird. Für die sektorale Erlaubnis gelten sie ebenso. Daraus ergeben sich diese Voraussetzungen:
- vollendetes 25. Lebensjahr
- mindestens abgeschlossene Volksschulbildung, heute der Hauptschulabschluss
- keine Tatsachen, die gegen die Zuverlässigkeit sprechen, insbesondere keine schweren Straftaten
- gesundheitliche Eignung für den Beruf
- eine bestandene Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt oder die nach Landesrecht zuständige Stelle
Für die auf Physiotherapie beschränkte Erlaubnis kommt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem MPhG hinzu, denn auf ihr baut die verkürzte Überprüfung auf. Die Bedingung der deutschen Staatsangehörigkeit hat das Bundesverfassungsgericht 1988 für nichtig erklärt. Welche Nachweise im Einzelnen einzureichen sind und welche Gebühren anfallen, legen die Länder fest.
Wie die Überprüfung abläuft
Grundlage sind die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, die das Bundesministerium für Gesundheit am 22. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat und die seit dem 22. März 2018 gelten. Sie sehen für die sektorale Erlaubnis einen schriftlichen Teil mit 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren und 60 Minuten Dauer vor, bestanden bei mindestens drei Vierteln richtiger Antworten, und einen mündlich-praktischen Teil von höchstens 45 Minuten.
Geprüft wird gezielt, ob du die Krankheiten aus deinem Bereich von solchen unterscheiden kannst, die außerhalb liegen und ärztlich abgeklärt werden müssen. Dazu kommen der rechtliche Rahmen, etwa Heilpraktikergesetz, Patientenrechte und Heilmittelwerbegesetz, außerdem Hygiene, Notfallsituationen und Kommunikation. Hast du einen einschlägigen, bundesgesetzlich geregelten Heilberuf abgeschlossen, kann die Überprüfung auf die Lücke zur eigenverantwortlichen Heilkunde beschränkt werden, nach den Leitlinien ausdrücklich auch durch Verzicht auf den schriftlichen Teil. Ob dein Land davon Gebrauch macht, erfährst du bei der zuständigen Stelle.
Den mündlich-praktischen Teil nimmt eine vom Amt bestimmte Ärztin oder ein Arzt ab. Bei sektoralen Anträgen können statt Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern andere fachlich geeignete Berufsgruppen beteiligt werden. Die Leitlinien betonen, dass sie keine Bestätigung sektoraler Erlaubnisse als solche enthalten; sie regeln nur deren Überprüfung.
Grenzen der Erlaubnis
Die Erlaubnis gilt nur für die Physiotherapie. Arztvorbehalte bleiben bestehen: Bestimmte übertragbare Krankheiten dürfen nur Ärztinnen und Ärzte feststellen und behandeln (§ 24 Infektionsschutzgesetz), verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt die Apotheke nur auf ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung ab (§ 48 Arzneimittelgesetz). Die Erlaubnis gilt nicht für die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen (§ 3 Heilpraktikergesetz).
Mit den Krankenkassen rechnest du auf dieser Grundlage nichts ab. Kassenleistungen gibt es weiter nur mit Verordnung, auch bei der Blankoverordnung. Ob private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen Behandlungen erstatten, hängt von deren Bedingungen ab. Für Werbung gilt das Heilmittelwerbegesetz, und eine einheitliche Berufsbezeichnung für sektorale Erlaubnisse legen die Leitlinien bewusst nicht fest.
Für wen sich der Weg eignet
Interessant ist die Erlaubnis vor allem für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit eigener Praxis oder mit dem Plan, sich selbstständig zu machen, und für Angebote ohne Rezept. Angestellte profitieren, wenn der Arbeitgeber solche Leistungen anbietet. Das Berufsbild und Wege der Weiterbildung beschreibt die Seite Physiotherapie. Wer sich für die Rechtslage des Heilpraktikerberufs insgesamt interessiert, findet sie im Beitrag zum Heilpraktikerrecht.
Auch für Logopädinnen und Logopäden ist eine sektorale Erlaubnis nach dem Urteil von 2019 möglich, für die Ergotherapie ist die Frage offener. Zuständig für Antrag und Überprüfung ist die Stelle, die dein Land bestimmt, häufig das Gesundheitsamt oder eine zentrale Landesbehörde. Dort erfährst du, welche Unterlagen du brauchst und wann der nächste Termin ist.
Häufige Fragen
Darf ich als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut ohne Rezept behandeln?
Nur mit einer Heilpraktikererlaubnis, etwa der auf Physiotherapie beschränkten. Die Berufserlaubnis nach dem MPhG berechtigt nicht zur Behandlung ohne ärztliche Verordnung.
Muss ich für die sektorale Erlaubnis eine Prüfung ablegen?
Ja, eine eingeschränkte Überprüfung beim Gesundheitsamt oder der zuständigen Landesstelle ist nötig. Nach den Leitlinien umfasst sie 28 schriftliche Fragen und einen mündlich-praktischen Teil von höchstens 45 Minuten; der schriftliche Teil kann bei einschlägigem Berufsabschluss entfallen.
Wie alt muss ich für die Heilpraktikererlaubnis sein?
Mindestens 25 Jahre. Das steht in § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz und gilt auch für die sektorale Erlaubnis.
Kann ich mit der sektoralen Erlaubnis bei der Krankenkasse abrechnen?
Nein. Für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung brauchst du weiter eine ärztliche Verordnung und eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V.
Gibt es eine sektorale Erlaubnis für Osteopathie?
Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie am 10. Oktober 2019 abgelehnt, weil das Berufsbild der Osteopathie nicht verbindlich festgelegt ist.
