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Fünf Punkte entscheiden über den Wert eines Angebots
Den Wert eines Angebots bestimmen fünf Punkte: der Tarif samt Entgeltgruppe und Stufe, das Jahresbrutto mit Zulagen, Zuschlägen und Jahressonderzahlung, die Altersversorgung, das Dienstmodell und die Einarbeitung. Die wesentlichen Bedingungen muss dir der Arbeitgeber nach § 2 Nachweisgesetz ohnehin schriftlich geben, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag.
Stellenanzeigen im Gesundheitswesen nennen oft nur einen Tarif oder eine Spanne. Für einen fairen Vergleich brauchst du bei jedem Angebot dieselben Angaben:
- Tarif oder Arbeitsvertragsrichtlinie, Entgeltgruppe oder Tätigkeitsgruppe und die Stufe, in der du beginnst.
- Jahresbrutto: Tabellenentgelt, feste Zulagen, durchschnittliche Zeitzuschläge und Jahressonderzahlung.
- Altersversorgung: tarifliche Zusatzversorgung oder betriebliche Lösung und wer die Beiträge zahlt.
- Dienstmodell: Schichten, Nächte, Wochenenden, Bereitschaft, Regeln zum Einspringen.
- Einarbeitung, Weiterbildung und Freistellung, schriftlich zugesagt.
Fehlt in der Anzeige eine Angabe, ist das keine Zusage und nicht automatisch ein Nachteil. Markiere den Punkt als offen und frag im Gespräch nach. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet Arbeitgeber, Bewerberinnen und Bewerbern das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne mitzuteilen, etwa in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch (Art. 5). Die Frist für die Umsetzung in deutsches Recht ist am 7. Juni 2026 abgelaufen; im September 2026 lag ein beschlossenes Umsetzungsgesetz noch nicht vor, ein Antrag der Fraktion Die Linke vom 8. September 2026 fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Bis zur Umsetzung ergibt sich der Anspruch aus der Richtlinie noch nicht unmittelbar gegenüber privaten Arbeitgebern.
Tarif und Eingruppierung lesen
Welcher Tarif gilt, hängt vom Träger ab: TVöD bei kommunalen Häusern, TV-L an Universitätskliniken, AVR bei Caritas und Diakonie, Haustarife bei privaten Konzernen, in Praxen der MFA- oder ZFA-Tarif bei Tarifbindung oder Verweis. Eine Formulierung wie „in Anlehnung an den TVöD“ sagt nichts darüber, ob der Tarif mit allen Erhöhungen gilt. Frag nach dem genauen Vertragswortlaut; der Überblick über die Tarifverträge im Gesundheitswesen zeigt die Zuordnung.
Genauso wichtig ist die Stufe. Im TVöD bringt dir bei der Einstellung schon ein Jahr einschlägige Berufserfahrung Stufe 2, drei Jahre bringen in der Regel Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TVöD VKA). Alles darüber ist Verhandlungssache. Wie du beim Wechsel deine Stufe sicherst, erklärt der Beitrag zur Stufe beim Arbeitgeberwechsel.
Brutto richtig vergleichen
Rechne jedes Angebot auf ein Jahr hoch. Ein Beispiel für eine Pflegefachperson im kommunalen Krankenhaus ohne Wechselschicht und ohne Zeitzuschläge, Werte ab dem 1. Mai 2026:
| Bestandteil | Betrag |
|---|---|
| Tabellenentgelt P 7 Stufe 2 | 3.510,30 € im Monat |
| Pflegezulage | 141,82 € im Monat |
| Feste Zulage im Krankenhaus | 25,00 € im Monat |
| Summe im Monat | 3.677,12 € |
| Jahressonderzahlung 90 Prozent | 3.309,41 € |
| Jahresbrutto | 47.434,85 € |
Quelle: VKA, Tabelle TVöD Anlage E ab 1. Mai 2026; § 52 Abs. 5 und 6, § 54 Abs. 3 BT-K. Vereinfachte Rechnung ohne Zeitzuschläge und Wechselschichtzulage.
Ein Haustarif mit 3.900 Euro im Monat und ohne Sonderzahlung kommt auf 46.800 Euro im Jahr und liegt damit trotz höherem Monatsbetrag darunter. Arbeitest du ständig Wechselschicht, kommen im TVöD 250 Euro Zulage im Monat hinzu, dazu Zeitzuschläge, etwa 20 Prozent je Nachtstunde zwischen 21 und 6 Uhr, berechnet aus Stufe 3 deiner Entgeltgruppe (§ 8 Abs. 1 TVöD). Einzelheiten stehen im Beitrag zu den Zuschlägen für Nacht und Wochenende.
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist ein weiterer Baustein: Nach § 25 TVöD hast du Anspruch auf eine Betriebsrente unter eigener Beteiligung, nach einer Wartezeit von 60 Beitragsmonaten. Ob ein privater Arbeitgeber Vergleichbares bietet, steht im Vertrag, nicht in der Anzeige. Wie du Zusatzleistungen bewertest, zeigt der Beitrag Benefits im Gesundheitswesen prüfen. Ohne jede Tarifangabe hilft der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit als Marktbild; wie du ihn liest, erklärt der Beitrag Entgeltatlas richtig lesen.
Arbeitszeit und Dienstmodell
Nach § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz muss dir der Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten und bei Schichtarbeit das Schichtsystem und den Schichtrhythmus schriftlich mitteilen, dazu die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen. Frag konkret: Wie viele Nächte im Monat, wie viele Wochenenden, wie weit im Voraus steht der Dienstplan, und wie oft wird aus dem Frei eingesprungen?
Ein freier Tag laut Dienstplan ist Freizeit. Ohne angeordnete Rufbereitschaft musst du grundsätzlich nicht erreichbar sein, wie der Beitrag zum Einspringen aus dem Frei erklärt. Ein Haus mit verlässlichem Ausfallkonzept kann mehr wert sein als eine höhere Zulage.
Einarbeitung, Weiterbildung, Freistellung
Frag nach Dauer und Ablauf der Einarbeitung, nach einer festen Ansprechperson und danach, ob du in dieser Zeit zusätzlich zur Besetzung eingeplant bist. Bei Weiterbildungen zählt, wer die Kosten trägt, ob du freigestellt wirst und ob eine Rückzahlungsklausel dich bindet. Für Ärztinnen und Ärzte gehört der Umfang der Weiterbildungsbefugnis in den Vergleich. Die Fragen für das Gespräch sammelt der Beitrag zu Einarbeitung und Probezeit.
Musskriterien und Wünsche vorher festlegen
Leg vor dem Lesen fest, was für dich unverzichtbar ist und was nur schön wäre. Musskriterien sind Bedingungen, ohne die eine Stelle für dich nicht infrage kommt, etwa eine Höchstzahl an Nachtdiensten, ein Arbeitsweg unter einer Stunde oder die Möglichkeit einer Fachweiterbildung. Wünsche sind alles, was ein Angebot besser macht. Ein Angebot, das ein Musskriterium verfehlt, fällt heraus, egal wie gut es sonst ist.
Übertrage danach nur konkrete Angaben in dein Raster. Aussagen wie „modernes Team“ oder „flexible Arbeitszeiten“ sind zunächst Anlässe für Nachfragen, keine Fakten. Notiere nach jedem Gespräch, wer welche Auskunft gegeben hat.
Zwei Angebote abwägen, wenn keines klar gewinnt
Manchmal liegen zwei Angebote nach allen Zahlen fast gleich. Dann hilft keine weitere Punktezählung, sondern die Frage, welche Unterschiede in zwei Jahren noch zählen: die Weiterbildung, die nur eines der Häuser anbietet, das Team, das dich beim Probetag überzeugt hat, oder die Dienstplanung, die zu deinem Leben passt. Schreib für beide Angebote auf, was du bereuen würdest, wenn du es ablehnst. Die Liste mit dem schwereren Verlust zeigt oft die Richtung.
Passende Angebote zum Vergleichen findest du unter Pflegefachperson, Medizinische Fachangestellte, Physiotherapie und Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter.
Häufige Fragen
Wie vergleiche ich TVöD mit einem Haustarif?
Rechne beide auf ein Jahresbrutto hoch, mit Stufe, festen Zulagen, typischen Zeitzuschlägen und Jahressonderzahlung, und prüf die Altersversorgung. Ein höherer Monatsbetrag ohne Sonderzahlung kann im Jahr weniger ergeben.
Was ist die Jahressonderzahlung wert?
Im Krankenhaus beträgt sie nach TVöD 90 Prozent eines Monatsentgelts in P 5 bis P 8 und 85 Prozent ab P 9 (§ 54 Abs. 3 BT-K), ausgezahlt mit dem Novembergehalt. Für P 7 Stufe 2 sind das 2026 rund 3.309 Euro.
Welche Angaben muss mir der Arbeitgeber schriftlich geben?
Nach § 2 Nachweisgesetz unter anderem Zusammensetzung und Höhe des Entgelts mit Zuschlägen und Sonderzahlungen, Arbeitszeit, Schichtsystem und Schichtrhythmus, Urlaub und den Hinweis auf geltende Tarifverträge. Entgelt und Arbeitszeit müssen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen.
Wie rechne ich Zuschläge ein?
Nimm die voraussichtliche Zahl der Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden im Monat und multipliziere sie mit dem Zuschlagssatz aus dem Tarif. Im TVöD sind es für Nachtarbeit 20 Prozent je Stunde, berechnet aus Stufe 3 deiner Entgeltgruppe.
Was mache ich, wenn keine Vergütung genannt ist?
Frag vor dem Gespräch nach Tarif, Eingruppierung und Stufe oder nach dem konkreten Betrag. Nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Bewerbende das Einstiegsentgelt künftig erfahren, etwa in der Ausschreibung oder vor dem Gespräch; die deutsche Umsetzung stand im September 2026 noch aus.
