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Unterspritzen ist Heilkunde
Faltenunterspritzungen sind nach der Rechtsprechung Ausübung der Heilkunde und damit Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, bei nicht verschreibungspflichtigen Hyaluron-Fillern auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern mit Erlaubnis; Botulinumtoxin ist verschreibungspflichtig, Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen nur im Bereich von Zähnen, Mund einschließlich Lippen und Kiefer spritzen, und Kosmetikerinnen, Kosmetiker, MFA und Pflegekräfte haben kein eigenes Recht dazu.
Maßstab ist das Heilpraktikergesetz. Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu sein, braucht nach § 1 Abs. 1 HeilprG eine Erlaubnis. Heilkunde ist nach § 1 Abs. 2 alles, was jemand beruflich oder gewerbsmäßig tut, um Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern.
Dass auch rein ästhetisch motivierte Unterspritzungen darunterfallen, haben Gerichte mehrfach entschieden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte 2012 einer Kosmetikerin die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure (Urteil vom 17.02.2012, 4 U 197/11). Das Einbringen von Füllmaterial in die Haut verlange Kenntnisse über Hautschichten, Gefäße, Nerven und Muskeln und könne gesundheitliche Schäden verursachen, so das Gericht. Im Verfahren einer Zahnärztin, die unter anderem Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure und Botulinumtoxin im Gesicht anbieten wollte, ordnete das Verwaltungsgericht Münster diese Behandlungen als Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Abweisung der Klage und stellte fest, dass auch Eingriffe mit kosmetischer Zielsetzung grundsätzlich unter den Begriff der Heilkunde fallen können (Urteil vom 18.04.2013, 13 A 1210/11).
Wer ohne ärztliche Berechtigung und ohne Heilpraktikererlaubnis Heilkunde ausübt, macht sich nach § 5 HeilprG strafbar. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an.
Wer spritzen darf und wer nicht
Aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt sich folgendes Bild. Für die konkrete Tätigkeit im Einzelfall sind die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer oder das Gesundheitsamt zuständig.
| Berufsgruppe | Hyaluron-Unterspritzung | Botulinumtoxin |
|---|---|---|
| Ärztinnen und Ärzte mit Approbation | ja | ja, verschreibungspflichtiges Arzneimittel |
| Zahnärztinnen und Zahnärzte | nur im Bereich Zähne, Mund einschließlich Lippen und Kiefer | nur im Bereich Zähne, Mund einschließlich Lippen und Kiefer |
| Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker | mit Erlaubnis zulässig, Filler sind nicht verschreibungspflichtig | keine eigene Verschreibungsbefugnis |
| Kosmetikerinnen und Kosmetiker | nein, Heilkunde ohne Erlaubnis | nein |
| MFA, Pflegefachpersonen | kein eigenes Recht, allenfalls ärztliche Delegation | kein eigenes Recht, allenfalls ärztliche Delegation |
Quellen: § 1 und § 5 HeilprG; § 48 AMG und Anlage 1 AMVV; OLG Karlsruhe, 4 U 197/11; OVG NRW, 13 A 1210/11; BfArM, Risikoinformation zu Fillern vom Juli 2025; abgerufen 27.09.2026.
Botulinumtoxin Typ A und B steht in Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Solche Arzneimittel dürfen nach § 48 Abs. 1 AMG nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden. Eine Verschreibung durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker sieht das Gesetz nicht vor. Hyaluronsäure-Filler sind dagegen Medizinprodukte, so beschreibt es auch der Bundesgerichtshof im Tatbestand seines Urteils von 2025. Eine Verschreibungspflicht, die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ausschließen würde, gibt es für diese Filler nicht; mit ihrer Erlaubnis nach § 1 HeilprG dürfen sie Hyaluron deshalb grundsätzlich spritzen. Die Fachgesellschaft DGPRÄC sieht das kritisch: Wer nicht operiere, empfehle selten chirurgische Alternativen und sehe die langfristigen Folgen im Gewebe nicht (Pressemitteilung vom 25.09.2025). Den Stand der Reformdebatte beschreibt der Beitrag zum Heilpraktikerrecht.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte zieht das OVG Nordrhein-Westfalen die Grenze räumlich: Die zahnärztliche Approbation deckt keine Faltenunterspritzungen außerhalb der Zähne, des Mundes einschließlich der dazugehörigen Lippen und des Kiefers.
Eine Ausnahme hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren gemacht. Ein nadelfreies Gerät, das Hyaluronsäure mit Druck nur in die oberste Hautschicht bringt, sei nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Heilkunde, weil die Anwendung mit einer Faltenunterspritzung nicht vergleichbar sei (Beschluss vom 12.06.2025, 20 L 1075/25). Die Entscheidung betrifft ein bestimmtes Gerät und ändert nichts daran, dass das Spritzen mit der Nadel Heilkunde bleibt.
Delegation an MFA und Pflege: eng begrenzt
Medizinische Fachangestellte und Pflegefachpersonen können ärztliche Leistungen nur im Wege der Delegation übernehmen. Die Ärztin oder der Arzt ordnet an, wählt geeignetes Personal aus, leitet an und überwacht. Für die vertragsärztliche Versorgung haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband in Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag festgehalten, was nicht delegierbar ist: unter anderem Indikationsstellung, Aufklärung und Beratung, Entscheidungen über die Therapie sowie die Durchführung invasiver Therapien und operativer Eingriffe (§ 2 Anlage 24 BMV-Ä).
Ästhetische Behandlungen sind keine Kassenleistung, Anlage 24 gilt für sie deshalb nicht unmittelbar. Die Grundsätze sind aber dieselben. Aufklären muss nach § 630e Abs. 2 BGB mündlich, wer behandelt oder wer die für den Eingriff nötige Ausbildung hat. Außerdem hat der Bundesgerichtshof Hyaluron-Unterspritzungen zur Formkorrektur als operative plastisch-chirurgische Eingriffe eingeordnet, wenn auch im Werberecht. Wer als MFA oder Pflegekraft selbst unterspritzen soll, übernimmt also eine Tätigkeit, die nach diesen Maßstäben zum ärztlichen Kern gehört.
Wie ernst die Risiken sind, beschreibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in seiner Risikoinformation vom Juli 2025: Gelangt Filler bei einer Fehlinjektion in eine zuführende Arterie, kann er sie verschließen. Das betroffene Gewebe kann absterben, und sind Arterien der Augenregion betroffen, droht der vollständige Verlust des Sehvermögens. Das BfArM empfiehlt, solche Behandlungen ausschließlich von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal durchführen zu lassen. Grundsätzliches zur Verantwortung bei übertragenen Aufgaben steht im Beitrag zur Delegation ärztlicher Aufgaben, zur eigenen Haftung im Beitrag Fehler im Dienst.
Was das Team in der ästhetischen Praxis tatsächlich übernimmt
Auch ohne selbst zu spritzen, ist die Arbeit von MFA und Pflege in diesem Bereich anspruchsvoll. Typische Aufgaben sind:
- Terminplanung, Vorbereitung des Behandlungsraums und Hygiene nach dem Hygieneplan der Praxis,
- Dokumentation der verwendeten Medizinprodukte und Arzneimittel mit Charge,
- standardisierte Fotodokumentation für die Patientenakte, nicht für Werbezwecke,
- Assistenz während der Behandlung und Beobachtung danach,
- Weitergabe schriftlicher Informationen, die die Ärztin oder der Arzt freigegeben hat,
- Abrechnung nach GOÄ und Umgang mit Selbstzahlerleistungen.
Für Werbung und Social Media gelten strenge Regeln, die im Beitrag zu Werbung für ästhetische Eingriffe erklärt sind. Wer beruflich selbst unterspritzen will, braucht die Approbation als Ärztin oder Arzt; der Weg führt über das Medizinstudium und für die volle Breite des Fachs über eine Facharztweiterbildung, etwa in Haut- und Geschlechtskrankheiten oder in Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgie.
Wenn du im Kurs oder im Job etwas anderes hörst
Es gibt Kursangebote, die Nichtärztinnen und Nichtärzten Unterspritzungstechniken vermitteln. Ein Kurszertifikat ersetzt weder Approbation noch Heilpraktikererlaubnis. Wirst du im Job gebeten, selbst zu spritzen, frag nach, auf welcher rechtlichen Grundlage das geschehen soll, lass dir Anordnung und Überwachung schriftlich bestätigen und hol dir im Zweifel Rat bei der Ärztekammer, deiner Berufshaftpflicht oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizinrecht.
Häufige Fragen
Darf eine MFA Hyaluron oder Botulinumtoxin spritzen?
Aus eigenem Recht nein, denn Unterspritzen ist Heilkunde. Eine Übertragung ist nur als ärztliche Delegation denkbar, und die Durchführung invasiver Therapien gehört nach den Delegationsregeln für die vertragsärztliche Versorgung zu den nicht delegierbaren ärztlichen Leistungen.
Dürfen Kosmetikerinnen und Kosmetiker unterspritzen?
Nein. Das OLG Karlsruhe hat die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch eine Kosmetikerin als unerlaubte Heilkunde untersagt; Heilkunde ohne Erlaubnis ist nach § 5 HeilprG strafbar.
Dürfen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Botulinumtoxin anwenden?
Botulinumtoxin darf nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden. Eine Verschreibung durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker sieht das Arzneimittelgesetz nicht vor.
Dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte Falten unterspritzen?
Nur im Bereich der Zähne, des Mundes einschließlich der Lippen und des Kiefers. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen 2013 entschieden.
Wer muss vor einer Unterspritzung aufklären?
Die behandelnde Person oder jemand mit der für die Maßnahme notwendigen Ausbildung, und zwar mündlich (§ 630e Abs. 2 BGB). Schriftliche Unterlagen dürfen das Gespräch nur ergänzen, nicht ersetzen.
Reicht ein Unterspritzungskurs als Qualifikation?
Nein. Ein Kurszertifikat ersetzt weder die ärztliche Approbation noch eine Heilpraktikererlaubnis.
