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Eine Pflegefachkraft geht mit zwei Beraterinnen an einem Besprechungstisch Antragsunterlagen durch.
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Direkt zur Kenntnisprüfung in der Pflege

Wann der Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist und der direkte Weg zur Kenntnisprüfung passt.

Wer mit einem Pflegeabschluss aus einem Drittstaat die Anerkennung beantragt, kann darauf verzichten, dass die Behörde die eigene Ausbildung Fach für Fach mit der deutschen vergleicht. Das spart Unterlagen und oft Zeit. Du gibst dafür aber die Chance auf eine Anerkennung ohne Prüfung auf, und die Entscheidung lässt sich nicht zurücknehmen.

Inhalt

Was der Verzicht rechtlich bedeutet

Nach § 40 Absatz 3a des Pflegeberufegesetzes kannst du endgültig darauf verzichten, dass die Behörde die Gleichwertigkeit deiner ausländischen Pflegeausbildung prüft; du musst deinen Kenntnisstand dann immer mit einer Kenntnisprüfung oder einem Anpassungslehrgang nachweisen, zwischen denen du frei wählst, und die Behörde muss dich vorher über diese Folgen aufklären.

Im Regelfall vergleicht die Anerkennungsbehörde deine Ausbildung mit der deutschen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Maßstab sind nach § 40 Absatz 2 PflBG das Pflegeberufegesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Findet die Behörde wesentliche Unterschiede, prüft sie weiter, ob du diese durch Berufserfahrung oder durch formal anerkannte Fortbildungen (lebenslanges Lernen) ausgleichst. Erst wenn das nicht reicht, musst du eine Ausgleichsmaßnahme machen.

Absatz 3a erlaubt dir, diesen ganzen Vergleich zu überspringen. Die Folge steht im Gesetz: Du musst einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen, und zwar durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang (Absatz 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend). Eine Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung über den Inhalt der Abschlussprüfung, ein Anpassungslehrgang eine begleitete Lern- und Praxiszeit, die mit einem Abschlussgespräch endet. Die Behörde muss dich über die Rechtsfolgen und dein Wahlrecht aufklären.

Das Bayerische Landesamt für Pflege schreibt in seinem Merkblatt zum Verzicht ausdrücklich, dass der Verzicht endgültig ist. Du gibst ihn im Antrag als verbindliche Erklärung ab, online oder auf dem Papierformular. Der Weg gilt nur für Abschlüsse aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.

Was du mit dem Verzicht sparst

Der größte Vorteil sind weniger Unterlagen. Das Landesamt nennt als mögliche Gründe eine kürzere Bearbeitung und geringeren Aufwand, etwa für Übersetzungen. Im Merkblatt für philippinische Abschlüsse (Version V3_062024) steht bei mehreren Dokumenten der Hinweis, dass du sie bei einem Verzicht nicht brauchst:

  • den Nachweis der praktischen Ausbildung mit Stundenangaben samt Übersetzung,
  • die Nachweise über deine Berufserfahrung mit Arbeitgeber, Fachbereichen, Dauer und Wochenstunden samt Übersetzung,
  • die Nachweise über Fortbildungen, Weiterbildungen oder einen Master samt Übersetzung.

Nach dem Merkblatt zum Verzicht brauchst du auch keine Stundennachweise je Theoriefach. Weiter nötig bleiben unter anderem Lebenslauf, Identitätsnachweis, Diplom mit Übersetzung, ein Nachweis über Beginn, Ende und Fächer der Ausbildung und, falls es das im Herkunftsland gibt, Pflichtpraktikum, Prüfungszeugnis oder Berufslizenz. Deutschkenntnisse auf B2, Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung fordert das Landesamt laut Ländermerkblatt erst zu einem späteren Zeitpunkt an. Andere Länder haben eigene Listen, die du im Anerkennungs-Finder findest.

Für die Frist gilt § 43 Absatz 3 PflAPrV: Die Behörde entscheidet spätestens vier Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, im beschleunigten Fachkräfteverfahren sollen es zwei Monate sein. Wenn du schwer beschaffbare Stundennachweise gar nicht erst brauchst, sind deine Unterlagen oft früher vollständig.

Was du dafür aufgibst

Mit dem Verzicht prüft niemand mehr, ob deine Ausbildung schon ohne Prüfung reicht. Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen, die eine volle Gleichwertigkeit begründen könnten, spielen dann keine Rolle. Das ist die eigentliche Abwägung.

Wie viel das ausmachen kann, zeigt die amtliche Statistik für 2025. Bei Pflegeabschlüssen aus den Philippinen stellten die Behörden in 1.134 von 2.508 positiven Bescheiden die volle Gleichwertigkeit fest, also in rund 45 Prozent. Über alle Drittstaaten waren es bei den Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern 8.307 von 27.951 positiven Bescheiden, knapp 30 Prozent; die übrigen waren mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme verbunden (Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht 2025). Wie viele Antragstellende verzichtet haben, weist die Statistik nicht aus. Volle Gleichwertigkeit gibt es aber nur, wenn die Behörde deine Unterlagen prüft.

Auch der Umfang der Ausgleichsmaßnahme unterscheidet sich. Nach einer Prüfung legt die Behörde Dauer und Inhalt eines Anpassungslehrgangs passend zu den festgestellten Unterschieden fest (§ 44 Absatz 1 PflAPrV). Beim Verzicht nennt das Bayerische Landesamt feste Werte: für den Anpassungslehrgang 640 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und 1.650 Stunden Praxis, für die Kenntnisprüfung 240 Minuten praktischen und 45 bis 60 Minuten mündlichen Teil.

Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang im Vergleich

Beide Wege führen zur Erlaubnis, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regeln stehen in den §§ 44 und 45 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung.

Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang im Vergleich
PunktKenntnisprüfung (§ 45 PflAPrV)Anpassungslehrgang (§ 44 PflAPrV)
Formmündlicher und praktischer Teil, beide müssen bestanden seinUnterricht und Praxis in Pflegeschule und Einrichtungen, Abschlussgespräch
Inhaltmündlich eine Fallsituation aus mindestens drei Kompetenzbereichen, praktisch zwei bis vier Pflegesituationen mit den vorbehaltenen Tätigkeitenlegt die Behörde fest; beim Verzicht in Bayern 640 Unterrichtsstunden und 1.650 Praxisstunden
Dauermündlich 45 bis 60 Minuten, praktisch höchstens 120 Minuten je Pflegesituationje nach Festlegung; der Lehrgang kann auf begründeten Antrag verkürzt oder verlängert werden
Wiederholungjeder nicht bestandene Teil einmaleinmal Verlängerung nach dem Abschlussgespräch, danach einmal Wiederholung
Terminmindestens zweimal im Jahr, Ablegen innerhalb von sechs Monaten nach dem Bescheid muss möglich seinBeginn hängt von freien Plätzen bei Anbietern ab

Quellen: § 44 PflAPrV, § 45 PflAPrV, Bayerisches Landesamt für Pflege, Merkblatt Verzicht, abgerufen am 27.09.2026.

Die Prüfung ist schneller vorbei, verlangt aber sichere Fachsprache und Routine in der deutschen Pflegedokumentation. Der Lehrgang dauert länger, bietet dafür Anleitung im Alltag und passt, wenn du parallel Deutsch und Abläufe lernen willst. Mehr zu beiden Wegen steht im Beitrag Pflegeabschluss aus dem Ausland anerkennen.

Wann der Verzicht passt und wann nicht

Eine allgemeine Empfehlung gibt es nicht, weil es auf deine Unterlagen und deine Pläne ankommt. Diese Punkte sprechen eher für den Verzicht:

  • Stundennachweise für Theorie und Praxis sind nicht oder nur mit großem Aufwand zu bekommen.
  • Du hast wenig oder keine Berufserfahrung, die Unterschiede ausgleichen könnte.
  • Dein Arbeitgeber bietet einen Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung an, und du willst ohnehin geprüft werden.
  • Du rechnest sowieso mit wesentlichen Unterschieden und willst nicht auf den Bescheid warten.

Gegen den Verzicht spricht vor allem mehrjährige, aktuelle Erfahrung in der allgemeinen Pflege mit vollständigen, unterschriebenen Nachweisen. Auch ein Studium mit detaillierten Stundentafeln ist ein Argument, die Prüfung laufen zu lassen. Wenn du unsicher bist, lass dich vorher beraten. Das Landesamt verweist dafür auf kostenlose Anerkennungsberatungen; einen Überblick gibt unser Beitrag zur kostenlosen Beratung für internationale Fachkräfte. Was ein Bescheid mit Unterschieden enthalten muss, erklärt der Beitrag zum Defizitbescheid.

Pflegefachassistenz ab 2027 und was der 1. November 2026 nicht ändert

Ab dem 1. Januar 2027 regelt das Pflegefachassistenzgesetz die Assistenzausbildung bundesweit. Sein § 27 Absatz 3 enthält denselben Verzicht wie das Pflegeberufegesetz, verkündet im BGBl. 2025 I Nr. 259. Der Anpassungslehrgang dauert dort höchstens 18 Monate, auch hier wählst du zwischen Lehrgang und Kenntnisprüfung. Wie die Anerkennung in der Assistenz heute und ab 2027 abläuft, steht im Beitrag Pflegeassistenz aus dem Ausland anerkennen.

Am 1. November 2026 tritt im Wesentlichen das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen in Kraft, verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 225. Es ändert die Bundesärzteordnung, die Bundes-Apothekerordnung, das Zahnheilkundegesetz, das Hebammengesetz und das ATA-OTA-Gesetz, das Pflegeberufegesetz dagegen nicht. Für Ärztinnen und Ärzte wird die Kenntnisprüfung damit zum Regelweg, die Prüfung der Unterlagen müssen sie innerhalb von vier Wochen aktiv wählen. In der Pflege bleibt es umgekehrt: Geprüft wird, solange du nicht selbst verzichtest.

Häufige Fragen

Kann ich den Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung zurücknehmen?

Nein, der Verzicht ist nach § 40 Absatz 3a PflBG endgültig. Das Bayerische Landesamt für Pflege weist ausdrücklich darauf hin, dass du die Erklärung nicht rückgängig machen kannst.

Muss ich nach dem Verzicht die Kenntnisprüfung machen?

Nicht zwingend, du wählst zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang. Einen der beiden Wege musst du aber gehen, weil ohne Prüfung deiner Unterlagen keine Anerkennung nach Aktenlage möglich ist.

Brauche ich beim Verzicht weniger Dokumente?

Ja, in der Regel entfallen Stundennachweise, Nachweise der praktischen Ausbildung, der Berufserfahrung und der Fortbildungen. Diplom, Fächerübersicht, Lebenslauf und später Sprachnachweis, Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung brauchst du weiter.

Wird meine Berufserfahrung beim Verzicht berücksichtigt?

Nein, bei der Entscheidung über die Anerkennung spielt sie dann keine Rolle. Nur bei einer Gleichwertigkeitsprüfung kann Erfahrung nach § 40 Absatz 2 PflBG Unterschiede ausgleichen.

Gilt der Verzicht auch für die Pflegeassistenz?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 sieht § 27 Absatz 3 des Pflegefachassistenzgesetzes denselben Verzicht vor. Der Anpassungslehrgang dauert dort höchstens 18 Monate.

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