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Wer an deutschen Gewässern Wache geht
Wer in der Wasserrettung Wache geht, braucht mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber, das frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden kann und eine Erste-Hilfe-Ausbildung voraussetzt, die nicht älter als zwei Jahre ist; wie die Wasserrettung in den Rettungsdienst eingebunden ist, regelt jedes Land selbst, in Bayern ist sie nach Art. 1 und Art. 18 BayRDG ausdrücklich Teil des Rettungsdienstes.
Unter Wasserrettung versteht die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) jede Hilfe bei Notfällen im und am Wasser, ob beim Baden, mit dem Boot oder auf dem Eis. Nach Angaben der DLRG übernimmt meist sie den Wasserrettungsdienst, lokal sind auch andere Hilfsorganisationen beteiligt. Eingesetzt wird er an Flüssen, Binnenseen und an der Küste, in Schwimmhallen und Freibädern in der Regel im privaten Auftrag der Betreiber. Für den Einsatz verlangt die DLRG mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber; darauf bauen Module wie die Überwachung von Wasserflächen, der Umgang mit Rettungsgeräten und die Ausbildung zur Wasserretterin oder zum Wasserretter auf.
Die zweite große Organisation ist die Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz, in Bayern im Bayerischen Roten Kreuz. Die Wasserwacht Bayern bezeichnet den Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst als Grundqualifikation für alle Mitglieder, die an Gewässern Badeaufsicht machen. Dorthin führen, aufbauend auf dem Rettungsschwimmabzeichen, Knotenkunde, das Schnorchelabzeichen und eine Ausbildung in Wiederbelebung.
Das Rettungsschwimmabzeichen: Stufen und Anforderungen
Die Anforderungen stehen in der Prüfungsordnung Schwimmen und Rettungsschwimmen der DLRG, Stand 1. Januar 2025. Ein vorbereitender Lehrgang umfasst mindestens 16 Lerneinheiten zu je 45 Minuten, Erste-Hilfe-Kurse kommen hinzu. Für die Stufen gelten diese Mindestalter und Voraussetzungen:
| Abzeichen | Mindestalter | Wichtige Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Bronze | vollendetes 12. Lebensjahr | Theorie und Praxis, Einstieg in das Rettungsschwimmen |
| Silber | vollendetes 14. Lebensjahr | Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung nach den Grundsätzen der BAGEH, nicht älter als zwei Jahre |
| Gold | vollendetes 16. Lebensjahr | Rettungsschwimmabzeichen Silber, Selbsterklärung zum Gesundheitszustand, Erste Hilfe nicht älter als zwei Jahre |
Quelle: DLRG, Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen, Abschnitte 151 bis 153, Stand 01.01.2025.
Die praktische Prüfung für Silber ist anspruchsvoll. Verlangt werden unter anderem 400 Meter Schwimmen in höchstens 15 Minuten, 300 Meter Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, ein Sprung aus drei Metern Höhe, 25 Meter Streckentauchen, dreimaliges Tieftauchen nach einem Fünf-Kilo-Ring in drei bis fünf Metern Tiefe innerhalb von drei Minuten und 50 Meter Schleppen in Kleidung in höchstens vier Minuten. Am Ende steht eine kombinierte Übung, die mit drei Minuten Herz-Lungen-Wiederbelebung abschließt. Wer die Prüfung einmal im Jahr wiederholt, hält den Nachweis aktuell; für den Zentralen Wasserrettungsdienst Küste darf er höchstens zwei Jahre alt sein.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen ist wichtig: Eine Ausbildung in Pflege, Rettungsdienst oder Medizin ersetzt keinen Teil der Schwimmprüfung. Beim Erste-Hilfe-Nachweis kommt es auf eine Aus- oder Fortbildung nach den Grundsätzen der BAGEH oder bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle an. Ob eine Organisation deinen Berufsabschluss dafür anerkennt, fragst du vor Ort nach.
Wasserrettung im Rettungsdienst: das Beispiel Bayern
Wie die Wasserrettung rechtlich eingebunden ist, legt jedes Land selbst fest. Bayern hat sie ausdrücklich in sein Rettungsdienstgesetz aufgenommen. Nach Art. 1 BayRDG gehört die Wasserrettung neben Notfallrettung, Krankentransport und Berg- und Höhlenrettung zum Rettungsdienst. Art. 2 Abs. 12 BayRDG fasst darunter drei Aufgaben: Menschen, die im Bereich eines Gewässers verletzt, erkrankt oder hilflos in Gefahr geraten sind, zu retten, sie bis zu einer Stelle zu bringen, an der Land- oder Luftrettung übernehmen kann, im Ausnahmefall auch direkt in eine geeignete Behandlungseinrichtung, und sie am Einsatzort wie unterwegs medizinisch zu versorgen.
Wo die örtlichen Verhältnisse es erfordern, können Wasserrettungsstationen errichtet werden (Art. 7 Abs. 3 BayRDG). Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung übertragen die Durchführung der Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz, der DLRG oder im Auswahlverfahren anderen geeigneten gemeinnützigen Organisationen (Art. 18 Abs. 1 BayRDG). Eingesetzt werden dürfen nur Einsatzkräfte mit den für ihren Einsatzbereich notwendigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, und mitwirkende Ärztinnen und Ärzte müssen eine Notarztqualifikation haben (Art. 43 Abs. 8 BayRDG). Der Freistaat erstattet den Durchführenden unter anderem die notwendigen Kosten der Anschaffung von Rettungsbooten und Einsatzfahrzeugen (Art. 33 BayRDG).
In anderen Ländern kann die Einbindung anders geregelt sein. Wenn du dich engagieren möchtest, frag bei der Ortsgruppe oder beim Kreisverband nach, wie die Wache mit Leitstelle und Rettungsdienst zusammenarbeitet.
Wasserretter und Sanitätsdienst: wo Gesundheitswissen zählt
Die Ausbildung zur Wasserretterin oder zum Wasserretter ist bei der Wasserwacht Bayern in vier Module gegliedert. Sie vertieft notfallmedizinisches Wissen und trainiert die Rettung in fließenden Gewässern und mit dem Boot. Nach Angaben der Wasserwacht Bayern bildet diese Ausbildung zugleich die Grundlage für den Sanitätsdienst, etwa bei Veranstaltungen.
Genau hier bringen Gesundheitsberufe viel mit. Wer als Pflegefachperson oder als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter arbeitet, erkennt eine Unterkühlung, einen Kreislaufstillstand oder eine allergische Reaktion in der Regel schneller als jemand ohne medizinische Ausbildung und kann die Übergabe an den Rettungsdienst strukturiert gestalten. Für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter ist die Wasserrettung ein Feld, in dem sie ihre Ausbildung mit dem Schwimmen verbinden; wie die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter aufgebaut ist, steht in unserem Beitrag Rettungssanitäter werden.
Eine Saison an der Küste
Für die Badestrände an Nord- und Ostsee organisiert die DLRG den Zentralen Wasserrettungsdienst Küste in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Mitmachen kannst du ab 16 Jahren, an manchen Stationen erst ab 18. Verlangt werden das Rettungsschwimmabzeichen Silber und ein Erste-Hilfe-Kurs, beide nicht älter als zwei Jahre, und mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage Dienst. Eine Mitgliedschaft in der DLRG ist nicht nötig.
Der Dienst ist ehrenamtlich und wird nicht bezahlt. Die DLRG stellt eine kostenfreie Unterkunft, dazu Verpflegung oder ein Verpflegungsgeld und eine tägliche Aufwandspauschale, deren Höhe von der Qualifikation abhängt. Für Pflegekräfte oder Studierende der Medizin kann eine Saison am Strand damit ein Teil des Urlaubs sein. Plane dafür echten Urlaub ein, denn Wachdienst läuft nach Angaben der DLRG meist von 9 bis 18 Uhr.
Versicherung, Arbeitszeit und Steuer
Wer ehrenamtlich in einer Organisation zur Hilfe bei Unglücksfällen tätig ist oder an deren Ausbildung teilnimmt, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII). Das gilt für den Wachdienst ebenso wie für Übungen und Lehrgänge.
Anders ist es, wenn du als Rettungsschwimmerin oder Rettungsschwimmer gegen Bezahlung arbeitest, etwa in einem Bad. Nach § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz werden Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet, und die Höchstgrenzen gelten für die Summe. Wer nach TVöD beschäftigt ist, muss eine Nebentätigkeit gegen Entgelt dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (§ 3 Abs. 3 TVöD). Andere Tarifverträge und Arbeitsverträge enthalten eigene Regeln; lies sie vor der Zusage nach.
Aufwandsentschädigungen gemeinnütziger Vereine können steuerfrei sein. Für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiterin oder Übungsleiter, Ausbilderin oder Ausbilder oder vergleichbare Tätigkeiten liegt der Freibetrag bei 3.300 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG), für andere nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Zwecke bei 960 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG). Beide Freibeträge lassen sich für dieselbe Tätigkeit nicht kombinieren. Ob deine Tätigkeit darunter fällt, klärst du im Einzelfall mit dem Verein oder einer Steuerberatung.
Häufige Fragen
Welches Rettungsschwimmabzeichen brauche ich für die Wasserrettung?
In der Regel das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber. Die DLRG verlangt es als Mindestqualifikation für ihren Wasserrettungsdienst, und auch für den Zentralen Wasserrettungsdienst Küste ist es Voraussetzung.
Ab welchem Alter kann ich das Rettungsschwimmabzeichen Silber machen?
Frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Bronze ist ab 12 Jahren möglich, Gold ab 16 Jahren und nur mit bestandenem Silber.
Ersetzt meine Ausbildung als Notfallsanitäterin, Notfallsanitäter oder Pflegefachperson den Erste-Hilfe-Kurs?
Nicht automatisch. Die Prüfungsordnung verlangt eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung nach den Grundsätzen der BAGEH oder bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle, die nicht älter als zwei Jahre ist; ob ein Berufsabschluss anerkannt wird, klärst du mit der ausbildenden Organisation.
Bin ich im Ehrenamt bei DLRG oder Wasserwacht versichert?
Ja, wer unentgeltlich in einem Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen tätig ist, ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Das schließt die Teilnahme an deren Ausbildungsveranstaltungen ein.
Gehört die Wasserrettung zum Rettungsdienst?
Das hängt vom Land ab. In Bayern ist sie nach Art. 1 BayRDG ausdrücklich Teil des Rettungsdienstes und wird nach Art. 18 BayRDG an Wasserwacht, DLRG oder andere geeignete gemeinnützige Organisationen übertragen.
