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Zahnmedizinstudentin mit Lupenbrille behandelt in der Uniklinik eine Patientin, eine Zahnärztin schaut ihr über die Schulter.
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Das Zahnmedizinstudium heute

Was die Approbationsordnung von 2019 am Studium der Zahnmedizin verändert hat und wie es heute aufgebaut ist.

Die zahnärztliche Ausbildung wurde 2019 zum ersten Mal seit Jahrzehnten grundlegend neu geordnet. Seit dem Wintersemester 2021/22 studieren alle Erstsemester nach der neuen Approbationsordnung. Aufbau, Prüfungen und der Weg nach der Approbation unterscheiden sich deutlich vom früheren Studium.

Inhalt

Warum es eine neue Ordnung gibt

Nach der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 8. Juli 2019, die für alle gilt, die ab dem 1. Oktober 2021 begonnen haben, umfasst die Ausbildung ein fünfjähriges Studium mit 5.000 Stunden, einen Erste-Hilfe-Nachweis, einen Monat Pflegedienst, vier Wochen Famulatur und eine Zahnärztliche Prüfung in drei Abschnitten.

Die alte Approbationsordnung für Zahnärzte stammte aus den 1950er Jahren. Die Bundeszahnärztekammer sprach 2019 von einer Aktualisierung nach 64 Jahren und begrüßte die Modernisierung. Nach ihrer Darstellung sollen präventive und restaurative Inhalte früher ins Studium kommen, mehr medizinische Lehrveranstaltungen sollen den Zusammenhang zwischen Mundgesundheit und Allgemeinerkrankungen stärken, und die Betreuung durch Lehrende soll besser werden.

Eine ursprünglich geplante Angleichung des vorklinischen Studienabschnitts an die Humanmedizin wurde dagegen zurückgestellt. Der Bundesrat stimmte 2019 nur mit der Maßgabe zu, sie wegen der geplanten Reform der ärztlichen Approbationsordnung zunächst nicht weiterzuverfolgen.

Die neue Ordnung trat am 1. Oktober 2020 in Kraft. Nach § 133 ZApprO gilt für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2021 begonnen haben, grundsätzlich noch das alte Recht. § 134 legt Stichtage fest, ab denen auch sie in die neue Ordnung wechseln, etwa den 30. März 2028 für alle, die die zahnärztliche Vorprüfung nach altem Recht bestanden haben und bis dahin nicht zur Prüfung zugelassen sind.

Zulassung zum Studium

Zahnmedizin ist wie Humanmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Plätze vergibt hochschulstart im Zentralen Vergabeverfahren mit Abiturbestenquote, Zusätzlicher Eignungsquote und Auswahlverfahren der Hochschulen. Im Auswahlverfahren der Hochschulen müssen die Universitäten nach Darstellung von hochschulstart auch bei Zahnmedizin einen fachspezifischen Studieneignungstest berücksichtigen. Für dich bleibt der Test freiwillig; ohne Testergebnis verzichtest du aber auf Punkte. Wie das System im Einzelnen funktioniert, steht im Beitrag Zulassung zum Medizinstudium.

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vergeben zusätzlich Plätze über eine Landzahnarztquote. Wer darüber zugelassen wird, verpflichtet sich wie bei der Landarztquote, den Beruf später in einem Bereich besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Die Bedingungen legt jedes Land selbst fest; das Prinzip erklärt der Beitrag Landarztquote.

Aufbau des Studiums heute

Nach § 2 ZApprO dauert das Studium fünf Jahre mit 5.000 Stunden; die Regelstudienzeit einschließlich Prüfung beträgt fünf Jahre und sechs Monate. Vor der ersten Prüfung weist du eine Ausbildung in Erster Hilfe nach. Den Pflegedienst von einem Monat leistest du in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Rehabilitationseinrichtung ab, vor dem Studium oder in der unterrichtsfreien Zeit. Die Famulatur von vier Wochen machst du unter Aufsicht einer approbierten Zahnärztin oder eines approbierten Zahnarztes, die oder der selbst am Patienten tätig ist und mit der oder dem die Universität eine Vereinbarung geschlossen hat. Du lernst dabei den Praxisalltag kennen, behandelst aber noch nicht selbstständig.

Das Studium soll nach § 3 fächerübergreifend und, wo sinnvoll, problemorientiert unterrichtet werden und ist in Modulen mit Leistungspunkten organisiert. Bis zum Dritten Abschnitt belegst du zusätzlich ein benotetes Wahlfach, dessen Note ins Zeugnis kommt.

Die drei Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung

Die alte Gliederung in naturwissenschaftliche Vorprüfung, zahnärztliche Vorprüfung und zahnärztliche Prüfung wurde durch drei Abschnitte ersetzt.

Die drei Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung
AbschnittFrühestensForm
Erster Abschnittam Ende des vierten Fachsemestersmündliche Prüfung; wer den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, wird nur in Zahnmedizinischer Propädeutik geprüft
Zweiter Abschnittzwei Fachsemester nach dem Ersten Abschnittmündlich-praktische Prüfung mit praktischem und mündlichem Element, innerhalb von vier Wochen
Dritter Abschnittvier Fachsemester nach dem Zweiten Abschnittmündlich-praktischer Teil innerhalb von sechs Monaten und schriftlicher Teil an einem bundeseinheitlichen Termin im Juni oder November; wer die Ärztliche Prüfung bestanden hat, legt den schriftlichen Teil nicht ab

Quelle: ZApprO §§ 28, 29, 42 bis 44, 58 bis 60, abgerufen am 27. September 2026.

Mit dem Dritten Abschnitt erwirbst du nach § 16 ZApprO auch die Fachkunde im Strahlenschutz für intraorale Röntgendiagnostik, Panoramaschichtaufnahmen und Fernröntgenaufnahmen des Schädels. Voraussetzung ist, dass die zuständige Behörde zuvor festgestellt hat, dass deine Universität die nötige Ausbildung im Radiologischen Praktikum vermittelt. Frag bei der Studienwahl danach, denn sonst musst du die Fachkunde später gesondert erwerben.

Mehr Betreuung am Patienten

Eine der greifbarsten Änderungen betrifft den Unterricht am Patienten. Nach § 7 Abs. 4 ZApprO darf eine Lehrkraft beim Unterricht am Patienten höchstens eine Gruppe von sechs Studierenden gleichzeitig unmittelbar ausbilden. Behandeln Studierende selbst, darf eine Lehrkraft höchstens drei von ihnen gleichzeitig betreuen.

Zuerst übst du an gesunden Strukturen, in Diagnostik und Prävention, danach behandelst du entsprechend deinem Stand Patientinnen und Patienten unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung der Lehrkraft. Unzumutbare Belastungen für Patientinnen und Patienten durch den Unterricht sind zu vermeiden. Frag bei einem Besuch an der Universität, wie viele Behandlungsplätze es in den klinischen Kursen gibt und wie die Patientenversorgung für die Kurse organisiert ist.

Nach der Approbation: Vorbereitungszeit und Spezialisierung

Mit der Approbation darfst du als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten. Wer sich später als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt niederlassen will, braucht nach § 3 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte zusätzlich eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei Jahren. Mindestens sechs Monate davon arbeitest du als Assistentin oder Assistent oder als Vertretung in einer Kassenzahnarztpraxis; den Rest kannst du auch in Universitätszahnkliniken, Zahnstationen von Krankenhäusern, im öffentlichen Gesundheitsdienst oder bei der Bundeswehr ableisten. Zeiten unter drei Wochen zählen nicht.

Keine Vorbereitungszeit brauchst du nach § 3 Abs. 4, wenn du deinen Abschluss in einem anderen EU- oder EWR-Staat erworben hast und dort zum Beruf zugelassen bist.

Die ersten Jahre in einer Praxis prägen stark, wie du später arbeitest. Achte bei der ersten Stelle auf Einarbeitung, Behandlungsspektrum und darauf, ob die Zeit als Vorbereitungszeit anerkannt wird. Wie du Praxis und Klinik als Arbeitsumfeld vergleichst, steht im Beitrag Klinik oder Praxis.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Zahnmedizinstudium?

Das Studium dauert nach § 2 ZApprO fünf Jahre mit 5.000 Stunden. Die Regelstudienzeit einschließlich Prüfung beträgt fünf Jahre und sechs Monate.

Gilt die neue Approbationsordnung für mich?

Ja, wenn du ab dem 1. Oktober 2021 mit dem Studium begonnen hast. Für frühere Jahrgänge gilt grundsätzlich altes Recht, mit Stichtagen in § 134 ZApprO, ab denen auch sie in die neue Ordnung wechseln.

Muss ich vor dem Studium ein Praktikum machen?

Du brauchst einen Pflegedienst von einem Monat, den du vor dem Studium oder in der unterrichtsfreien Zeit ableisten kannst. Dazu kommen eine Ausbildung in Erster Hilfe und eine Famulatur von vier Wochen.

Hilft mir ein begonnenes Medizinstudium?

Ja, wer den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, wird im Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nur in Zahnmedizinischer Propädeutik geprüft. Wer die Ärztliche Prüfung bestanden hat, legt im Dritten Abschnitt den schriftlichen Teil nicht ab.

Kann ich mich direkt nach der Approbation niederlassen?

Für eine Kassenzulassung brauchst du nach § 3 Zahnärzte-ZV eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei Jahren, davon mindestens sechs Monate in einer Kassenzahnarztpraxis. Wer einen anerkannten Abschluss aus einem anderen EU-Staat hat und dort zugelassen ist, ist davon ausgenommen.

Erwerbe ich mit dem Studium die Fachkunde im Strahlenschutz?

Ja, mit dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, wenn die Behörde zuvor festgestellt hat, dass deine Universität die nötige Ausbildung im Radiologischen Praktikum vermittelt. Das regelt § 16 ZApprO.

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