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Ausbildung im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen lernst du einen Beruf nach einem Berufsgesetz des Bundes, dual nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach Landesrecht. Die meisten Ausbildungen dauern drei Jahre. Ob du dabei Geld bekommst oder Schulgeld zahlst, hängt vom Beruf ab: In Pflege, ATA, OTA, Medizinischer Technologie und im Rettungsdienst schreibt das Gesetz eine Vergütung vor, in den Therapieberufen nicht.

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Inhalt

Drei Arten von Ausbildung

Gesundheitsberufe lernst du auf drei Wegen: nach einem Berufsgesetz des Bundes mit staatlicher Prüfung, als duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz mit Prüfung vor der Kammer oder nach Landesrecht an einer Fachschule.

Nach einem Berufsgesetz lernst du zum Beispiel Pflege, Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz, Medizinische Technologie, den Beruf der Notfallsanitäterin oder des Notfallsanitäters und die Therapieberufe. Am Ende stehen eine staatliche Prüfung und die Erlaubnis, die geschützte Berufsbezeichnung zu führen.

Dual nach dem Berufsbildungsgesetz lernst du die Berufe Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, in Praxis oder Apotheke und in der Berufsschule; die Prüfung nimmt die Ärzte-, Zahnärzte- oder Apothekerkammer ab. Nach Landesrecht geregelt sind unter anderem die Rettungssanitäterausbildung, die Heilerziehungspflege und die bisherigen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen der Länder, an deren Stelle ab 1. Januar 2027 die bundesweite Pflegefachassistenz tritt.

Alle Ausbildungen im Überblick

Alle Ausbildungen im Überblick
BerufDauer in VollzeitRechtsgrundlageVergütung gesetzlich vorgeschrieben
Pflegefachfrau, Pflegefachmann3 JahrePflegeberufegesetzja, § 19 PflBG
Pflegefachassistenz18 Monate, bundesweit ab 1. Januar 2027Pflegefachassistenzgesetzja, § 17 PflFAssG
ATA und OTA3 JahreATA-OTA-Gesetzja, § 29 ATA-OTA-G
MT Labor, Radiologie, Funktionsdiagnostik3 JahreMT-Berufe-Gesetzja, § 34 MTBG
Notfallsanitäterin, Notfallsanitäter3 JahreNotfallsanitätergesetzja, § 15 NotSanG
Physiotherapie3 JahreMasseur- und Physiotherapeutengesetznein
Ergotherapie und Logopädie3 JahreErgotherapeutengesetz, Logopädengesetznein
Masseurin und medizinische Bademeisterin, Masseur und medizinischer Bademeister2,5 Jahre einschließlich 6 Monaten PraxisMasseur- und Physiotherapeutengesetznein
Medizinische Fachangestellte3 JahreBerufsbildungsgesetz, Ausbildungsverordnung von 2006ja, § 17 BBiG
Zahnmedizinische Fachangestellte3 JahreBerufsbildungsgesetz, Ausbildungsverordnung von 2022ja, § 17 BBiG
PKA3 JahreBerufsbildungsgesetz, Ausbildungsverordnung von 2012ja, § 17 BBiG
Rettungssanitäterin, Rettungssanitätermindestens 520 StundenLandesrechtnach Landesrecht und Träger
Heilerziehungspflegein der Regel 3 JahreLandesrecht, Fachschulenur in praxisintegrierter Form

Quellen: Berufsgesetze und Ausbildungsverordnungen auf gesetze-im-internet.de, KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Stand 27. September 2026. Die Hebammenausbildung ist seit 2020 ein Studium.

Ausbildungsvergütung und Schulgeld

Wo das Gesetz eine Vergütung vorschreibt, hängt ihre Höhe vom Tarif ab. In kommunalen Häusern mit TVöD bekommen Auszubildende in Pflege, ATA, OTA und der Notfallsanitäterausbildung seit dem 1. Mai 2026 im ersten Jahr 1.490,69 Euro im Monat, im zweiten Jahr 1.552,07 Euro und im dritten 1.653,38 Euro. In der Medizinischen Technologie sind es 1.365,24, 1.425,30 und 1.522,03 Euro. MFA-Auszubildende erhalten nach dem Tarif seit dem 1. Januar 2026 1.050, 1.150 und 1.250 Euro, verbindlich bei tarifgebundenen Praxen. Den Vergleich zeigt der Beitrag Ausbildungsvergütung in Gesundheitsberufen.

In Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie schreibt das Bundesrecht keine Vergütung vor und verbietet Schulgeld nicht. Hessen und Nordrhein-Westfalen übernehmen das Schulgeld, in Bayern verzichten Schulen mit Gesundheitsbonus darauf, Baden-Württemberg zahlt einen Zuschuss zur Senkung. Einzelheiten stehen im Beitrag Schulgeld in der Physiotherapie. Arbeitgeber mit TVöD zahlen Auszubildenden dieser Berufe trotzdem eine Vergütung, wenn sie einen Ausbildungsvertrag schließen.

Zugangsvoraussetzungen

Für Pflege, Notfallsanitäterausbildung und Physiotherapie brauchst du in der Regel den mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung (§ 11 PflBG, § 8 NotSanG, § 10 MPhG). In die Pflegeausbildung kommst du auch mit Hauptschulabschluss und einer Pflegehelfer- oder Assistenzausbildung. Für die neue Pflegefachassistenz genügt in der Regel der Hauptschulabschluss. Für MFA, ZFA und PKA schreibt das Berufsbildungsgesetz keinen Schulabschluss vor; die Praxen und Apotheken wählen selbst aus.

Hast du deinen Schulabschluss im Ausland gemacht, stellt die Zeugnisanerkennungsstelle deines Landes ihn gleich; wie das geht, steht im Beitrag Ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen. Den Einstieg in die neue Assistenzausbildung beschreibt der Beitrag Pflegefachassistenzausbildung, die MFA-Ausbildung der Beitrag MFA-Ausbildung und Prüfung und die Rettungssanitäterausbildung der Beitrag Rettungssanitäter: Aufbau und Landesrecht.

Aufstieg nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung geht es mit Fachweiterbildungen, Praxisanleitung, Leitungsqualifikationen oder Aufstiegsfortbildungen der Kammern weiter, etwa zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung oder zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz. Lehrgänge ab 400 Unterrichtsstunden fördert das Aufstiegs-BAföG; wie viel es gibt, steht im Beitrag Aufstiegs-BAföG in Gesundheitsberufen. Wer regelt, welche Weiterbildung anerkannt wird, zeigt die Übersicht Fort- und Weiterbildung.

Mit einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufspraxis kannst du auch studieren, in manchen Fällen ohne Abitur. Die Wege dorthin beschreibt die Übersicht Studieren im Gesundheitswesen. Wer schon in der Pflegehilfe arbeitet, kann die Pflegeausbildung verkürzen; das erklärt der Beitrag Von der Pflegehilfe zur Pflegefachperson.

Zwei Angebote mit denselben Fragen vergleichen

Stelle deinen Favoriten dieselben Fragen: Welche Schule und welche Praxisstellen gehören dazu, wie weit liegen sie auseinander, wer begleitet dich in den ersten Wochen, welche Vergütung zahlt der Träger und fällt irgendwo Schulgeld an? Trenne bestätigte Angaben von offenen Punkten und halte fest, wann und bei wem du nachgefragt hast. Ein Tag zur Hospitation oder ein Praktikum zeigt dir den Alltag, bevor du unterschreibst.

Wie du dich um einen Ausbildungsplatz in der Pflege bewirbst, beschreibt der Beitrag Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Offene Ausbildungsstellen findest du in der Jobsuche.

Häufige Fragen

Welche Ausbildungen im Gesundheitswesen werden vergütet?

Einen gesetzlichen Anspruch haben unter anderem Auszubildende in Pflege, Pflegefachassistenz, ATA, OTA, Medizinischer Technologie und in der Notfallsanitäterausbildung sowie in den dualen Berufen MFA, ZFA und PKA. In Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie schreibt das Bundesrecht keine Vergütung vor.

Welche Gesundheitsberufe kann ich ohne Abitur lernen?

Alle Ausbildungsberufe aus der Übersicht setzen kein Abitur voraus. Für Pflege, Notfallsanitäterausbildung und Therapieberufe brauchst du in der Regel den mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung, für die Pflegefachassistenz in der Regel den Hauptschulabschluss.

Wie lange dauern die Ausbildungen in Pflege, MFA, ATA, OTA, MT und Rettungsdienst?

In Vollzeit jeweils drei Jahre, auch die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter. Die Pflegefachassistenz dauert 18 Monate, die Rettungssanitäterausbildung mindestens 520 Stunden.

Wo muss ich noch Schulgeld zahlen?

Am ehesten an privaten Schulen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, denn das Bundesrecht verbietet Schulgeld dort nicht. Hessen und Nordrhein-Westfalen übernehmen es, in Bayern verzichten Schulen mit Gesundheitsbonus darauf.

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MEDIZIN.JOBS Redaktion · 24.09.2026