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Biologielaborantin pipettiert an der Sicherheitswerkbank Proben, ihr Ausbilder prüft daneben das Protokoll auf dem Klemmbrett.
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Ausbildung im Biologielabor

Biologielaborantinnen und Biologielaboranten arbeiten im Labor in der Forschung, in der Pharmaindustrie und in der Biotechnologie.

Biologielaborantinnen und Biologielaboranten arbeiten mit Mikroorganismen, Zellkulturen, Nukleinsäuren, Proteinen und Versuchstieren, meist in Forschung, pharmazeutischer Industrie und Biotechnologie. Der Beruf wird in einer dualen Ausbildung von dreieinhalb Jahren nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack erlernt. Analysen von Patientenproben für die ärztliche Diagnostik sind in weiten Teilen Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik vorbehalten (§ 5 MTBG).

Inhalt

Wer im Labor praktisch mit Biologie arbeiten will, findet hier einen anerkannten Ausbildungsberuf mit großer Methodenbreite. Die Verbindung zur Medizin ist eng, etwa über Wirkstoffforschung, Toxikologie und Universitätskliniken, die Aufgabe ist aber Forschung und Entwicklung, nicht Diagnostik an Patientinnen und Patienten.

Steckbrief

Zugang
Rechtlich kein bestimmter Schulabschluss nötig; Ausbildungsvertrag mit einem Labor in Forschung oder Industrie
Dauer
3,5 Jahre im Betrieb und in der Berufsschule (§ 2 ChemBioLackAusbV)
Umfang
Pflichtqualifikationen und sechs vom Betrieb festgelegte Wahlqualifikationen (§ 3 ChemBioLackAusbV)
Rechtsgrundlage
ChemBioLackAusbV mit Anlage 2 für das Biologielabor, dazu das Berufsbildungsgesetz
Abschluss
Gestreckte Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Typische Arbeitsorte
Forschungslabore von Hochschulen, Universitätskliniken und Instituten, pharmazeutische Industrie, Biotechnologie

Quelle: ChemBioLackAusbV, Vorschriften für Biologielaborantinnen und Biologielaboranten mit Anlage 2, gesetze-im-internet.de; abgerufen am 27.09.2026.

Labortag mit Zellkultur und PCR

Ein Tag im Labor kann mit dem Mediumwechsel an Zellkulturen unter der Sicherheitswerkbank beginnen, mit einer PCR oder einem Western Blot weitergehen und mit der Auswertung und Dokumentation enden. Die Ausbildungsverordnung legt für alle Biologielaborantinnen und Biologielaboranten diese beruflichen Pflichtfelder fest (§ 11 ChemBioLackAusbV):

  • mikrobiologische Arbeiten, zellkulturtechnische Arbeiten, molekularbiologische und biochemische Arbeiten
  • diagnostische Arbeiten in Hämatologie und Histologie
  • zoologisch-pharmakologische Arbeiten mit Versuchstieren, vor allem Nagetieren
  • bereichsspezifische Qualitätssicherung sowie Probenahme, Analyseverfahren und Trennmethoden

Aus einer Liste von 16 Wahlqualifikationen legt der Ausbildungsbetrieb sechs fest (§ 3 ChemBioLackAusbV), etwa Immunologie, Biotechnologie, Pharmakologie, Toxikologie, Pharmakokinetik, Gentechnik, Qualitätsmanagement oder Digitalisierung in Forschung und Produktion. Die Auswahl verrät viel über den späteren Einsatz: Ein Pharmaunternehmen setzt andere Schwerpunkte als ein Hochschulinstitut.

Gestreckte Abschlussprüfung im Biologielabor

Die Ausbildung läuft im Betrieb und in der Berufsschule. Ein Teil der Grundlagen ist mit den Ausbildungen im Chemie- und im Lacklabor identisch, die beruflichen Pflichtfelder und die Wahlqualifikationen sind eigene (§ 3 ChemBioLackAusbV). Die Abschlussprüfung ist gestreckt, Teil 1 zählt 35 Prozent, Teil 2 zählt 65 Prozent (§ 13).

Gestreckte Abschlussprüfung im Biologielabor
PrüfungsbereichDauer
Teil 1: Untersuchung biologischer Systeme mit zwei Arbeitsaufgaben360 Minuten
Teil 1: Biologische Grundlagen, schriftlich135 Minuten
Teil 2: Prozessorientiertes Arbeiten mit zwei Arbeitsaufgaben660 Minuten
Teil 2: Biologische Technologien, schriftlich195 Minuten
Teil 2: Wirtschafts- und Sozialkunde60 Minuten

Quelle: §§ 13 bis 15 ChemBioLackAusbV, abgerufen am 27.09.2026.

Für Teil 1 ist das Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehen, geprüft wird der Stoff der ersten 85 Wochen; von den beiden praktischen Aufgaben zählt die erste mit 65, die zweite mit 35 Prozent (§ 14). Die Ausbildungsvergütung muss mindestens die gesetzliche Mindestvergütung erreichen (§ 17 BBiG).

Tierversuche, Qualitätsregeln und das MT-Berufe-Gesetz

Tierexperimentelles Arbeiten ist Pflichtinhalt. Die Ausbildung vermittelt Tierschutzrecht, ethische Grundlagen und das 3R-Prinzip aus Vermeiden, Verringern und Verbessern von Tierversuchen, dazu Haltung, Applikation, Narkose und Überwachung von Nagetieren. Tierversuche an Wirbeltieren darf nach der Ausbildung durchführen, wer die Kenntnisse nachweislich in einer abgeschlossenen Berufsausbildung erworben hat; Versuche mit operativen Eingriffen sind grundsätzlich Personen mit Hochschulstudium vorbehalten (§ 16 TierSchVersV). In der Ausbildung selbst arbeitest du unter Aufsicht.

In der pharmazeutischen Herstellung und Qualitätskontrolle gilt die Gute Herstellungspraxis: Prüfungen folgen schriftlichen Anweisungen, Verfahren werden validiert, jede Abweichung wird dokumentiert und untersucht (§§ 3 und 14 AMWHV).

Arbeitsorte mit Bezug zur Medizin

  • Universitätskliniken und medizinische Forschungsinstitute: Grundlagen- und klinische Forschung in Instituts- und Projektlaboren.
  • Pharmazeutische Industrie: Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakokinetik, die als Wahlqualifikationen angelegt sind, und Qualitätskontrolle nach GMP.
  • Biotechnologie: biotechnologische und gentechnische Arbeiten, beide als Wahlqualifikation wählbar.
  • Medizinisches Labor: nur in den Grenzen, die das MT-Berufe-Gesetz mit seinen Vorbehalten setzt, dazu der Abschnitt zur Abgrenzung.

Tarifverträge in Pharmaindustrie und Hochschule

Wer in einem tarifgebundenen Pharma- oder Chemieunternehmen arbeitet, fällt unter die Chemie-Tarifverträge von IGBCE und BAVC. Der jüngste Abschluss vom 25. März 2026 läuft bis Mai 2028 und sieht Erhöhungen von 2,1 Prozent im Jahr 2027 und 2,4 Prozent im Jahr 2028 vor. An Hochschulen der Länder gilt der TV-L. Ohne Tarifbindung beider Seiten oder einen Verweis im Arbeitsvertrag gilt dagegen kein Tarif, dann wird das Gehalt frei verhandelt (§ 3 TVG). Was Biologielaborantinnen und Biologielaboranten laut Entgeltatlas verdienen, zeigt die Jobseite.

Aufstieg über Meisterprüfung oder Studium

Der klassische Aufstieg in der Industrie ist die Prüfung zur Geprüften Industriemeisterin oder zum Geprüften Industriemeister, Fachrichtung Chemie. Ob du direkt nach der Ausbildung in den ersten Prüfungsteil einsteigst, weil der Abschluss den Chemieberufen zugeordnet wird, oder vorher ein Jahr Berufspraxis brauchst, entscheidet die Industrie- und Handelskammer bei der Zulassung; für den zweiten Teil kommt in jedem Fall ein weiteres Jahr Praxis dazu (§ 3 ChemIndMeistPrV). Weil es eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung ist, kannst du Lehrgang und Prüfung mit Aufstiegs-BAföG finanzieren (§ 2 AFBG); wie die Förderung funktioniert, erklärt der Beitrag Aufstiegs-BAföG.

Daneben stehen Fachschulen der Länder für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker und mit Hochschulzugangsberechtigung ein Studium, etwa in Biologie oder Biotechnologie, offen. Wer in die klinische Forschung wechseln will, findet einen Einstieg im Beitrag Clinical Research Associate.

Abgrenzung zur Medizinischen Technologie

In der Humanmedizin behält das MT-Berufe-Gesetz die Laboranalytik für die ärztliche Diagnostik den Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik vor, von der Analyse mit ihrer Validierung und Qualitätssicherung bis zum Anfertigen histologischer und zytologischer Präparate. Ausgenommen sind nur einfach zu handhabende Analysen (§ 5 Abs. 1 MTBG).

Das Gesetz kennt Ausnahmen. Personen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung dürfen eine vorbehaltene Tätigkeit ausüben, wenn sie Gegenstand ihrer Ausbildung und Prüfung war (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 MTBG). Für Biologielaborantinnen und Biologielaboranten kommen dafür allenfalls einzelne Tätigkeiten aus Hämatologie und Histologie infrage, soweit sie Gegenstand von Ausbildung und Prüfung waren. Ob das für eine konkrete Tätigkeit zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls. Verwandt sind außerdem Chemielaborantinnen und Chemielaboranten mit gemeinsamer Ausbildungsordnung und die Berufe der Labordiagnostik.

Häufige Fragen

Muss ich in der Ausbildung mit Tieren arbeiten?

Ja, zoologisch-pharmakologische Arbeiten sind Pflichtqualifikation und nicht abwählbar (§ 11 Abs. 2 ChemBioLackAusbV). Dazu gehören Haltung, Applikation und Narkose bei Nagetieren sowie das 3R-Prinzip zur Vermeidung von Tierversuchen.

Darf ich später operative Tierversuche durchführen?

In der Regel nicht: Versuche mit operativen Eingriffen an Wirbeltieren sind Personen mit Hochschulstudium der Medizin, Tiermedizin oder Naturwissenschaften vorbehalten (§ 16 Abs. 1 TierSchVersV). Die Behörde kann Ausnahmen genehmigen, wenn die Kenntnisse anders nachgewiesen sind.

Lerne ich in der Ausbildung auch Blut- und Gewebeuntersuchungen?

Ja, hämatologische und histologische Arbeiten gehören zu den Pflichtqualifikationen (§ 11 Abs. 2 ChemBioLackAusbV), bis hin zur Blutentnahme bei Versuchstieren nach versuchstierkundlicher Empfehlung. Die Diagnostik an Patientenproben für Ärztinnen und Ärzte bleibt dagegen weitgehend der Medizinischen Technologie vorbehalten.

Wer legt meine Wahlqualifikationen fest?

Der Ausbildungsbetrieb wählt sechs aus der Liste von 16 aus (§ 3 ChemBioLackAusbV). Sie gehen in den Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten ein, die Wahl des Betriebs prägt also auch die Abschlussprüfung.

Was bedeutet GMP im Laboralltag?

Gute Herstellungspraxis heißt, nach vorab festgelegten Prüfanweisungen zu arbeiten, Verfahren zu validieren und jede Abweichung zu protokollieren und zu untersuchen (§ 14 AMWHV). Das Protokoll bestätigt die Leitung der Qualitätskontrolle mit Datum und Unterschrift.

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