Inhalt
Mit fast 65.000 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten ist die Innere Medizin das Gebiet mit den meisten Fachärztinnen und Fachärzten in der Statistik der Bundesärztekammer. Die Wahl zwischen allgemeiner Innerer Medizin und einer Spezialisierung entscheidet mit, ob du später hausärztlich, auf Station oder als Spezialistin oder Spezialist im Herzkatheterlabor arbeitest.
Steckbrief
- Zugang
- Approbation oder ärztliche Berufserlaubnis (§ 4 Abs. 1 MWBO); für alle zehn Facharztkompetenzen gleich
- Dauer
- Innere Medizin 60 Monate, Innere Medizin mit Spezialisierung 72 Monate, jeweils unter Befugnis
- Rechtsgrundlage
- Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer nach der Muster-Weiterbildungsordnung 2018, Abschnitt B, Gebiet Innere Medizin
- Abschluss
- Prüfung bei der Landesärztekammer in der gewählten Facharztkompetenz, mindestens 30 Minuten (§ 14 MWBO)
- Zuständige Stelle
- Landesärztekammer
- Typische Arbeitsorte
- Notaufnahme, Normal- und Intensivstation, Funktionsdiagnostik, Praxen und MVZ, hausärztliche Versorgung
Quelle: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer in der Fassung vom 03.07.2026, Gebiet Innere Medizin; abgerufen am 27.09.2026.
Die zehn Facharztkompetenzen im Gebiet
Die Tabelle zeigt alle internistischen Facharztbezeichnungen mit Mindestdauer und der Zahl der Ende 2025 berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit dieser Bezeichnung. Ältere Schwerpunktbezeichnungen nach früheren Weiterbildungsordnungen zählt die Statistik getrennt.
| Facharztkompetenz | Mindestdauer | Berufstätig Ende 2025 |
|---|---|---|
| Innere Medizin | 60 Monate | 36.957 |
| Innere Medizin und Angiologie | 72 Monate | 339 |
| Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie | 72 Monate | 299 |
| Innere Medizin und Gastroenterologie | 72 Monate | 2.419 |
| Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie | 72 Monate | 1.710 |
| Innere Medizin und Infektiologie | 72 Monate | 167 |
| Innere Medizin und Kardiologie | 72 Monate | 5.993 |
| Innere Medizin und Nephrologie | 72 Monate, davon 6 in der Dialyse | 1.365 |
| Innere Medizin und Pneumologie | 72 Monate | 1.656 |
| Innere Medizin und Rheumatologie | 72 Monate | 570 |
Quellen: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 03.07.2026; Bundesärztekammer, Ärztestatistik zum 31.12.2025, Tabelle 3.
Für die allgemeine Innere Medizin gibt es das Berufsbild Fachärztin und Facharzt für Innere Medizin. Jobseiten gibt es für Kardiologie und Hämatologie und Onkologie, zur Weiterbildung in der Onkologie den Beitrag Weiterbildung Hämatologie und Onkologie.
Gemeinsame Basis und Wahl des Schwerpunkts
Alle zehn Weiterbildungen teilen gemeinsame Inhalte des Gebiets und je sechs Monate in der Notaufnahme und in der Intensivmedizin. Danach unterscheiden sie sich:
- Innere Medizin: 60 Monate, davon 48 in der Inneren Medizin oder in mindestens zwei verschiedenen internistischen Facharztkompetenzen, 30 Monate in der stationären Versorgung.
- Spezialisierung: 72 Monate, davon 36 in der gewählten Facharztkompetenz und 24 in Innerer Medizin oder mindestens zwei weiteren Facharztkompetenzen des Gebiets. Neben Notaufnahme und Intensivmedizin sind 24 Monate stationär Pflicht, davon 18 in der gewählten Spezialisierung.
Einen festen Zeitpunkt für die Entscheidung schreibt die Muster-Weiterbildungsordnung nicht vor. Weil die Rotationen durch mindestens zwei Facharztkompetenzen in beiden Wegen angerechnet werden, kannst du dich in den ersten Jahren umsehen, ohne Zeit zu verlieren. Spätestens für die 36 Monate in der Spezialisierung brauchst du eine Stelle bei einer dafür befugten Ärztin oder einem befugten Arzt. Wie du Rotationen planst, zeigt der Beitrag Facharztweiterbildung planen. In der Infektiologie können bis zu sechs Monate aus Hygiene und Umweltmedizin, Mikrobiologie oder dem Öffentlichen Gesundheitswesen angerechnet werden.
Spezialisierungen zwischen Klinik und Praxis
Von den 64.884 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten mit einer internistischen Gebietsbezeichnung arbeiteten Ende 2025 31.088 ambulant, 19.722 davon in eigener Niederlassung, und 29.886 im Krankenhaus. Die Spezialisierungen verteilen sich unterschiedlich: In der Kardiologie arbeiteten 4.307 von 5.993 im Krankenhaus, in der Nephrologie knapp die Hälfte ambulant.
Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung nehmen an der hausärztlichen Versorgung teil, wenn sie diese wählen (§ 73 Abs. 1a SGB V). Internistinnen und Internisten mit Schwerpunkt gehören zur fachärztlichen Versorgung. Im Team arbeitest du mit mehreren Berufen zusammen:
- Pflegefachpersonen auf Station und in der Fachpflege Intensiv und Anästhesie
- Medizinische Technologinnen und Technologen für Funktionsdiagnostik: Funktionsdiagnostische Untersuchungen in Kardiologie, Angiologie und Pneumologie einschließlich Vorbefundung sind ihnen vorbehalten (§ 5 Abs. 3 MTBG)
- Medizinische Fachangestellte in Praxis und Ambulanz
- Perfusionistinnen und Perfusionisten in der Kardiotechnik an der Schnittstelle von Kardiologie und Herzchirurgie
Entgeltgruppe nach Funktion, nicht nach Teilgebiet
Im kommunalen Krankenhaus bestimmt die Funktion die Entgeltgruppe des TV-Ärzte/VKA, nicht das Teilgebiet: Kardiologin und Allgemeininternist stehen in der Weiterbildung beide in Entgeltgruppe I und mit fachärztlicher Tätigkeit in II. Für III braucht es die übertragene Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich, etwa das Herzkatheterlabor, für IV die ständige Vertretung der ärztlichen Leitung einer Abteilung (§ 16 TV-Ärzte/VKA). Gehaltsdaten stehen auf der Jobseite Innere Medizin, den Stufenaufstieg der Beitrag TV-Ärzte/VKA.
Zusatz-Weiterbildungen für Internistinnen und Internisten
Viele Internistinnen und Internisten ergänzen ihre Facharztbezeichnung. Die Voraussetzungen nach der Muster-Weiterbildungsordnung:
- Intensivmedizin: Facharztanerkennung unter anderem in Innerer Medizin und 18 Monate Intensivmedizin unter Befugnis, von denen unter Bedingungen 6 aus der Facharztweiterbildung anrechenbar sind
- Klinische Akut- und Notfallmedizin: 24 Monate in einer interdisziplinären Notaufnahme, 6 Monate Intensivmedizin und 80 Kursstunden
- Notfallmedizin für den Notarztdienst: 24 Monate stationäre Weiterbildung, davon 6 in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder Notaufnahme, 80 Kursstunden und anschließend 50 Notarzteinsätze
- Geriatrie: 24 Monate unter Befugnis
- Palliativmedizin: 160 Stunden aus Kurs und Fallseminaren, dazu der Beitrag Zusatzweiterbildung Palliativmedizin
- Diabetologie, Infektiologie, Schlafmedizin und Allergologie als weitere Ergänzungen
Welche davon zu deinem Weg passt, ordnet der Beitrag Zusatzweiterbildung wählen ein.
Abgrenzung zu Allgemeinmedizin, Pädiatrie und Neurologie
- Allgemeinmedizin: eigenes Gebiet mit 60 Monaten, davon 24 in der ambulanten hausärztlichen Versorgung und 12 in der stationären Inneren Medizin. Auch Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunkt können hausärztlich tätig sein.
- Kinder- und Jugendmedizin: innere Medizin des Kindes- und Jugendalters als eigenes Gebiet mit eigenen Schwerpunkten.
- Neurologie: Erkrankungen von Gehirn, Rückenmark und Nerven, eigenes Gebiet auch bei Schlaganfall und Epilepsie.
Häufige Fragen
Welche Facharztrichtungen gibt es in der Inneren Medizin?
Die Muster-Weiterbildungsordnung kennt zehn: Innere Medizin sowie Innere Medizin und Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie, Infektiologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie oder Rheumatologie. Geriatrie ist keine Facharztkompetenz, sondern eine Zusatz-Weiterbildung.
Wie lange dauert die Weiterbildung Kardiologie oder Hämatologie und Onkologie?
Beide dauern mindestens 72 Monate, davon 36 in der Spezialisierung, 24 in weiteren Bereichen der Inneren Medizin und je 6 in Notaufnahme und Intensivmedizin. Maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer.
Kann ich als Internistin oder Internist hausärztlich arbeiten?
Ja, wenn du keine Schwerpunktbezeichnung führst und die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung wählst (§ 73 Abs. 1a SGB V). Mit einer Spezialisierung wie Kardiologie gehörst du zur fachärztlichen Versorgung.
Wann muss ich mich für einen internistischen Schwerpunkt entscheiden?
Einen festen Zeitpunkt gibt es nicht. Weil in beiden Wegen Zeiten in mehreren internistischen Facharztkompetenzen zählen, kannst du die Entscheidung auf die Zeit vor den 36 Monaten in der Spezialisierung legen.
Kann ich nach dem Facharzt Innere Medizin noch eine Spezialisierung anschließen?
Ja, die Muster-Weiterbildungsordnung erlaubt, bereits absolvierte Weiterbildungszeiten im Einzelfall anzurechnen, höchstens aber die Hälfte der Mindestdauer der neuen Facharztweiterbildung (§ 4 Abs. 10 MWBO). Über die Anrechnung entscheidet die Landesärztekammer.
