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Für viele ist die Qualifikation der Einstieg in den Rettungsdienst, im Freiwilligendienst, als Nebentätigkeit oder vor der dreijährigen Notfallsanitäterausbildung. Sie ist kurz, aber im Krankentransport übernimmst du die Betreuung der Patientinnen und Patienten selbst.
Steckbrief
- Zugang
- je nach Land; in Niedersachsen etwa 17 Jahre Mindestalter, Hauptschulabschluss oder Berufsausbildung und gesundheitliche Eignung (§ 8 APVO-RettSan), in Nordrhein-Westfalen unter anderem ärztliches Attest, Hauptschulabschluss und Führungszeugnis (§ 5 RettAPrVO NRW)
- Dauer
- mindestens 520 Stunden, das sind in Vollzeit meist drei bis vier Monate, berufsbegleitend bis zu ein Jahr
- Umfang
- Beispiel Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen: 240 Unterrichtseinheiten, 80 Stunden Klinik, 160 Stunden Rettungswache, 40 Unterrichtseinheiten Abschlusslehrgang
- Rechtsgrundlage
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Länder auf Grundlage des 520-Stunden-Programms, Rettungsdienstgesetze der Länder
- Abschluss
- staatliche Prüfung mit schriftlichem und fachpraktischem Teil
- Zuständige Stelle
- die nach Landesrecht zuständige Behörde
- Typische Arbeitsorte
- Rettungswachen von Hilfsorganisationen, Berufsfeuerwehren, kommunalen und privaten Rettungsdiensten, Krankentransportunternehmen
Quelle: RettAPrVO NRW (§§ 2, 5) und APVO-RettSan Niedersachsen (§§ 2 bis 8, 21), abgerufen am 27.09.2026.
Aufgaben im Einsatzalltag
Ein Dienst beginnt mit dem Fahrzeugcheck: Sauerstoff, Absaugung, Defibrillator, Medikamentenfach und Desinfektion. Dann kommen die Einsätze, und die meisten davon sind keine spektakulären Notfälle:
- Qualifizierter Krankentransport: Verlegungen zwischen Kliniken, Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlentherapie, Betreuung und Überwachung während der Fahrt
- Notfallrettung im Rettungswagen: Du assistierst der Notfallsanitäterin oder dem Notfallsanitäter, übernimmst Monitoring, Lagerung und Sauerstoffgabe und fährst je nach Einteilung den Wagen
- Basismaßnahmen der Wiederbelebung und Erstversorgung bis zum Eintreffen höher qualifizierter Kräfte
- Übergabe in der Notaufnahme, Einsatzdokumentation und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
- Kommunikation mit Leitstelle, Angehörigen, Polizei und Feuerwehr
Qualifikation nach Landesrecht
Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Grundlage ist das 520-Stunden-Programm des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen in seiner aktuellen Empfehlung. Die meisten Länder haben daraus eigene Verordnungen gemacht, alle mit mindestens 520 Stunden. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen teilen sie so auf:
| Abschnitt | Umfang |
|---|---|
| Theoretisch-praktische Ausbildung an der Schule | 240 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten |
| Praktikum im Krankenhaus | 80 Stunden |
| Praktikum auf der Rettungswache | 160 Stunden |
| Abschlusslehrgang | 40 Unterrichtseinheiten |
Quelle: RettAPrVO NRW vom 25.04.2022, § 2, und APVO-RettSan Niedersachsen, §§ 2 bis 6, abgerufen am 27.09.2026.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil, in Nordrhein-Westfalen mit 120 Minuten schriftlich und zwei Fallbeispielen in der Praxis. Aufbau, Zugang und Unterschiede je Land stehen ausführlich im Beitrag Rettungssanitäterausbildung und Landesrecht. Kosten und Vergütung regelt kein Bundesgesetz, sie hängen von Schule und Arbeitgeber ab.
Besetzung, Befugnisse und Führerschein
Wer im Fahrzeug welche Aufgabe übernehmen darf, steht in den Rettungsdienstgesetzen der Länder. In Nordrhein-Westfalen muss im Krankentransport mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Betreuung übernehmen, in der Notfallrettung eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter, alternativ noch eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent (§ 4 Abs. 3 RettG NRW).
Eigenverantwortliche heilkundliche Maßnahmen wie die Gabe bestimmter Medikamente bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes erlaubt § 2a Notfallsanitätergesetz nur Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, nicht Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern. Für schwerere Rettungswagen über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse brauchst du die Fahrerlaubnis C1 (§ 6 FeV), die du erst mit 18 Jahren erwerben kannst (§ 10 FeV). Was Träger dazu erwarten, steht in Bewerbung im Rettungsdienst: C1 und Test.
Weil jedes Land die Qualifikation selbst regelt, stellt sich bei einem Umzug die Frage der Gleichwertigkeit. Nordrhein-Westfalen erkennt Abschlüsse, die vor Inkrafttreten seiner Verordnung nach dem 520-Stunden-Programm erworben wurden, als gleichwertig an (§ 20 RettAPrVO NRW). In Niedersachsen gelten Abschlüsse nach dem 520-Stunden-Programm, die bis zum 30. Juni 2021 erworben wurden, als gleichwertig; Ausbildungen aus anderen Ländern werden anerkannt, sofern sie den aktuellen Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen folgen (§ 21 APVO-RettSan). Für den C1-Führerschein legst du bei Antrag und Verlängerung eine ärztliche Bescheinigung und einen Sehtest vor (§§ 11 und 12 FeV).
Arbeitgeber und Nebentätigkeit
Wer dein Arbeitgeber wird, hängt davon ab, wie der Kreis oder die kreisfreie Stadt als Träger den Rettungsdienst organisiert: mit eigener Feuerwehr, über Hilfsorganisationen oder über private Unternehmen. Dazu kommen reine Krankentransportunternehmen. Die Arbeit findet in Schichten rund um die Uhr statt; wie Bereitschaftszeiten angerechnet werden, regelt der jeweilige Tarif.
Weil die Qualifikation in wenigen Monaten oder berufsbegleitend in Teilzeit erworben werden kann, arbeiten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter auch in Teilzeit oder als Aushilfe neben Studium und anderem Beruf. Einen Blick auf das ganze Arbeitsfeld wirft Rettungsdienst.
Entgeltgruppe 4 im TVöD und Tarife der Hilfsorganisationen
Im TVöD der kommunalen Arbeitgeber sind Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter mit entsprechender Tätigkeit in Entgeltgruppe 4 eingruppiert, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in der eigenen Entgeltgruppe N (Entgeltordnung VKA, Teil B Abschnitt XXII). Hilfsorganisationen haben eigene Tarifverträge oder kirchliche Regelungen, private Anbieter teils Haustarife. Was die Stufen im Rettungsdienst bedeuten, erklärt Notfallsanitäter-Gehalt: TVöD und DRK, das mittlere Gehalt laut Entgeltatlas, auch nach Bundesland, die Jobseite Rettungssanitäter.
Fortbildung und Weiterentwicklung
Wer mehr Verantwortung will, macht die dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter nach dem Notfallsanitätergesetz mit Schule, Lehrrettungswache und Klinik. Sie verlangt einen mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung (§ 8 NotSanG). Sie dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf (§ 5 NotSanG). Ob deine Rettungssanitäterausbildung angerechnet wird, entscheidet die Behörde auf Antrag im Umfang der Gleichwertigkeit (§ 9 NotSanG).
Andere Wege führen in die Leitstelle, in die Pflege oder über ein Studium weiter, beschrieben im Beitrag Berufswege nach dem Rettungsdienst.
Abgrenzung zu verwandten Qualifikationen
- Rettungshelferin und Rettungshelfer: kürzere Qualifikation unterhalb der Rettungssanitäterausbildung, ebenfalls nach Landesrecht.
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter: dreijähriger Beruf nach Bundesrecht, verantwortet die Versorgung in der Notfallrettung und darf nach § 2a NotSanG eigenverantwortlich heilkundlich handeln.
- Rettungsassistentin und Rettungsassistent: Vorgängerberuf, den das Notfallsanitätergesetz abgelöst hat.
- Pflegefachperson: dreijährige Ausbildung, arbeitet in Notaufnahme und Intensivstation eng mit dem Rettungsdienst zusammen.
Häufige Fragen
Darf ich als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter einen Rettungswagen fahren?
Ja, wenn du die passende Fahrerlaubnis hast und der Träger dich dafür einteilt. Für Fahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse brauchst du die Klasse C1 (§ 6 FeV), Klasse B reicht dann nicht.
Darf ich als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter Medikamente geben?
Nicht eigenverantwortlich: Die Befugnis nach § 2a NotSanG gilt nur für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Du unterstützt bei Maßnahmen, die eine Notärztin, ein Notarzt, eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter verantwortet.
Wie alt muss ich für die Ausbildung sein?
Das regelt jedes Land selbst. In Niedersachsen musst du das 17. Lebensjahr vollendet haben (§ 8 APVO-RettSan); die Verordnung in Nordrhein-Westfalen nennt dagegen kein Mindestalter, verlangt aber unter anderem ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis (§ 5 RettAPrVO NRW).
In welcher Entgeltgruppe verdiene ich im TVöD?
In Entgeltgruppe 4, wenn du als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter mit entsprechender Tätigkeit beschäftigt bist. Bei Hilfsorganisationen und privaten Trägern gelten deren eigene Tarife.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Mindestdauer sind 520 Stunden. Im Kalender sind das in Vollzeit etwa drei bis vier Monate und in Teilzeit bis zu ein Jahr; die Aufteilung regelt die Verordnung deines Landes.
