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Nach Angaben der Bundeszahnärztekammer arbeiteten 2023 in Zahnarztpraxen insgesamt rund 424.000 Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildende; bis Ende 2024 kamen nach dem Statistischen Bundesamt rund 4.000 Beschäftigte hinzu. Wer seinen Platz darin sucht, entscheidet zuerst, ob er behandeln, assistieren, organisieren oder fertigen will, denn daraus folgt der Qualifikationsweg.
Steckbrief
- Zugang
- Studium der Zahnmedizin, duale Ausbildung zur ZFA oder zur Zahntechnikerin oder zum Zahntechniker
- Dauer
- Studium 5 Jahre, Regelstudienzeit 5 Jahre und 6 Monate; ZFA 3 Jahre; Zahntechnik 3,5 Jahre
- Rechtsgrundlage
- Zahnheilkundegesetz und ZApprO; ZahnmedAusbV nach BBiG; ZahntechAusbV nach der Handwerksordnung; Fortbildungsordnungen der Kammern
- Zuständige Stelle
- Approbationsbehörde des Landes, Zahnärztekammer, Handwerkskammer
- Typische Arbeitsorte
- Zahnarztpraxen, zahnmedizinische Versorgungszentren, Universitätszahnkliniken, Dentallabore, öffentlicher Gesundheitsdienst
Quelle: Gesetzestexte von ZHG, ZApprO, ZahnmedAusbV, ZahntechAusbV und BBiG auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.09.2026.
Arbeiten in der Zahnarztpraxis
Eine Zahnarztpraxis lebt von klaren Zuständigkeiten. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt untersucht, stellt die Diagnose, klärt auf, plant die Therapie und behandelt, Injektionen und operative Eingriffe eingeschlossen. Diese Leistungen erbringt sie oder er nach dem Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer persönlich. Alles andere ist Teamarbeit:
- Am Empfang und in der Verwaltung laufen Termine, Anamnesebögen, Heil- und Kostenpläne, Abrechnung nach BEMA und GOZ, Mahnwesen und Qualitätsmanagement zusammen, eine Aufgabe für ZFA und ZMV.
- Am Stuhl assistieren Zahnmedizinische Fachangestellte, bereiten Medizinprodukte auf und fertigen auf Anordnung Röntgenaufnahmen an.
- Im Prophylaxezimmer übernehmen ZMP, ZMF oder Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker delegierte Leistungen wie Belagentfernung, Indizes, Fluoridierung und Fissurenversiegelung.
- An der Schnittstelle zum Labor gehen Abformungen oder Scandaten, Farbangaben und Termine hin und zurück. Das SGB V unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen gewerblichem und praxiseigenem Labor, und schon der Heil- und Kostenplan nennt den Herstellungsort des Zahnersatzes (§ 87 Abs. 1a SGB V).
Qualifikationswege im Vergleich
Die vier Wege unterscheiden sich in Dauer und Rechtsgrundlage und darin, ob eine Landesbehörde, die Zahnärztekammer oder die Handwerkskammer prüft.
| Weg | Dauer und Umfang | Prüfung und Stelle |
|---|---|---|
| Studium Zahnmedizin | 5 Jahre, 5.000 Stunden, Pflegedienst, Famulatur | Zahnärztliche Prüfung in drei Abschnitten, Approbation durch die Landesbehörde |
| Zahnmedizinische Fachangestellte | 3 Jahre dual | gestreckte Abschlussprüfung, abgenommen von der Zahnärztekammer |
| Aufstiegsfortbildung ZMP, ZMF, ZMV, DH | nach den Musterordnungen 400 bis 800 Unterrichtsstunden, Bachelor Professional in Dentalhygiene 1.200 | Fortbildungsprüfung vor der Zahnärztekammer |
| Zahntechnik | 3,5 Jahre dual | Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer, danach Meisterprüfung möglich |
Quelle: ZApprO, ZahnmedAusbV, ZahntechAusbV, Musterfortbildungsordnungen der Bundeszahnärztekammer, abgerufen am 27.09.2026.
Die Einzelheiten stehen in den Berufsbildern Zahnärztin und Zahnarzt, Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahntechnikerin und Zahntechniker. Wie das Studium seit 2019 aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Zahnmedizin studieren nach der ZApprO.
Wer was darf
Die Zahnheilkunde dauernd ausüben darf nur, wer als Zahnärztin oder Zahnarzt approbiert ist (§ 1 Abs. 1 ZHG). Das Gesetz erlaubt aber, bestimmte Tätigkeiten an qualifiziertes Prophylaxepersonal mit abgeschlossener Ausbildung zu delegieren, etwa Röntgenaufnahmen, Belagentfernung einschließlich klinisch erreichbarer subgingivaler Beläge, provisorische Kronen und Brücken, Situationsabdrücke und Fissurenversiegelungen, in der Kieferorthopädie auch das Ein- und Ausligieren von Bögen (§ 1 Abs. 5 und 6 ZHG).
Die Bundeszahnärztekammer betont im Delegationsrahmen, dass ZFA, ZMP, ZMF und DH keine approbierten Heilberufe sind und dass ZMP, ZMF und DH keine eigenen Berufsbilder, sondern Aufstiegsfortbildungen sind. Je höher die Qualifikation, desto mehr darf delegiert werden, immer mit Anordnung, Erreichbarkeit und Kontrolle der Zahnärztin oder des Zahnarztes. An Auszubildende wird nicht delegiert. Zuständig für Ausbildung und Fortbildung der Fachangestellten sind die Zahnärztekammern (§ 71 Abs. 6 BBiG).
Zahnärztinnen und Zahnärzte in Praxis und Anstellung
Nach der Statistik der Bundeszahnärztekammer, zuletzt im Februar 2026 aktualisiert, sind 73.511 Zahnärztinnen und Zahnärzte zahnärztlich aktiv. 43.663 davon arbeiten in eigener Praxis, 29.848 angestellt in Praxen, medizinischen Versorgungszentren oder anderen Einrichtungen.
Für Einsteigerinnen und Einsteiger ist die Anstellung deshalb kein Sonderfall. Wer später eine eigene Kassenzulassung will, beginnt als Assistentin oder Assistent, weil dafür eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei Jahren nötig ist (§ 3 Zahnärzte-ZV). Daneben gibt es Stellen in Universitätszahnkliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst und bei der Bundeswehr. Zahntechnikerinnen und Zahntechniker arbeiten in gewerblichen Laboren für viele Praxen oder im Praxislabor mit direktem Kontakt zum Behandlungsteam.
Tarife im Berufsfeld
Tarifverträge sind im Berufsfeld selten. Für Zahnmedizinische Fachangestellte schließen AAZ und Verband medizinischer Fachberufe einen Vergütungstarifvertrag, der aber nur in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe gilt. Er belohnt Fortbildungen mit Zuschlägen von 7,5 bis 30 Prozent auf die Grundvergütung; Einzelheiten stehen im Beitrag ZFA-Gehalt, Tarif und Zulagen. Zahnärztinnen und Zahnärzte an Universitätskliniken fallen unter den TV-Ärzte der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, an kommunalen Krankenhäusern unter den TV-Ärzte/VKA. In Praxen und Laboren ohne Tarifbindung entscheidet der Arbeitsvertrag. Gehaltswerte je Beruf stehen auf den Jobseiten, etwa für Zahnärztinnen und Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte.
Aufstieg innerhalb des Berufsfelds
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist die Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt freiwillig, bundesweit möglich in Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Öffentlichem Gesundheitswesen. Nach der Musterordnung der Bundeszahnärztekammer dauert sie in Kieferorthopädie und Oralchirurgie mindestens drei Jahre, dazu ein allgemeinzahnärztliches Jahr.
Für ZFA teilt sich der Weg nach der Ausbildung: in Richtung Behandlung über ZMP oder ZMF zur Dentalhygiene, in Richtung Organisation über die ZMV zur Fachwirtin oder zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement. Wie sich die Fortbildungen in Umfang und Zugang unterscheiden, zeigt der Beitrag ZMP, ZMF, ZMV und DH im Vergleich. Zahntechnikerinnen und Zahntechniker können die Meisterprüfung ablegen, die für das eigene Labor nötig ist.
Zahnmedizin und Humanmedizin
Zahnmedizin ist ein eigener Studiengang mit eigener Approbation und eigenen Kammern, keine ärztliche Facharztrichtung. Die Schnittstelle zur Humanmedizin ist die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, ein ärztliches Gebiet, in dem die Weiterbildung 60 Monate dauert und der Facharztabschluss laut Musterweiterbildungsordnung auch das zahnärztliche Staatsexamen verlangt. Auf der Seite der Praxisberufe ist die Medizinische Fachangestellte das Gegenstück zur ZFA, mit der Ärztekammer als zuständiger Stelle.
Neu geordnete Wege
Alle großen Qualifikationswege des Berufsfelds wurden in den letzten Jahren neu geordnet. Seit dem Wintersemester 2021/22 gilt für alle Erstsemester die Approbationsordnung von 2019. Am 1. August 2022 traten die neuen Ausbildungsverordnungen für Zahnmedizinische Fachangestellte und für die Zahntechnik in Kraft, beide mit gestreckter Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung. Am 1. August 2025 folgte die neue Zahntechnikermeisterverordnung. Unverändert geblieben sind die Musterfortbildungsordnungen der Bundeszahnärztekammer von 2014, die bei ZMP, ZMF und Dentalhygiene für den Strahlenschutz noch auf § 18a der Röntgenverordnung verweisen, die am 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten ist.
Häufige Fragen
Welcher Weg in die Zahnmedizin kommt ohne Abitur aus?
Die duale Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten und die Ausbildung in der Zahntechnik setzen rechtlich keinen bestimmten Schulabschluss voraus. Über die Aufstiegsfortbildungen der Kammern führt der Weg von der ZFA bis zur Dentalhygiene.
Kann ich als ZFA später Zahnmedizin studieren?
Ja, mit einer Hochschulzugangsberechtigung bewirbst du dich wie alle anderen über hochschulstart, denn die Bewerbung für Zahnmedizin läuft immer über dieses Verfahren. Welche Rolle eine abgeschlossene Berufsausbildung in den einzelnen Quoten spielt, legen hochschulstart und die Hochschulen fest; der Beitrag Zulassung zum Medizinstudium erklärt das System.
Gehören Zahntechnikerinnen und Zahntechniker zum Praxisteam?
Das hängt vom Arbeitsort ab: Im Praxislabor ja, im gewerblichen Labor arbeiten sie für viele Praxen auf Auftrag. Rechtlich ist die Zahntechnik ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A Nr. 37 der Handwerksordnung, kein Teil der Zahnheilkunde.
Wer ist für Beschwerden über eine Zahnarztpraxis zuständig?
Berufsrechtlich die Landeszahnärztekammer, bei Abrechnungsfragen mit der gesetzlichen Krankenkasse die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Für Ausbildungsfragen von ZFA ist die Zahnärztekammer zuständige Stelle nach § 71 Abs. 6 BBiG.
