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Fort- und Weiterbildung im Überblick

Wer Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen regelt und was für die einzelnen Berufsgruppen zählt.

Ob eine Qualifikation dir neue Aufgaben, eine höhere Eingruppierung oder eine Abrechnungserlaubnis bringt, hängt davon ab, wer sie regelt. Für Ärztinnen und Ärzte ist es die Landesärztekammer, in der Pflege meist das Land, bei MFA und ZFA die Kammer, in der Physiotherapie der Vertrag mit den Krankenkassen.

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Fortbildung, Weiterbildung und Studium unterscheiden

Fortbildung hält vorhandenes Wissen aktuell und ist für viele Gesundheitsberufe Pflicht, während Weiterbildung zu einer neuen, geregelten Qualifikation führt; welche Stelle sie anerkennt, bestimmt das Recht deines Berufs und oft deines Bundeslands.

Eine Fortbildung frischt Wissen auf oder vertieft ein begrenztes Thema, etwa Reanimation, Hygiene oder Dokumentation. Ein Teilnahmezertifikat belegt nur, dass du dabei warst. Neue Befugnisse entstehen daraus nicht.

Eine Weiterbildung baut auf einem Berufsabschluss auf und endet mit einer Prüfung oder Anerkennung durch eine zuständige Stelle. Bei Ärztinnen und Ärzten sind das Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen der Kammer, in der Pflege Fachweiterbildungen nach Landesrecht, bei MFA und ZFA Aufstiegsfortbildungen nach § 54 Berufsbildungsgesetz.

Ein Studium ist ein Hochschulabschluss. Es kann für Leitung, Lehre und Forschung wichtig sein, ersetzt aber keine Weiterbildung, die das Berufsrecht für eine bestimmte Tätigkeit verlangt. Eine Ausnahme ist die hochschulische Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes, die selbst zur Berufserlaubnis führt. Die wichtigsten Begriffe erklärt unser Glossar für Gesundheitsberufe.

Ärztliche Weiterbildung und Fortbildungspflicht

Die ärztliche Weiterbildung beginnt nach der Approbation oder einer Berufserlaubnis und findet an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Leitung von Ärztinnen und Ärzten mit Weiterbildungsbefugnis statt. Sie führt zur Facharztbezeichnung in einem Gebiet, zur Schwerpunktbezeichnung als Spezialisierung innerhalb eines Gebiets oder zur Zusatzbezeichnung. Rechtsverbindlich ist immer die Weiterbildungsordnung deiner eigenen Landesärztekammer; das Muster der Bundesärztekammer, zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2026, ist nur eine Empfehlung an die Kammern. Deshalb können Inhalte und Übergangsregeln je Land abweichen.

Die Muster-Weiterbildungsordnung sieht ein elektronisches Logbuch vor, in dem du die erworbenen Inhalte dokumentierst und die befugte Person sie bestätigt. Nach jedem Weiterbildungsabschnitt, mindestens aber einmal im Jahr, führt sie mit dir ein Gespräch über den Stand. Teilzeit ist möglich; in der Regel muss sie mindestens die Hälfte der Wochenarbeitszeit betragen, und die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Wie du den Weg planst, beschreibt der Ratgeber Facharztweiterbildung planen. Worauf du bei der Befugnis deiner künftigen Chefin oder deines künftigen Chefs achtest, steht in Weiterbildungsbefugnis prüfen, und bei der Wahl einer Zusatzbezeichnung hilft Zusatzweiterbildung wählen.

Daneben gilt eine Fortbildungspflicht. Die Berufsordnung verlangt sie allgemein, und das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer setzt 250 Punkte in fünf Jahren voraus. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte müssen die Fortbildung nach § 95d SGB V alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, sonst wird das Honorar zunächst um 10 und später um 25 Prozent gekürzt. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ führt der Arbeitgeber diesen Nachweis, und gekürzt wird dann dessen Honorar. Für Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus gilt ein Nachweis im Fünfjahresabstand nach den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Einzelheiten stehen im Ratgeber CME-Fortbildungspflicht für Ärztinnen und Ärzte.

Pflege: Fachweiterbildung, Praxisanleitung, Leitung und Studium

Fachweiterbildungen in der Pflege sind Ländersache. Eine bundesweite Weiterbildungsordnung gibt es nicht. In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2024 die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer, die unter anderem die Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie, die psychische Gesundheit und den Operationsdienst regelt. In Hessen sind Weiterbildungen in der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) geregelt. Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege. Daneben bieten viele Kliniken Weiterbildungen nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft an. Welche Fassung dein Land und dein künftiger Arbeitgeber anerkennen, klärst du vor der Anmeldung; Details zur Intensivpflege stehen in Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege.

Die Grundanforderungen an die Praxisanleitung regelt der Bund, während die Länder Einzelheiten zu Anerkennung und Nachweis regeln. Nach § 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung brauchst du dafür mindestens ein Jahr Berufserfahrung aus den letzten fünf Jahren, eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von wenigstens 300 Stunden und anschließend 24 Stunden Fortbildung pro Jahr. Die Anleitung umfasst mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit eines Einsatzes. Mehr dazu steht in Praxisanleitung in der Pflege.

Wer als verantwortliche Pflegefachperson einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim leiten will, braucht nach § 71 SGB XI Berufspraxis von zwei Jahren aus den vergangenen acht Jahren und einen Leitungskurs, der in der Regel mindestens 460 Stunden umfasst. Wer studieren will, kann die Pflege nach §§ 37 und 38 Pflegeberufegesetz auch primärqualifizierend an einer Hochschule lernen; das duale Studium dauert mindestens drei Jahre und erweitert die Ausbildungsziele gegenüber der beruflichen Ausbildung.

MFA und ZFA: Aufstiegsfortbildungen der Kammern

Für Medizinische Fachangestellte regeln die Landesärztekammern die Aufstiegsfortbildung auf Grundlage von § 54 Berufsbildungsgesetz. Ein Abschluss auf diesem Weg ist die Fachwirtin oder der Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung. Bei der Ärztekammer Nordrhein besteht er aus einem Pflichtteil mit acht Modulen, einem Wahlteil von mindestens 120 Unterrichtseinheiten, etwa in Wundversorgung, Impfmanagement oder Onkologie, und einer schriftlichen sowie praktisch-mündlichen Prüfung vor der Kammer. Andere Kammern regeln Zulassung und Umfang in eigenen Prüfungsregelungen. Die Abschlüsse vergleicht der Ratgeber Aufstiegsfortbildung für MFA wählen.

Zahnmedizinische Fachangestellte bilden sich über die Zahnärztekammern weiter. Die Bundeszahnärztekammer nennt als Aufstiegswege die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP), die Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF), die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV) und die Dentalhygiene (DH). Welche Voraussetzungen, etwa Berufsjahre oder Kenntnisse im Strahlenschutz, gelten, regelt die Fortbildungsordnung deiner Landeszahnärztekammer.

Therapieberufe und Rettungsdienst: Pflichten aus Vertrag und Landesrecht

In der Physiotherapie entscheidet der Vertrag nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und Berufsverbänden darüber, welche Weiterbildung zur Abrechnung bestimmter Leistungen berechtigt. Diese Zertifikatspositionen setzen eine anerkannte Weiterbildung mit festgelegtem Mindestumfang voraus, laut Anlage 7 des Vertrags in der seit dem 1. Juni 2026 geltenden Fassung zum Beispiel 140 Unterrichtseinheiten für die Manuelle Lymphdrainage, 260 für die Manuelle Therapie und 40 für die gerätegestützte Krankengymnastik. Abrechnen darf die Praxis erst nach Anerkennung durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen. Einzelheiten stehen im Beitrag Zertifikatspositionen in der Physiotherapie. Zusätzlich müssen zugelassene Praxisinhaberinnen und -inhaber oder die fachliche Leitung nach Anlage 4 in vier Jahren 60 Fortbildungspunkte sammeln.

Im Rettungsdienst ist die jährliche Fortbildung Ländersache und unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen verlangt § 5 Abs. 4 Rettungsgesetz NRW für das in Notfallrettung und Krankentransport eingesetzte Rettungsfachpersonal mindestens 30 Zeitstunden je Kalenderjahr; der Erlass vom 10. November 2021 erlaubt davon bis zu 10 Stunden als Fernunterricht. In Baden-Württemberg schreibt § 16 Abs. 3 des Rettungsdienstgesetzes vom 25. Juli 2024 für das Personal im Rettungsdienst und in den Integrierten Leitstellen jährlich mindestens 30 Stunden aufgabenbezogene Fortbildung vor. Andere Länder regeln das anders. Maßgeblich sind dein Landesrettungsdienstgesetz und die Vorgaben deiner Ärztlichen Leitung Rettungsdienst.

Pharmazie: Fachapothekerin und Fachapotheker

Apothekerinnen und Apotheker bilden sich nach der Weiterbildungsordnung ihrer Landesapothekerkammer weiter. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer, zuletzt geändert am 12. Mai 2026, hat für die Kammern empfehlenden Charakter. Sie nennt acht Gebiete, darunter Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie und Arzneimittelinformation, und Bereiche für Zusatzbezeichnungen wie Geriatrische Pharmazie, Onkologische Pharmazie oder Medikationsmanagement im Krankenhaus.

Die Weiterbildung beginnt nach der Approbation, findet in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt und endet mit einer Prüfung vor der Kammer. Teilzeit ist nach der Musterordnung möglich, wenn eine ganztägige Weiterbildung aus stichhaltigen Gründen nicht möglich ist, die Teilzeit mindestens die Hälfte der tariflichen Vollzeit umfasst und die Kammer die Anrechnung vorher bestätigt hat. Dauer und Seminare regelt die Anlage der Weiterbildungsordnung deiner Kammer.

Zuständigkeiten im Überblick

Bei Unterschieden zwischen Ländern gilt immer das Recht des Landes, in dem du arbeitest.

Zuständigkeiten im Überblick
BerufRegelungZuständige Stelle
Ärztinnen und Ärzte, WeiterbildungWeiterbildungsordnung der Landesärztekammer auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung 2018Landesärztekammer
Ärztinnen und Ärzte, FortbildungBerufsordnung, § 95d SGB V, Regelungen des G-BA für das KrankenhausLandesärztekammer (Zertifikat), Kassenärztliche Vereinigung (Nachweis)
Pflegefachpersonen, FachweiterbildungLandesrecht, zum Beispiel Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW oder WPO-Pflege HessenPflegekammer oder Landesbehörde
Pflegefachpersonen, Praxisanleitung§ 4 PflAPrVzuständige Landesbehörde
Pflegefachpersonen, Leitung in der Langzeitpflege§ 71 SGB XILandesverbände der Pflegekassen im Versorgungsvertrag
MFAFortbildungsprüfungsregelung nach § 54 BBiGLandesärztekammer
ZFAFortbildungsordnung nach § 54 BBiGLandeszahnärztekammer
PhysiotherapieVertrag nach § 125 SGB V mit Anlagen 4 und 7Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen
RettungsdienstLandesrettungsdienstgesetz, zum Beispiel § 5 Abs. 4 RettG NRW, § 16 Abs. 3 RDG Baden-WürttembergTräger des Rettungsdienstes, Ärztliche Leitung Rettungsdienst
Apothekerinnen und ApothekerWeiterbildungsordnung der LandesapothekerkammerLandesapothekerkammer

Quellen: siehe Liste am Ende der Seite, Stand 27. September 2026.

Bevor du einen Kurs buchst, lass dir vom Anbieter die Rechtsgrundlage der Anerkennung nennen und prüfe sie bei der zuständigen Stelle selbst. Begriffe wie „zertifiziert“ oder „anerkannt“ sagen ohne Namen der prüfenden Stelle nichts. Kläre mit deinem Arbeitgeber schriftlich, ob er Kosten übernimmt, dich freistellt und ob eine Rückzahlungsklausel gilt.

Häufige Fragen

Wie viele Fortbildungspunkte brauchen Ärztinnen und Ärzte?

Für das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer sind 250 Punkte in fünf Jahren nötig. Wer vertragsärztlich tätig ist, muss den Nachweis nach § 95d SGB V alle fünf Jahre bei der Kassenärztlichen Vereinigung erbringen, sonst wird das Honorar gekürzt.

Gilt eine Fachweiterbildung Pflege aus einem Bundesland auch in einem anderen?

Nicht automatisch, weil Fachweiterbildungen landesrechtlich geregelt sind. Frag vor einem Wechsel bei der Pflegekammer oder Landesbehörde des neuen Landes und beim künftigen Arbeitgeber nach, ob dein Abschluss anerkannt wird.

Was brauche ich, um Praxisanleiterin oder Praxisanleiter zu werden?

Du brauchst mindestens ein Jahr Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren und eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden. Danach musst du jedes Jahr mindestens 24 Stunden Fortbildung nachweisen. So regelt es § 4 PflAPrV.

Wie viele Stunden Fortbildung muss ich im Rettungsdienst im Jahr machen?

Das hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind es jeweils mindestens 30 Stunden im Jahr. Andere Länder regeln Umfang und Inhalt eigenständig.

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